Machbarkeitsstudie für eine Straßenbahnverbindung Frankfurt – Neu-Isenburg – Dreieich – Langen Referenznummer der Bekanntmachung: Machbarkeitsstudie

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60313
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.traffiq.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.subreport.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60313
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.traffiq.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.subreport.de/E74262953
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60313
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.traffiq.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Aufgabenträgerorganisation, privatrechtlich organisiert

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Machbarkeitsstudie für eine Straßenbahnverbindung Frankfurt – Neu-Isenburg – Dreieich – Langen

Referenznummer der Bekanntmachung: Machbarkeitsstudie
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71241000 Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Frankfurter Straßenbahnnetz umfasst derzeit zehn Linien und führt derzeit maximal bis zur Frankfurter Stadtgrenze. Ein weiterer Ausbau des Frankfurter Straßenbahnnetzes wird angestrebt, auch über die Stadtgrenzen hinaus. Eine mögliche Erweiterung ist die Verlängerung der Straßenbahn von der Stadtgrenze Neu-Isenburg über Neu-Isenburg Zentrum und Dreieich weiter bis Langen, die im Rahmen dieser Machbarkeitsstudie vertieft untersucht werden soll.

Die kompletten Vergabeunterlagen finden Sie unter:

https://www.subreport.de/E74262953

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71335000 Technische Studien
73420000 Vordurchführbarkeitsstudie und technologische Demonstration
79314000 Durchführbarkeitsstudie
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Frankfurt am Main

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Vergabe eines Auftrags im Offenen Verfahren gemäß § 119 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nach den Vorgaben der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) über eine Machbarkeitsstudie für eine Straßenbahnverbindung Frankfurt – Neu-Isenburg – Dreieich – Langen.

Das Frankfurter Straßenbahnnetz umfasst derzeit zehn Linien und führt derzeit maximal bis zur Frankfurter Stadtgrenze. Die letzte Streckenerweiterung im Jahre 2014 war die Strecke durch die Stresemannallee, über welche die Linie 17 auf direktem Wege den Frankfurter Hauptbahnhof mit der Stadtgrenze von Neu-Isenburg verbindet. Ein weiterer Ausbau des Frankfurter Straßenbahnnetzes wird angestrebt, auch über die Stadtgrenzen hinaus. Eine mögliche Erweiterung ist die Verlängerung der Straßenbahn von der Stadtgrenze Neu-Isenburg über Neu-Isenburg Zentrum und Dreieich weiter bis Langen, die im Rahmen dieser Machbarkeitsstudie vertieft untersucht werden soll.

Im April 2020 haben die Städte Frankfurt, Neu-Isenburg und Dreieich und die traffiQ lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH eine Kooperationsvereinbarung für eine Potenzialstudie einer Straßenbahnverlängerung von Frankfurt über Neu-Isenburg nach Dreieich unterzeichnet. Im März 2021 hat sich die Stadt Langen dieser Studie angeschlossen. An der begleitenden Arbeitsgruppe war auch die lokale Aufgabenträgergesellschaft des Kreises Offenbach kvgOF beteiligt. traffiQ hat die Federführung für Vergabe und fachliche Betreuung übernommen.

Die Potenzialanalyse wurde Ende Juni 2021 fertiggestellt. Danach lässt sich diese Verlängerung grundsätzlich herstellen und bedarf nun einer eingehenderen Betrachtung aus verkehrlicher, stadtgestalterischer und wirtschaftlicher Sicht. In Langen wird mit einem Endpunkt am Wilhelm-Leuschner-Platz eine für ein Schienenverkehrsmittel zu geringe Nachfrage erreicht. Deshalb soll nun eine Verlängerung zum Bahnhof (Verknüpfung mit Regionalverkehr, S-Bahn und perspektivisch RTW) untersucht werden.

Die kompletten Vergabeunterlagen finden Sie unter:

https://www.subreport.de/E74262953

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 09/07/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 09/09/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 11/07/2022
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60313
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Bei der Vergabekammer kann eine Nachprüfung des Verfahrens beantragt werden.

Sofern der Antragsteller einen Verstoß im Vergabeverfahren erkannt hat, ist er gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB zur Vorbereitung eines Nachprüfungsverfahrens verpflichtet, den Verstoß unverzüglich nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Die in § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB konstituierte Rügefrist „unverzüglich“ wird für das Vergabeverfahren auf 10 Kalendertage konkretisiert. Das heißt, der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 107 Abs. 3 Nr.1).

Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr.4).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60313
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/06/2022

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