PPP-Neubauprojekt Polizeidienstgebäude Pupinweg, Darmstadt Referenznummer der Bekanntmachung: VG-6000-2022-1096
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
PPP-Neubauprojekt Polizeidienstgebäude Pupinweg, Darmstadt
Planung, Neubau, Abbruch der Bestandsbebauung, Finanzierung sowie langfristige Vermietung und Betrieb einer Polizeidienstelle am Standort Pupinweg in Darmstadt, als Public Private Partnership.
Der Auftrag umfasst insbesondere die schlüsselfertige Erstellung einschließlich Entwurfs- und Planungsleistungen gemäß funktionaler Leistungsbeschreibung mit Raumprogramm und Raumtypenbuch und Rücküberlassung eines Dienstgebäudes mit einer Nutzfläche von ca. 7.800 m² für 369 Bedienstete an den Auftraggeber.
Dem Auftragnehmer wird ein Erbbaurecht bestellt, dass mit Ablauf der 30-jährigen Mietzeit endet.
Der Betrieb und die Bewirtschaftung des Gebäudes sollen durch den privaten Partner übernommen werden.
Pupinweg 1, 64295 Darmstadt
Die Vergabe erfolgt mittels eines Angebots- u. Verhandlungsverfahrens mit
vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Die Teilnahmefrist endet im August 2022. Die durch den Teilnahmewettbewerb ausgewählten 5 Teilnehmer werden voraussichtlich im November 2022 aufgefordert, ein Angebot zu erarbeiten und abzugeben. Auf Grundlage des 1. Angebots wird auf 2 Bieter reduziert. Mit diesen 2 erfolgen dann Verhandlungs- u. Überarbeitungsrunden bis zu einem ausgearbeiteten, zuschlagsfähigen Angebot, damit voraussichtlich im Oktober 2024 die Vergabeentscheidung u. Auftragserteilung erfolgen kann.
Die Auftraggeber prüfen den Teilnahmeantrag wie folgt:
1. Prüfung auf Vorliegen der abgefragten Nachweise und Erklärungen,
2. Prüfung von Ausschlussgründen und Einhaltung der Mindestanforderungen.
Fehlende oder unvollständige Erklärungen oder Nachweise sind gem. §16a EU
VOB/A spätestens innerhalb von 6 Kalendertragen nach Aufforderung durch den
Auftraggeber vorzulegen.
3. Bei mehr als 5 geeigneten Bewerbern erfolgt die Auswahl der nach Einschätzung
des Auftraggebers am besten geeigneten Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Maßgeblich für die Auswahl sind nachfolgende gleich
gewichtete Kriterien. Zur Auswahl werden die Bewerbungen in einem relativen
Vergleich, zunächst für jedes Einzelkriterium und daraus folgend insgesamt,
zueinander bewertet.
a) Bewerber
Beurteilt wird in diesem Kriterium das Management bisheriger Projektrealisierungen
auf Ihre Leistungsfähigkeit bezogen auf Einhaltung der Termine, Kosten und Qualität.
Maßgeblich hierbei sind die aus der Auswertung der Referenzen (unter Berücksichtigung der Angaben in der Tabelle zu den Referenzen im Teilnahmebogen zum Leistungsteil Bewerber) gewonnenen Erkenntnisse zu den erbrachten Leistungen des Realisierungs-/Projektmanagements bei den in Nutzung, Größe und Komplexität mit der anstehenden Aufgabe vergleichbaren Referenzprojekten und die Auskünfte im Teilnahmeantrag im Übrigen. Die Vergabestelle trifft dabei die prognostische Einschätzung, welche Qualität der Managementleistungen zur Realisierung des Projektes zu erwarten ist.
b) Planung
Beurteilt wird in diesem Kriterium, welche planerische Fähigkeit (insb. Kreativität) zur
Erzielung einer städtebaulich und architektonisch ansprechenden und wirtschaftlichen Umsetzung der Aufgabenstellung zu erwarten ist. Maßgeblich für die von der Vergabestelle zu treffende Prognose sind die aus der Auswertung der Referenzen (unter Berücksichtigung der Angaben in der Tabelle zu den Referenzen im Teilnahmebogen zum Leistungsteil Planung) gewonnenen Erkenntnisse über die
Qualität der Baukörperanordnungen und -gestaltung im städtebaulichen Kontext und der architektonischen Formensprache der in Nutzung, Größe und Komplexität sowie
hinsichtlich energieeffizientem Planen und Bauen mit der anstehenden Aufgabe
vergleichbaren Referenzobjekten.
