Grün- und Außenanlagenpflege Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2022-0189
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grün- und Außenanlagenpflege
Durchführung der Grün- und Außenanlagenpflege - aufgeteilt auf 2 Lose - auf dem Gelände der Hess. Erstaufnahmeeinrichtung (HEAE) in Neustadt
Pflege und Reinigung der Grün- und Außenanlagen
Hessische Erstaufnahmeeinrichtung (HEAE) Neustadt, Niederkleiner Straße 21, 35279
Neustadt (Hessen)
Durchführung der Pflege und Reinigung der Grün- und Außenanlagen auf einer Fläche von ca. 66.931 m² und ca. 710 lfdm auf dem Gelände der Hess. Erstaufnahmeeinrichtung Neustadt (Hessen) für den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH), Niederlassung Mitte in Gießen.
Zum Leistungsumfang gehört die fachgerechte Pflege von Pflanzflächen, das beidseitige Freischneiden der Zaunanlage, das Mähen der Rasenfläche sowie der Wildblumenwiese, die fachgerechte Reinigung sowie Wildkrautbekämpfung der Verkehrsflächen, die Laubbeseitigung auf allen Flächen, die Reiniung von ca. 60 Abläufen/Gullys und Lichtschächten und fachgerechte Reinigung des Ablaufgrabens.
Zudem sind 10 Ascher-/Abfallbehälterkombinationen zu leeren und zu reinigen.
Die Begehung der Liegenschaft mit dem AG im Rahmen von Jour Fixe Terminen stellt ebenfalls einen Leistungsbestandteil dar.
Die Objektentwicklung hinsichtlich Gebäudeflächen (Leichtbauhallen), Zäunen und
Wegeführungen ist wegen der Anpassung bzw. Aufstockung etwaiger Bewohnerzahlen dynamisch, so dass sich der AN mit Annahme des Auftrages dazu bereiterklärt, diese Anpassungen auf Grundlage der Angebotspreise umzusetzen.
Es besteht die Option der Vertragsverlängerung um jeweils 1 Jahr auf maximal 5 Jahre. Bei den Datumsangaben handelt es sich um vorbehaltliche Temine.
Rasenflächen des Sportplatzes (ca. 7.114 m²) fachgerecht mähen
Hessische Erstaufnahmeeinrichtung (HEAE) Neustadt, Niederkleiner Straße 21, 35279
Neustadt (Hessen)
Durchführung des fachgerechten Mähens der Rasenflächen des Sportplatzes auf einer Fläche von ca. 7.114 m² auf dem Gelände der Hess. Erstaufnahmeeinrichtung Neustadt (Hessen) für den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH), Niederlassung Mitte in Gießen.
Das Mähen der Sportrasenrasenflächen hat mittels eines Sportplatz-Großflächenmähers mit Spezialbereifung zur Entwicklungspflege gemäß DIN 18035 Teil 4 und 7.1.4 zu erfolgen. Die Sportrasenfläche ist während der Vegetationsperiode zu mähen und mittelfristig auf gleichmäßigem Niveau zu halten. Die Mahd erfolgt dabei nach Empfehlung der deutschen Rasengesellschaft und Empfehlung des DFB.
Die Schnitthöhe beträgt 30 bis 35 mm und erfolgt bei einer Aufwuchshöhe von max. 80 mm. Das Mahdgut ist aufzunehmen, abzufahren und für den AG kostenneutral zu
entsorgen.
Die witterungsbedingte Mahd beinhaltet voraussichtlich 33 Arbeitsgänge pro Jahr; eine Abrechnung erfolgt dann nach tatsächlicher erbrachter Leistung.
Es besteht die Option der Vertragsverlängerung um jeweils 1 Jahr auf maximal 5 Jahre. Bei den Datumsangaben handelt es sich um vorbehaltliche Temine.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung bezüglich wettbewerbsbeschränkender Absprachen, Nachweis der Sozialversicherung, Arbeitnehmerschutzvorschriften (insb. Jugendarbeitsschutzgesetz)
- Erklärung bezüglich Sozialabgaben, Berufsgenossenschaft und Haftpflichtversicherung
- Eigenerklärung zur Eignung
- eine Liste mit geeigneten Referenzangaben über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit folgenden Angaben:
* Art der Leistung (hier: Pflege und Reinigung von Grün- und Außenanlagen (Los 1)
sowie Rasenmahd eines Sportplatzes nach DIN 18035 Teil 4 und 7.1.4 (Los 2))
* Umfang (Angabe der Fläche/ laufende Meter)
* Empfänger (öffentliche und/oder private Empfänger)
* Ansprechpartner, Telefon, E-Mail-Adresse
* Erbringungszeitraum
Eine Referenzangabe ist dann geeignet, wenn diese in Art und Umfang dem hier zu vergebenden Auftrag entspricht.
- Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bieter die nach § 5 HVTG erforderliche Verpflichtungserklärung abzugeben haben.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (www.vergabe.hessen.de) zur Verfügung gestellt. In diesem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Abgabe elektronischer Angebote in Textform nach § 126b BGB zugelassen. Sie müssen nicht mit einer elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstgesetz (VDG) versehen sein.
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist ausgeschlossen.
Voraussetzung für die Abgabe eines elektronischen Angebots ist die Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Hessen. Das Angebot ist elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente "AI Bietercockpit" zu übermitteln. Das elektronische Angebot muss dort bis zum Ende der festgelegten Angebotsfrist hinterlegt sein.
Dem Angebot ist, je bebotenem Los, eine vom Auftraggeber (AG) unterschriebene
Besichtigungsbescheinigung beizufügen.
Weiterhin verpflichtet sich der Auftragnehmer (AN) mit der Beauftragung der Leistung dem AG zu ermöglichen, alle zur Leistungserfüllung vorgesehenen Personen jederzeit einer Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) unterziehen zu können. Der AN darf daher nur solche Personen einsetzen, die in eine ZÜP durch das Hessische Landeskriminalamt eingewilligt haben und bei denen nach der Überprüfung keine polizeilichen Erkenntnisse vorliegen, die deren Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]