Machbarkeitsstudie für eine Straßenbahnverbindung Frankfurt – Neu-Isenburg – Dreieich – Langen Referenznummer der Bekanntmachung: Machbarkeitsstudie
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60313
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.traffiq.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60313
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.traffiq.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60313
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.traffiq.de
Abschnitt II: Gegenstand
Machbarkeitsstudie für eine Straßenbahnverbindung Frankfurt – Neu-Isenburg – Dreieich – Langen
Das Frankfurter Straßenbahnnetz umfasst derzeit zehn Linien und führt derzeit maximal bis zur Frankfurter Stadtgrenze. Ein weiterer Ausbau des Frankfurter Straßenbahnnetzes wird angestrebt, auch über die Stadtgrenzen hinaus. Eine mögliche Erweiterung ist die Verlängerung der Straßenbahn von der Stadtgrenze Neu-Isenburg über Neu-Isenburg Zentrum und Dreieich weiter bis Langen, die im Rahmen dieser Machbarkeitsstudie vertieft untersucht werden soll.
Die kompletten Vergabeunterlagen finden Sie unter:
Frankfurt am Main
Vergabe eines Auftrags im Offenen Verfahren gemäß § 119 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nach den Vorgaben der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) über eine Machbarkeitsstudie für eine Straßenbahnverbindung Frankfurt – Neu-Isenburg – Dreieich – Langen.
Das Frankfurter Straßenbahnnetz umfasst derzeit zehn Linien und führt derzeit maximal bis zur Frankfurter Stadtgrenze. Die letzte Streckenerweiterung im Jahre 2014 war die Strecke durch die Stresemannallee, über welche die Linie 17 auf direktem Wege den Frankfurter Hauptbahnhof mit der Stadtgrenze von Neu-Isenburg verbindet. Ein weiterer Ausbau des Frankfurter Straßenbahnnetzes wird angestrebt, auch über die Stadtgrenzen hinaus. Eine mögliche Erweiterung ist die Verlängerung der Straßenbahn von der Stadtgrenze Neu-Isenburg über Neu-Isenburg Zentrum und Dreieich weiter bis Langen, die im Rahmen dieser Machbarkeitsstudie vertieft untersucht werden soll.
Im April 2020 haben die Städte Frankfurt, Neu-Isenburg und Dreieich und die traffiQ lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH eine Kooperationsvereinbarung für eine Potenzialstudie einer Straßenbahnverlängerung von Frankfurt über Neu-Isenburg nach Dreieich unterzeichnet. Im März 2021 hat sich die Stadt Langen dieser Studie angeschlossen. An der begleitenden Arbeitsgruppe war auch die lokale Aufgabenträgergesellschaft des Kreises Offenbach kvgOF beteiligt. traffiQ hat die Federführung für Vergabe und fachliche Betreuung übernommen.
Die Potenzialanalyse wurde Ende Juni 2021 fertiggestellt. Danach lässt sich diese Verlängerung grundsätzlich herstellen und bedarf nun einer eingehenderen Betrachtung aus verkehrlicher, stadtgestalterischer und wirtschaftlicher Sicht. In Langen wird mit einem Endpunkt am Wilhelm-Leuschner-Platz eine für ein Schienenverkehrsmittel zu geringe Nachfrage erreicht. Deshalb soll nun eine Verlängerung zum Bahnhof (Verknüpfung mit Regionalverkehr, S-Bahn und perspektivisch RTW) untersucht werden.
Die kompletten Vergabeunterlagen finden Sie unter:
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Ort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60313
Land: Deutschland
Bei der Vergabekammer kann eine Nachprüfung des Verfahrens beantragt werden.
Sofern der Antragsteller einen Verstoß im Vergabeverfahren erkannt hat, ist er gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB zur Vorbereitung eines Nachprüfungsverfahrens verpflichtet, den Verstoß unverzüglich nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Die in § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB konstituierte Rügefrist „unverzüglich“ wird für das Vergabeverfahren auf 10 Kalendertage konkretisiert. Das heißt, der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 107 Abs. 3 Nr.1).
Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr.4).
Ort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60313
Land: Deutschland