c) Bau
Beurteilt wird in diesem Kriterium, wie leistungsstark die Fähigkeiten auf Bieterseite im Hinblick auf die Baudurchführung aufgestellt sind. Maßgeblich hierzu sind die aus der Auswertung der Referenzen (unter Berücksichtigung der Angaben in der Tabelle zu den Referenzen im Teilnahmebogen zum Leistungsteil Bau) gewonnenen Erkenntnisse zu den erbrachten Leistungen bei der Erstellung der in Größe und Komplexität mit der anstehenden Aufgabe vergleichbaren Referenzprojekte und die Auskünfte im Teilnahmeantrag im Übrigen. Die Vergabestelle trifft dabei die prognostische Einschätzung, welche Qualität der Baudurchführung bei der Realisierung des Projekts zu erwarten ist.
d) Betrieb / Bewirtschaftung
Beurteilt wird in diesem Kriterium, wie leistungsstark die Fähigkeiten auf Bieterseite im Hinblick auf die Durchführung des 30-jährigen Betriebs / Bewirtschaftung aufgestellt sind. Maßgeblich hierbei sind die aus der Auswertung der Referenzen (unter Berücksichtigung der Angaben in der Tabelle zu den Referenzen im Teilnahmebogen zum Leistungsteil Betrieb/Bewirtschaftung) gewonnenen Erkenntnisse hinsichtlich der Bewirtschaftung der in Nutzung, Größe und Komplexität mir der anstehenden Aufgabe vergleichbaren Referenzprojekte und die Auskünfte im Teilnahmeantrag im Übrigen. Die Vergabestelle trifft dabei die prognostische Einschätzung, welche Qualität des Betriebs / Bewirtschaftung zu erwarten ist.
Gelangt der Auftraggeber nach dem zuvor beschriebenen Auswahlverfahren zu der
Einschätzung, dass mehrere Bewerber gleich gut geeignet erscheinen, die für den
letzten zur Angebotsaufforderung berechtigen Platz (Platz 5) in Betracht kommen,
ermittelt der Auftraggeber den aus diesen zur Angebotsabgabe auszuwählenden
Bewerber mittels Losverfahren.
Bieterentschädigung: An die nicht berücksichtigten Bieter, die ein wertbares Angebot eingereicht haben, wird die Bieterentschädigung wie folgt gewährt:
Es ist vorgesehen 5 Anbieter zur Abgabe eines ersten Angebots aufzufordern, auf deren Grundlage 2 Bieter für die Angebots- und Verhandlungsphase ausgewählt werden. Die zu diesem Zeitpunkt ausscheidenden Bieter werden 100.000 € brutto für ein wertbares Angebot erhalten.
In der Angebots- und Verhandlungsphase werden die verbliebenen 2 Bieter (sog. Bieter der engeren Wahl) ein zweites und ein drittes Angebot abgeben. Der unterlegene Bieter sollen dann insgesamt 300.000 € brutto Bieterentschädigung für seine wertbaren Angebote in dieser Phase erhalten.
Die Bieterentschädigung wird nach Abschluss des Vergabeverfahrens ausgezahlt.
Mit den Entschädigungen sind die Leistungen der eingesetzten Planungsbüros zu vergüten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber hat die geforderten Nachweise zu erbringen.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Bewerbergemeinschaftsmitglieder zu benennen und die geforderten Nachweise - soweit einschlägig - grundsätzlich von allen Mitgliedern der Gemeinschaft einzureichen. Im Fall des geplanten Einsatzes von Nachunternehmern für wesentliche Leistungsanteile (Planung, Bau, Betrieb) sind die
vorgesehenen Nachunternehmer gemäß den Anforderungen im Bewerbungsbogen zu benennen und die verlangten Angaben, Erklärungen und Unterlagen sinngemäß (soweit einschlägig und bezogen auf die zu erbringende Teilleistung) auch von den
Nachunternehmern einzureichen.
