Instandhaltung/Wartung der Agilent- Systeme Referenznummer der Bekanntmachung: 2022013
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60590
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kgu.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60590
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.host-gmbh.com
Abschnitt II: Gegenstand
Instandhaltung/Wartung der Agilent- Systeme
Das Universitätsklinikum Frankfurt - Anstalt des öffentlichen Rechts schreibt im Namen und Auftrag der
HOST GmbH
Hospital Service + Technik
Theodor-Stern-Kai 7
60590 Frankfurt am Main
die Dienstleistungen Instandhaltung/Wartung div. Agilent Technologies Laborgeräte im Labor der
Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Frankfurt am Main aus.
Die Leistungen sind in zwei Lose aufgeteilt:
Los 1: Vollservicevertrag
Los 2: Wartungsvertrag
Der Leistungszeitraum beginnt mit der Zuschlagserteilung für zwei Jahre und kann optional um weitere
zwei Jahre verlängert werden. Die Verlängerung kann ausschließlich vom Auftraggeber gezogen werden.
Die Option muss spätestens drei Monate vor Vertragsende (per Auftragsschreiben) aktiviert werden.
Die maximal mögliche Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre.
Los 1
Frankfurt am Main
Vollservicevertrag
Der Leistungszeitraum beginnt mit der Zuschlagserteilung für zwei Jahre und kann optional um weitere zwei Jahre verlängert werden. Die Verlängerung kann ausschließlich vom Auftrag-geber gezogen werden. Die Option muss spätestens drei Monate vor Vertragsende (per Auf-tragsschreiben) aktiviert werden.
Somit beträgt die maximal mögliche Vertragslaufzeit vier Jahre.
Los 2
Frankfurt am Main
Wartungsvertrag
Der Leistungszeitraum beginnt mit der Zuschlagserteilung für zwei Jahre und kann optional um weitere zwei Jahre verlängert werden. Die Verlängerung kann ausschließlich vom Auftrag-geber gezogen werden. Die Option muss spätestens drei Monate vor Vertragsende (per Auf-tragsschreiben) aktiviert werden.
Somit beträgt die maximal mögliche Vertragslaufzeit vier Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben in dem Angebot jeweils die Mitglieder zubenennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Vollmacht des Vertreters der Bietergemeinschaft muss von sämtlichen Mitgliedern unterschrieben sein und ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Angebot sind die Gründe zur Bildung der Bietergemeinschaft darzulegen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch.
Von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise nach Ziff. III.1.2 dieser Bekanntmachung mit dem Angebot einzureichen.
Eignungsleihe:
Sofern ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen will, wird im Rahmen der Eignungsprüfung überprüft, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen.
Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so behält sich der Auftraggeber vor, eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu verlangen.
Es wird ausdrücklich auf § 47 der Vergabeverordnung (VgV) hingewiesen.
Die Bieter haben eine Eigenerklärung mit Angabe der Unternehmensdaten mit dem Angebot abzugeben.
1. Eigenerklärung aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und über welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
2. Eigenerklärung über die Unternehmensgröße mit Angabe der Anzahl der Servicetechniker.
3. Eigenerklärung Benennung der mit der Instandsetzung/Prüfung beauftragten Mitarbeiter.
4. Eigenerklärung, über Ausbildungsnachweise der Personen, die Medizinprodukte warten, inspizieren, Instandsetzen und aufbereiten.
5. Aktuell gültiges Zertifikat nach DIN ISO 9001:2015
zu 1:
Anforderungen gem. § 5 MPBetreibV:
Liste der bei der Instandsetzung/Prüfung verwendeten Geräte, Arbeits- und Prüfmittel.
zu 2:
mindestens 5 Servicetechniker.
zu 3:
Anforderungen gem. § 5 MPBetreibV:
Nachweis der Erfüllung von Anforderungen an Ausbildung, Sachkenntnis (Herstellerschulung) und praktischer Erfahrung der mit der Instandsetzung/Prüfung beauftragten Mitarbeiter.
Bestätigung der Beherrschung, der benötigten allgemein anerkannten Regeln der Technik und der Weisungsfreiheit (hinsichtlich der fachlichen Beurteilung) der beauftragten Mitarbeiter.
§ 5 MPBetreibV
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote erfolgt in elektronischer Form.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.