Rahmenvereinbarung Generalplaner-Leistungen zur Umsetzung des DigitalPakts Schule in den Schulen des Wetteraukreises Referenznummer der Bekanntmachung: 22-5-124
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friedberg
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 61169
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wetteraukreis.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friedberg
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 61169
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wetteraukreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Generalplaner-Leistungen zur Umsetzung des DigitalPakts Schule in den Schulen des Wetteraukreises
Generalplanungsleistungen zur Umsetzung des "DigitalPakt Schule" an den Schulen des Wetteraukreises, Rahmenvereinbarung:
LOS 1: LPH 5-9 an 33 Schulstandorten
LOS 2: LPH 1-3 und LPH 5-9 an 28 Schulstandorten
LOS 1 und LOS 2
Generalplanerleistungen LPH 5-9 an 33 Schulstandorten
LOS 1:
Generalplanungsleistungen zur Umsetzung des "DigitalPakt Schule" an den Schulen des Wetteraukreises, Rahmenvereinbarung, betr. LOS 1 =
LPH 5-9 an 33 Schulstandorten des Wetteraukreises (Standortliste siehe Projektbeschreibung, S. 6 und 7).
Der Schwerpunkt der Generalplaner-Leistungen liegt in den Kostengruppen KG 440 und KG 450.
Im Rahmen der Gebäudeinstandhaltung und dem kontinuierlichen Ausbau der IT-Ausstattung der Schulen im Wetteraukreis wird an den Schulstandorten die Netzwerkinfrastruktur erneuert und erweitert. Die Ausschreibung umfasst die Gen Abwicklung der Projekte für die Erweiterung vorhandener Installationen auf aktuelle Anforderungen, gemäß der Handbücher "Ausstattungsstandards im pädagogischen Schulnetz" und "Wirtschaftliches Bauen des Wetteraukreises", primär geht es um die Erweiterung der Netzwerkverkabelung (LAN) von Unterrichtsräumen auf aktuelle Klassenstärken, Errichtung und/oder Erneuerung von Server- und Verteilerschränken und Installation der Infrastruktur zur Errichtung von Wireless-Netzwerken (W-LAN). Vorhandene Infrastruktur im Bereich der passiven Verkabelung und der WLAN Abdeckung wird um die Anforderungen des Ausstattungsstandards im pädagogischen Schulnetz ergänzt. Grundlage ist die "Förderrichtlinie zur Umsetzung des DigitalPakts Schule 2019-2024" (DigitalPakt Schule Hessen). Diese Richtlinien sind im gesamten Projektzeitraum für alle Maßnahmen an den Schulstandorten zu berücksichtigen und einzuhalten, aktuelle Informationen s. https://www.digitalpaktschule.de/
Für die Generalplanerleistungen besteht aktuell eine Rahmenvereinbarung mit Ing.-Arbeitkreis Stefan, 61200 Wölfersheim (deren max. Gesamtbetrag bereits absehbar und bald erschöpft sein wird; Bekanntmachungsnummer im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union: 2021/S 060-151228).
Der Wetteraukreis beabsichtigt, hiermit eine weitere Rahmenvereinbarung zu vergeben, damit die Planungsleistungen successive fortschreiten können.
Folgende Ziele sind zu erreichen (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650 p Abs. 2 BGB): An jedem Schulstandort ist die strukturierte Verkabelung (LAN) vorzunehmen und das flächendeckende WLAN so auszurichten, dass die dem Standort zur Verfügung gestellte Bandbreite ohne Verluste (z.B. Funklöcher) genutzt werden kann. Alle Gebäude sind durch einen LWL miteinander zu vernetzen bis zur strukturierten Vernetzung (LAN sowie Strom) und Schaffung eines flächendeckenden leistungsfähigen WLAN-Netzes an den Schulstandorten der einzelnen Projekte (ggf. mit mehreren Gebäuden) im Wetteraukreis. Der Schwerpunkt der Generalplaner-Leistungen liegt also bei den Leistungen zu LOS1 und 2 bei den Kostengruppen KG 440 und KG 450.
Viele Einzelmaßnahmen werden während des laufenden Schulbetriebs durchgeführt, es ist Rücksicht auf schulorganisatorische Belange zu nehmen. Die Generalplanungsleistungen für die Schulstandorte werden schulstandortbezogen einzeln beauftragt und separat abgerechnet (pro Schulstandort und Gebäude bzw. Gebäudekomplex). Der Ausbau der digitalen Infrastruktur soll möglichst bis Ende 2024 erfolgt sein, die Investitionsmaßnahmen in den Schulen sind von den Ländern gegenüber dem Bund bis zum 31. Dezember 2025 vollständig abzurechnen sind (§11 (6) der VV). Die nötigen Verwaltungsschritte für Prüfung und Auszahlung bewirken, dass die letzten Mittelanforderungen von den Schulträgern einige Monate zuvor nach Maßnahmenabschluss beim Land einzureichen sind. Projekte, die erst danach fertig werden, können nicht gefördert werden - dies muss vermieden werden.
