Stadtbus Griesheim Referenznummer der Bekanntmachung: 4594
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Abschnitt I: Zuständige Behörde
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Griesheim
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
Postleitzahl: 64347
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.griesheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtbus Griesheim
Stadt Griesheim im Landkreis Darmstadt-Dieburg
Vergabe von Verkehrsdienstleistungen im Stadtgebiet der Stadt Griesheim
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Hinweis auf § 12 Abs. 6 PBefG: der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr ist spätestens 3 Monate nach Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung zu stellen, auf die Antragsfrist für eigenwirtschaftliche Verkehre gemäß § 12 Absatz 6 Satz 1 PBefG wird hingewiesen.
Die mit dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards für die Gesamtleistung des o. g. Verkehrs (§ 8a Absatz 2 PBefG) bilden auch die Grundlage für etwaige eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge und sind
- auf der DADINA-Internetseite unter https://www.dadina.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/2021/Projekte/DADINA_NVP_1_Textteil_final.pdf
- auf der DADINA-Internetseite unter https://www.dadina.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/2021/Projekte/DADINA_NVP-Entw_2_Anhangband.pdf
- unter der Adresse http://ausschreibung.igdb.de/Griesheim/Anforderungen_SBGriesheim.zip
- Es gilt der RMV-Tarif
- Ein etwaiger eigenwirtschaftlicher Betreiber des Linienbündels hat sich am Einnahmeaufteilungsverfahrens des RMV zu beteiligen.
- Im Rahmen des Vergabeverfahrens für den Dienstleistungsauftrag ist beabsichtigt die Leistung für 5 Jahre zu vergeben.