Geforderte Eignungsnachweise (auf Grundlage von § 6aEU, 6b EU VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Zur Erhöhung der Übersichtlichkeit und zur Arbeitserleichterung sind die geforderten Angaben in dem Bewerbungsbogen zusammengefasst. Dieser ist vom Bewerber vollständig mit allen geforderten Angaben auszufüllen, in der vorgegebenen
Gliederung mit den geforderten Anlagen zu versehen und rechtsverbindlich zu unterschreiben und schriftlich einzureichen. Der Bewerbungsbogen kann kostenfrei unter https://vergabe.hessen.de heruntergeladen werden.
- Angabe der Handelsregisternummer bzw. Vorlage einer der Eintragung in das Handelsregister vergleichbaren Angabe des Sitzstaates. Der Auftraggeber behält sich vor, als Nachweis ein begründendes Dokument (nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Bewerbungsabgabe) vom Bewerber anzufordern.
- Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage in dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt durchführen; bzw. für Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, eine
vergleichbare Angabe, sofern diese von den Behörden des
Sitzstaates ausgestellt wird.
- Angabe für die Eintragung in das Berufsregister am Sitz des
Unternehmens oder Wohnsitz des Bewerbers bzw. für
Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik
Deutschland haben; bzw. für Bieter, die ihren Sitz nicht in der
Bundesrepublik Deutschland haben, eine vergleichbare Angabe,
sofern diese von den Behörden des Sitzstaates ausgestellt wird.
Der Auftraggeber behält sich vor, als Nachweis ein
begründendes Dokument vom Bewerber anzufordern.
Des Weiteren sind vorzulegen Bescheinigungen der
zuständigen Stellen bzw. Erklärungen der Bewerber darüber,
dass
- sie nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen
haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;
- über ihr Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren nicht eröffnet
oder Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse
abgelehnt worden ist;
- sich das Unternehmen des Bewerbers nicht in Liquidation
befindet;
- sie ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und
Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung nachgekommen sind;
sowie eine Erklärung, dass sie im Vergabeverfahren nicht
vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre
Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben
haben.
Der Bewerber hat die geforderten Nachweise zu erbringen. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Bewerbergemeinschaftsmitglieder zu benennen und die geforderten Nachweise - soweit einschlägig - grundsätzlich von allen Mitgliedern der Gemeinschaft bezogen auf die jeweilige Teilleistung einzureichen.
Geforderte Eignungsnachweise (auf Grundlage von § 6a EU, 6b EU VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfanges zulässig.
Zur Erhöhung der Übersichtlichkeit und zur Arbeitserleichterung sind die geforderten Angaben in dem Bewerbungsbogen zusammengefasst. Dieser ist vom Bewerber vollständig mit allen geforderten Angaben auszufüllen, in der vorgegebenen
Gliederung mit den geforderten Anlagen zu versehen und rechtsverbindlich zu unterschreiben und schriftlich einzureichen. Der Bewerbungsbogen kann kostenfrei unter https://vergabe.hessen.de heruntergeladen werden.
- Angaben über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seines Umsatzes für Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, einschließlich des Anteils von gemeinsam
mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
- Die Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen und Geschäftsberichten des Bewerbers, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem der Bewerber ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, wird vorbehalten.
- Einzelbewerber und Bewerbergemeinschaften haben darüber
hinaus auch den Partner für die Finanzierung zu benennen.
Der Bewerber hat die geforderten Nachweise zu erbringen. Bei
Bewerbergemeinschaften sind die Bewerbergemeinschaftsmitglieder zu benennen und die geforderten Nachweise - soweit einschlägig - grundsätzlich von allen Mitgliedern der Gemeinschaft bezogen auf die jeweilige Teilleistung einzureichen. Im Fall des geplanten Einsatzes von Nachunternehmern für wesentlichen Leistungsanteile (Planung, Bau, Betrieb - konkretisiert im Anschreiben -) sind die
vorgesehenen Nachunternehmer zu benennen und die verlangten Angaben, Erklärungen und Unterlagen sinngemäß (soweit einschlägig und bezogen auf die zu erbringende Teilleistung) auch von den Nachunternehmern einzureichen.
