ESTW Flörsheim, Planungsleistungen der Gewerke Ausrüstungstechnik, Modulgebäude, Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen in 11 Losen Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI49772
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ESTW Flörsheim, Planungsleistungen der Gewerke Ausrüstungstechnik, Modulgebäude, Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen in 11 Losen
Los 5 Planung LST Netz Frankfurt:
— Planung Technische Streckenausrüstung LST Netz Frankfurt:
—— Anpassung LST-Alttechnik,
—— ESTW-Planung,
—— LST-Planung BÜ-Erneuerungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 5 Planung LST Netz Frankfurt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60599
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
ESTW Flörsheim
Los 5 Planung LST Netz Frankfurt:
— Planung Technische Streckenausrüstung LST Netz Frankfurt:
—— Anpassung LST-Alttechnik,
—— ESTW-Planung,
—— LST-Planung BÜ-Erneuerungen
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
MKA02: 1. Umsetzung der formungebundenen Weisung (mittlerweile überführt in Ril 413) zur
Blockteilung im Gegengleis
2. Herstellung der Gleislage aus den IVL DWG und die Übernahme als ProSig Element wegen
unvollständiger Daten GND Edit
Zu 1.:
Die formungebundene Weisung (u.a. zur Blockteilung im Gegengleis - mitlerweile in Ril. 413 überführt) wurde dem Planer nach
Vergabe der Leistung übergeben. Die sich daraus ergebenden zusätzlichen Blocksignale sind nicht Inhalt der übergebenen BAst.
Das Umsetzen dieses Weisung (nun Richtlinie) ist eine erforderliche zusätzliche Leistung.
Zu 2.:
In den übergebenen Gleisnetzdaten war die Gleislage nicht in allen Bereichen vollständig. Daher musste die Gleislage aus den
übergebenen IVL dwg Dateien und die Neigungen aus den übergebenen IVMG Plänen in ProSig eingefügt werden um eine
zusätzliche ProSig Datenbank zu erzeugen.