Die Schulen des Wetteraukreises werden in verschiedene Kategorien eingeordnet:
• Kategorie 1 - Geringer Koordinationsaufwand (ausschließlich nur Netzwerkverkabelung erforderlich)
• Kategorie 2 - Mittlerer Koordinationsaufwand (Nachrüstung von Niederspannungsleitungen ohne wesentliche Eingriffe in die Bausubstanz)
• Kategorie 3 - Hoher Koordinationsaufwand (u.A. wesentliche Eingriffe in die Bausubstanz)
Es ist eine Einzelprojektabwicklung von ca. 25 Standorten pro Jahr angedacht.
Nähere Informationen zum Vergabeverfahren entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Der tatsächliche Vertragsbeginn richtet sich auch nach dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung und wird ggf. noch angepasst. Die max. Vertragslaufzeit ist gebunden an den vorgegebenen Abrechnungszeitraum nach "DigitalPakt Schule".
Die Zuschlagsentscheidung erfolgt nach Auswertung der Präsentationsunterlagen und des Honorarangebotes anhand der in Anlage 5 genannten Zuschlagskriterien.
Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung mit frühest möglichem Beginn 01.08.2022 und spätestem Ende am 31.12.2025 (= Ende des Abrechnungszeitraumes - die Maßnahmen müssen bis spätestens 31.12.2025 abgeschlossen sein).
Die Angebote sind entweder elektronisch über das Bietercockpit der Vergabeplattform e-HAD an die Vergabestelle einzureichen. Es ist erforderlich, dass sich der Bieter (kostenfrei) in der eHAD registriert, da auch sämtliche Kommunikation i. R. d. Vergabeverfahrens ausschließlich über die Vergabeplattform eHAD (elektronische Hessische Ausschreibungsdatenbank) zulässig ist. Angebote, oder Teile der Angebotsunterlagen (z.B. Präsentationsunterlagen), die auf anderem elektronischen Wege als über die Vergabeplattform eHAD eingereicht werden oder welche, die nach Ende der Angebotsfrist eingehen, werden von der Wertung ausgeschlossen. Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung mit dem Angebot die geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen vorzulegen. Die Vorlage von Kopien ist zulässig.
Unvollständige Angebotsunterlagen können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden (die Nachforderung von Unterlagen ist möglich). Die Angebotsunterlagen werden kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Kosten rund um die Erstellung Ihres Angebotes werden nicht erstattet. Der Auftraggeber erwartet über die geforderten Angebotsunterlagen hinaus (s. Anlage 6_ Vollstaendigkeitspruefung) keine sonstigen Unterlagen. Die Vergabeunterlagen und alle Informationen, die die Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens erhalten, sind nur für dieses Vergabeverfahren zu verwenden. Die Nutzung der Vergabeunterlagen für andere Zwecke ist nicht gestattet.
Vertraulichkeit der Informationen:
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche zur Verfügung gestellten Unterlagen vertraulich zu behandeln sind und ausschließlich für die Zwecke dieses Verfahrens verwendet werden dürfen, soweit sie nicht öffentlich zugänglich oder bekannt sind oder ohne Mitwirkung der Verfahrensbeteiligten bekannt werden. Eine Weitergabe der zur Verfügung gestellten Unterlagen an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung des Wetteraukreises ist nicht erlaubt. Falls sich ein aufgeforderter Bieter entschließt, kein Angebot abzugeben, ist er verpflichtet, die überlassenen Vergabeunterlagen einschließlich etwa hergestellte Kopien zu löschen.
Generalplanerleistungen LPH 1-3 und LPH 5-9 an 28 Schulstandorten
LOS 2:
Generalplanungsleistungen zur Umsetzung des "DigitalPakt Schule" an den Schulen des Wetteraukreises, Rahmenvereinbarung, betr. LOS 2 =
LPH 1-3 und LPH 5-9 an 28 Schulstandorten des Wetteraukreises (Standortliste siehe Projektbeschreibung, S. 6 und 7).
Der Schwerpunkt der Generalplaner-Leistungen liegt in den Kostengruppen KG 440 und KG 450.
Durch die Verwaltungsvereinbarung für den Digitalpakt vom 17.09.2019 haben Bund und Länder Fördermittel bereitgestellt, um die Digitalisierung an den Schulen voranzutreiben. Mit dem "DigitalPakt Schule" sollen auf technischer Ebene die Voraussetzungen für die Schulen geschaffen werden, um digitale Medien in der pädagogischen Arbeit zu nutzen und die für die berufliche Zukunft der Schüler erforderliche digitale Kompetenz zu vermitteln.
Dem Wetteraukreis stehen aus dem Förderprogramm "Digitalpakt Schule" in diesem Zeitraum insgesamt 19,6 Mio. Euro zur Verfügung. Diese Mittel sollen für den weiteren Ausbau der Basisinfrastruktur der Schulen im Wetteraukreis eingesetzt werden, d.h. vorhandene Infrastruktur im Bereich der passiven Verkabelung und der WLAN Abdeckung wird um die Anforderungen des Ausstattungsstandards im pädagogischen Schulnetz ergänzt. Grundlage ist die "Förderrichtlinie zur Umsetzung des DigitalPakts Schule 2019-2024" (DigitalPakt Schule Hessen). Diese Richtlinien sind im gesamten Projektzeitraum für alle Maßnahmen an den Schulstandorten zu berücksichtigen und einzuhalten, aktuelle Informationen s. https://www.digitalpaktschule.de/
Der Wetteraukreis unterhält 85 Schulen und Außenstellen im Kreisgebiet, mit ca. 300 Gebäuden (siehe Anlage Standortliste). Im Rahmen der Gebäudeinstandhaltung und dem kontinuierlichen Ausbau der IT-Ausstattung der Schulen im Wetteraukreis wird an den Schulstandorten die Netzwerkinfrastruktur erneuert und erweitert. Die Ausschreibung umfasst die Abwicklung von Kleinprojekten und mittelgroßen Projekten für die Erweiterung vorhandener Installationen auf aktuelle Anforderungen, gemäß der Handbücher "Ausstattungsstandards im pädagogischen Schulnetz" und "Wirtschaftliches Bauen des Wetteraukreises". Die durchzuführenden Arbeiten sind primär die Erweiterung der Netzwerkverkabelung (LAN) von Unterrichtsräumen auf aktuelle Klassenstärken, Errichtung und/oder Erneuerung von Server- und Verteilerschränken und Installation der Infrastruktur zur Errichtung von Wireless-Netzwerken (W-LAN).
Folgende Ziele sind zu erreichen (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650 p Abs. 2 BGB): Ertüchtigung der Schulen des Wetteraukreises zur strukturierten Vernetzung und für den Aufbau eines leistungsstarken und flächendeckenden WLAN-Netzes unter Betrachtung der vorhandenen EDV-Infrastrukturen. An jedem Schulstandort ist die strukturierte Verkabelung (LAN) vorzunehmen und das flächendeckende WLAN so auszurichten, dass die dem Standort zur Verfügung gestellte Bandbreite ohne Verluste (z.B. Funklöcher) genutzt werden kann. Alle Gebäude sind durch einen LWL miteinander zu vernetzen bis zur strukturierten Vernetzung (LAN sowie Strom) und Schaffung eines flächendeckenden leistungsfähigen WLAN-Netzes an den Schulstandorten der einzelnen Projekte (ggf. mit mehreren Gebäuden) im Wetteraukreis.
Zur Projektabwicklung erforderliche Planungen (Ausführungspläne, Skizzierungen, etc.) sowie zu erstellende oder anzupassende Dokumentationsunterlagen sind vorab mit dem AG abzustimmen und durch den AN zu erstellen. Im Rahmen dieser Arbeiten sind teilweise Zusatztätigkeiten erforderlich wie z.B. Ergänzung von einzelnen Stromkreisen in Unterverteilungen, Steckdosen etc.. Viele Einzelmaßnahmen werden während des laufenden Schulbetriebs durchgeführt, es ist Rücksicht auf schulorganisatorische Belange zu nehmen.
Die Generalplanungsleistungen für die Schulstandorte werden schulstandortbezogen einzeln beauftragt und separat abgerechnet (pro Schulstandort und Gebäude bzw. Gebäudekomplex). Der Ausbau der digitalen Infrastruktur soll möglichst bis Ende 2024 erfolgt sein - jedenfalls sieht der DigitalPakt vor, dass die Investitionsmaßnahmen in den Schulen von den Ländern gegenüber dem Bund bis zum 31. Dezember 2025 vollständig abzurechnen sind (§11 (6) der VV). Die nötigen Verwaltungsschritte für Prüfung und Auszahlung bewirken, dass die letzten Mittelanforderungen von den Schulträgern einige Monate zuvor nach Maßnahmenabschluss beim Land einzureichen sind. Projekte, die erst danach fertig werden, können nicht gefördert werden - dies muss vermieden werden.
