Gateway Gardens VE 33 Rückbau und Rekultivierung Bestandsstrecke Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI40131
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Gateway Gardens VE 33 Rückbau und Rekultivierung Bestandsstrecke
Frankfurt am Main
Los 1:
Rückbau der Bestandstrecke 3683/3687: Rückbau Überwerfungsbauwerk Strecke 3520),Rückbau von Ingeni-eurbauwerken; Rückbau Schiene, Schwelle, Schotter, Fundamente, Signalmasten und Fundamente, Rückbau Kabel/ Kabelkanäle, Leitungssicherung (von Leitungen Dritter), Erdbau (Auffüllung von Einschnitten, Abtrag von Dämmen, Modellierung von Gelände); Verpressen Resttunnel, Wegebau Asphalt, Wegebau wassergebun-den/Forstwegebau
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Rückbau Bestandsstrecke
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt noch
-keine Baufreigabe in finanzieller Hinsicht vor
Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge moeglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Frankfurt am Main
Los 1:
Rückbau der Bestandstrecke 3683/3687: Rückbau Überwerfungsbauwerk Strecke 3520),Rückbau von Ingeni-eurbauwerken; Rückbau Schiene, Schwelle, Schotter, Fundamente, Signalmasten und Fundamente, Rückbau Kabel/ Kabelkanäle, Leitungssicherung (von Leitungen Dritter), Erdbau (Auffüllung von Einschnitten, Abtrag von Dämmen, Modellierung von Gelände); Verpressen Resttunnel, Wegebau Asphalt, Wegebau wassergebun-den/Forstwegebau
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Land: Deutschland
NA018 Sonstige Leistungen
Im Zuge der Ausführung der vertraglichen Arbeiten wurde erkannt, dass verschiedene Leistungen zum Erreichen des werkvertraglichen Erfolgs notwendig werden, die nicht im Vertrag beschrieben sind. Im Einzelnen handelt es sich um: - die Überarbeitung des Wasserlochs nördlich der Schottensteinschneise, - das ganztägige Wässern der Schneisen und Wege, - der Abbruch der Spundwand unter der Winkelstützwand, - der erschwerte Einbau von Oberboden wegen Bäumen im Mietenbereich (Handschachtung). Der AN ist mit der Haupt-Bauleistung beauftragt. Ein weiterer AN hätte zum einen nicht die Kenntnisse der Gegebenheiten vor Ort und zum anderen würde es zu Koordinationsschwierigkeiten mit Verzögerungen im Leistungsablauf führen. Synergieeffekte können durch den Wechsel des ANs verloren gehen.