Ausrüstung von 14 Straßenhaltestellen mit Bedarfsansagen (Bauleistungen) Referenznummer der Bekanntmachung: VGF 008/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vgf-ffm.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vgf-ffm.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausrüstung von 14 Straßenhaltestellen mit Bedarfsansagen (Bauleistungen)
Wir, die Stadtwerke Verkehrs-Gesellschaft Frankfurt am Main mbH, erneuern die nachrichtentechnische Ausstattung (Systemtechnik) an den folgenden 14 Straßenbahnhaltestellen: Kuhwaldstraße, Festhalle-Messe, Ostendstraße, Börneplatz, Mönchhofstraße, Rebstockbad, Galluswarte, Willy-Brandt-Platz, Hauptbahnhof, Römer-Paulskirche, Ostbahnhof-Sonnemannstraße, Ostbahnhof-Honsellstraße, Offenbach-Stadtgrenze, Mühlberg.
Los 1 Bahnsteiganlagen: Für die Bedarfsansage muss eine taktile Wegeführung realisiert werden. Dafür sind Tiefbauarbeiten auf dem Bahnsteig notwendig.
Los 2 Tiefbau: Für die Strom, sowie datentechnische Anbindung der genannten Techniken müssen ggf. neue Kabeltrassen erstellt werden. Hierfür sind Tiefbauleistungen erforderlich.
Los 3 Erdungananlagen: Im Los 5 werden für die Stromversorgung der jeweiligen Haltestellen größtenteils neue ZAS (Zähler-Anschluss-Säulen) gesetzt oder bestehende ZAS umgebaut. In
diesem Los werden zudem die Erdungsanlagen den aktuellen Regeln der Technik angepasst.
Bahnsteiganlagen
Frankfurt am Main
Für die Bedarfsansage muss eine taktile Wegeführung realisiert werden. Dafür sind Tiefbauarbeiten auf dem Bahnsteig notwendig.
Ortsbesichtigung zwingend erforderlich
Tiefbau
Frankfurt am Main
Für die Strom, sowie datentechnische Anbindung der genannten Techniken müssen ggf. neue Kabeltrassen erstellt werden. Hierfür sind Tiefbauleistungen erforderlich.
Ortsbesichtigung zwingend erforderlich
Erdungsanlagen
Frankfurt am Main
Für die Stromversorgung der jeweiligen Haltestellen werden größtenteils neue ZAS (Zähler-Anschluss-Säulen) gesetzt oder bestehende ZAS umgebaut. In diesem Los werden zudem die Erdungsanlagen den aktuellen Regeln der Technik angepasst.
Ortsbesichtigung zwingend erforderlich
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bahnsteiganlagen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tiefbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60386
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erdungsanlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Flörsheim
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65439
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Paralellverfahren VGF-EU 026/22 bestehend aus drei Losen kann an den selben Bieter vergeben werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Frist für den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gemäß 160 Absatz 3
GWB:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland