Ausbau und Elektrifizierung der Bodenseegürtelbahn für den SPNV Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI42528
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Ausbau und Elektrifizierung der Bodenseegürtelbahn für den SPNV
Freiburg im Breisgau
Bodenseegürtelbahn ist die Bezeichnung für mehrere, aneinander anschließende Eisenbahnstrecken in Süddeutschland. Diese verlaufen, überwiegend parallel zum nördlichen Bodenseeufer, von Radolfzell nach Osten über Stahringen und Friedrichshafen bis nach Lindau (Bodensee).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ausbau und Elektrifizierung der Bodenseegürtelbahn für den SPNV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Freiburg im Breisgau
Bodenseegürtelbahn ist die Bezeichnung für mehrere, aneinander anschließende Eisenbahnstrecken in Süddeutschland. Diese verlaufen, überwiegend parallel zum nördlichen Bodenseeufer, von Radolfzell nach Osten über Stahringen und Friedrichshafen bis nach Lindau (Bodensee).
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Nachtrag 5 Gegenstand des Nachtragsangebots sind zusätzlich erforderliche Vermessungsleistungen der drei Tunnelbauwerke (Brandbühltunnel, Überlinger West- und Osttunnel) inklusive der dazwischen liegenden Verkehrsstation Überlingen-Mitte für das Projekt „Ausbau und Elektrifizierung der Bodenseegürtelbahn für den SPNV“.
Um im Zuge der Mitzeichnung der Vorplanung Kostensicherheit herstellen zu können, ist die Vermessung der Tunnelbauwerke vorzuziehen. Eine Bestandsvermessung ist, speziell für die Planung der drei Tunnelbauwerke (Brandbühltunnel, Überlinger West- und Osttunnel), von hoher Bedeutung, um erhebliche Sprungkosten zwischen Kostenschätzung (Lph. 2) und Kostenberechnung (Lph. 3)zu vermeiden. Daher ist die Vermessung der Tunnelbauwerke zwingend für den Abschluss der Vorplanung erforderlich.
Grundlagenermittlung im Zuge der VP durch AN erarbeitet. Weitere Leistungen für Vorarbeiten beim AN werden nicht benötigt und können eingespart werden (Synergien).