Geforderte Eignungsnachweise (auf Grundlage von § 6a EU, 6b EU VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im
Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Zur Erhöhung der Übersichtlichkeit und zur Arbeitserleichterung sind die geforderten Angaben in dem Bewerbungsbogen zusammengefasst. Dieses ist vom Bewerber vollständig mit allen geforderten Angaben auszufüllen, in der vorgegebenen
Gliederung mit den geforderten Anlagen zu versehen und rechtsverbindlich zu unterschreiben und schriftlich einzureichen. Der Bewerbungsbogen kann kostenfrei unter https://vergabe.hessen.de heruntergeladen werden.
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten
sechs abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Beifügung von Referenzlisten zu den Auswahlkriterien Bewerber, Planung, Bau und Betrieb. Unberührt der Bewertung der Vergleichbarkeit
von Referenzprojekten, werden Referenzprojekte
- bzgl. Bewerber, Planung, Bau nicht berücksichtigt, deren Gesamtkosten unter 20 Mio. EUR liegen und bei denen die Planungsleistungen lediglich der Honorarzone I bis III (im Sinne § 5 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind und
- bzgl. Betrieb nicht berücksichtigt, deren Gesamtkosten unter 5 Mio. EUR liegen.
- Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen
- Erklärung, dass für die Auftragsdauer ein qualifizierter, vertretungsberechtigter, deutschsprachiger Ansprechpartner vor Ort anwesend ist.
- Im Fall des geplanten Einsatzes von Nachunternehmern:
Erklärung, dass der Auftragnehmer über die technischen und personellen Ressourcen seiner Nachunternehmer wie über seine eigenen tatsächlich verfügen kann.
1. Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
- Finanzierungsbestätigung des finanzierenden Kreditinstitutes,
- Vertragserfüllungsbürgschaft bzgl. Bauphase
2. Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Finanzierungsbedingungen: Forfaitierung mit Einredeverzicht, wobei das Land Hessen den Einredeverzicht nach Baufertigstellung nur auf den Vergütungsanteil erklärt, der zur Refinanzierung der Bauinvestition dient.
3. Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Erforderliche Rechtsform bei Auftragserteilung:
- Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem
Vertreter.
- auch zulässig: Auftragsausführung durch eine Projektgesellschaft, die der
Bieter gründet und an der der Bieter Gesellschaftsanteile möglichst über die gesamte
Vertragslaufzeit hält, die zudem eine ausreichende Kapitalausstattung
aufweist und mit einer Arbeitsgemeinschaft vergleichbaren oder sonst
angemessenen Haftung der Konsortialpartner bzw. Gesellschafter zugunsten
des Aufraggebers aufgestellt ist.
Die Bewerbergemeinschaft hat zu erklären, dass sie im Auftragsfalle eine Erklärung abgeben wird, in der
- die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet wird, der die einzelnen Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Mehrfachbewerbungen, d.h. parallele Beteiligungen als Einzelbewerber und
gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft sind unzulässig.
Weitere besondere Bedingungen an die Auftragsausführung sie auch VI.3.2).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.1) Hinweis zum Teilnahmewettbewerb
- Teilnahmeanträge sind unter Berücksichtigung der in dieser Bekanntmachung enthaltenen Anforderungen zu erstellen und einzureichen,
- Etwaige Fragen der Interessenten im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes sind rechtzeitig, spätestens aber bis zum 19.08.2022, 16.00 Uhr ausschließlich in Textform an die unter I.1 angegebene Stelle zu richten,
- Bei der Eröffnung der Teilnahmeanträge und der Angebote ist die Anwesenheit der Bewerber/Bieter nicht gestattet,
- Zur Wahrung der schutzwürdigen Interessen des Auftraggebers werden mit dieser Bekanntmachung alle für die Interessenten relevanten Informationen übermittelt, die für eine Entscheidung zur Bewerbung nötig sind.
Die kompletten Vergabeunterlagen werden nach erfolgter Teilnehmerauswahl an die als zuverlässig eingestuften Bewerber nach Abgabe einer zusätzlichen Verschwiegenheitserklärung überlassen im Sinne von § 5 Abs. 3 VgV (siehe auch VI.3.2).
VI.3.2) Darlegung der besonderen Bedingungen an die Auftragsausführung:
Die Vergabeunterlage wird unter anderem sicherheitsrelevante Informationen enthalten. Den Bewerben, die zur Angebotserstellung ausgewählt werden, wird die Vergabeunterlage daher nur unter folgenden kumulative Voraussetzungen zur Verfügung gestellt:
1. Der Bewerber hat sich gegenüber dem Auftraggeber dazu verpflichtet, die Vergabeunterlage vertraulich zu behandeln und die Unterlage bzw. Kopien u.ä. davon nicht an Dritte weiterzugeben. Er verpflichtet sich, dass ebenso sicher zu stellen, soweit er weitere Personen im Rahmen des Angebots- und Verhandlungsprozesses
einsetzt.
2. Der Bewerber bzw. der geschäftsführende Vertreter des Bewerbers wird nach Verpflichtungsgesetz förmlich durch den Auftraggeber verpflichtet. Der Bewerber übernimmt gegenüber dem Auftraggeber die Verpflichtung, nur noch Personen im Rahmen des Angebots- und Verhandlungsprozesses einzusetzen, die nach dem Verpflichtungsgesetz verpflichtet sind. Nachdem er selbst verpflichtet wurde, hat er daher diese Personen unter Verwendung des Formulars "Niederschrift über die
förmliche Verpflichtung" (Formularvorlage liegt den
Teilnahmewettbewerbsunterlagen bei) zu verpflichten.
3. Der Bewerber bzw. der geschäftsführende Vertreter des Bewerbers willigt in eine Zuverlässigkeitsüberprüfung seiner Person durch die Polizei unter Einreichung des ausgefüllten Formulars "Einwilligungserklärung zur Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung" (Formularvorlage liegt den Teilnahmewettbewerbsunterlagen bei) ein. Dem Bewerber wird die Vergabeunterlage erst ausgehändigt, wenn aus der erfolgten Zuverlässigkeitsüberprüfung keine Einwände bestehen. Der Bewerber darf nur solche Personen einsetzten, die
Zuverlässigkeitsüberprüft sind und bei denen aus der Überprüfung keine
Erkenntnisse vorliege, die deren Zuverlässigkeit in Frage stellen. Zu diesem Zweck hat er alle zum Einsatz vorgesehenen Personen jeweils unter Vorlage der ausgefüllten "Einwilligungserklärung zur Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung" beim Auftraggeber zur Zuverlässigkeitsüberprüfung anzumelden und deren jeweiligen Einsatzes zu unterlassen, bis ihm mitgeteilt wurde, dass aus der erfolgten
Zuverlässigkeitsüberprüfung keine Einwände bestehen.
4. Der Bewerber hat sich gegenüber dem Auftraggeber dazu verpflichtet, die ihm vom Auftraggeber ausgehändigten Unterlagen einschließlich aller etwaigen angefertigten Vervielfältigungen unverzüglich an den Auftraggeber zurückzugeben, wenn er nicht beabsichtigt ein Angebot abzugeben oder ihm vom Auftraggeber im Rahmen des Verfahrens mitgeteilt wird, dass er aus dem weiteren Verfahren ausgeschlossen wird bzw. nicht für den Zuschlag ausgewählt wird.
Angesichts des zuvor Aufgeführten wird ein persönliches Erscheinen (alternativ als Videokonferenz) des Bewerbers bzw. des geschäftsführenden Vertreters des Bewerbers beim Auftragsgeber zur Durchführung der förmlichen Verpflichtung notwendig, für die Bewerber, die im Ergebnis des Teilnehmerwettbewerbs zur Angebotsaufforderung ausgewählt werden. Die jeweils ausgewählten Bewerber werden erst zur Angebotsabgabe aufgefordert und ihnen wird auch erst die vollständige Vergabeunterlage zur Verfügung gestellt, nachdem die förmliche Verpflichtung durchgeführt wurde. Um eine Verzögerung der Aushändigung der Vergabeunterlage zu vermeiden, muss u.a. die ausgefüllte und unterschriebene "Einwilligungserklärung zur Durchführung einer Zuverlässigkeitsprüfung" des Bewerbers bzw. seines
Geschäftsführenden Vertreters 14 Tage vor diesem Termin dem
Auftraggeber vorliegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.