Aufgrund der Corona-Pandemie kann sich die Baustelleneinrichtung aufwendiger als bisher gestalten (separate Handwaschmöglichkeiten und Toiletten, Zugänge und abgesperrte Arbeitsbereiche, um Begegnungen zwischen Bauarbeitern und Schülern / Schulpersonal so gering wie möglich zu halten müssen berücksichtigt und entsprechend geplant werden. Aus diesem Grund ist zu diversen Projekten ein SiGeKo heranzuziehen. Für Einzelmaßnahmen sind Arbeiten außerhalb der regulären Zeiten einzuplanen.
Als Bearbeitungs- und Dokumentationsinstrument dienen die Gesamtübersichten der jeweiligen Schulstandorte und deren Bestandsaufnahme bzgl. Verkabelungsausstattung, Kategorisierung etc. Die Unterlagen werden nach der Auftragserteilung zur Verfügung gestellt.
Die Schulen des Wetteraukreises werden in verschiedene Kategorien eingeordnet:
- Kategorie 1 - Geringer Koordinationsaufwand (ausschließlich nur Netzwerkverkabelung erforderlich)
- Kategorie 2 - Mittlerer Koordinationsaufwand (Nachrüstung von Niederspannungsleitungen ohne wesentliche Eingriffe in die Bausubstanz)
- Kategorie 3 - Hoher Koordinationsaufwand (u.A. wesentliche Eingriffe in die Bausubstanz)
Für die Projekte der Kategorie 3 sind u.a. Planungsleistungen eines Architekten, Tragwerksplaner, Sachverständigen für Brandschutz erforderlich.
Es ist eine Einzelprojektabwicklung von ca. 25 Standorten pro Jahr angedacht.
Der tatsächliche Vertragsbeginn richtet sich auch nach dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung und wird ggf. noch angepasst. Die max. Vertragslaufzeit ist gebunden an den vorgegebenen Abrechnungszeitraum nach "DigitalPakt Schule".
Die Zuschlagsentscheidung erfolgt nach Auswertung der Präsentationsunterlagen und des Honorarangebotes anhand der in Anlage 5 genannten Zuschlagskriterien.
Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung mit frühest möglichem Beginn 01.08.2022 und spätestem Ende am 31.12.2025 (= Ende des Abrechnungszeitraumes - die Maßnahmen müssen bis spätestens 31.12.2025 abgeschlossen sein).
Die Angebote sind entweder elektronisch über das Bietercockpit der Vergabeplattform e-HAD an die Vergabestelle einzureichen. Es ist erforderlich, dass sich der Bieter (kostenfrei) in der eHAD registriert, da auch sämtliche Kommunikation i. R. d. Vergabeverfahrens ausschließlich über die Vergabeplattform eHAD (elektronische Hessische Ausschreibungsdatenbank) zulässig ist. Angebote, oder Teile der Angebotsunterlagen (z.B. Präsentationsunterlagen), die auf anderem elektronischen Wege als über die Vergabeplattform eHAD eingereicht werden oder welche, die nach Ende der Angebotsfrist eingehen, werden von der Wertung ausgeschlossen. Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung mit dem Angebot die geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen vorzulegen. Die Vorlage von Kopien ist zulässig.
Unvollständige Angebotsunterlagen können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden (die Nachforderung von Unterlagen ist möglich). Die Angebotsunterlagen werden kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Kosten rund um die Erstellung Ihres Angebotes werden nicht erstattet. Der Auftraggeber erwartet über die geforderten Angebotsunterlagen hinaus (s. Anlage 6_ Vollstaendigkeitspruefung) keine sonstigen Unterlagen. Die Vergabeunterlagen und alle Informationen, die die Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens erhalten, sind nur für dieses Vergabeverfahren zu verwenden. Die Nutzung der Vergabeunterlagen für andere Zwecke ist nicht gestattet.
Vertraulichkeit der Informationen:
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche zur Verfügung gestellten Unterlagen vertraulich zu behandeln sind und ausschließlich für die Zwecke dieses Verfahrens verwendet werden dürfen, soweit sie nicht öffentlich zugänglich oder bekannt sind oder ohne Mitwirkung der Verfahrensbeteiligten bekannt werden. Eine Weitergabe der zur Verfügung gestellten Unterlagen an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung des Wetteraukreises ist nicht erlaubt. Falls sich ein aufgeforderter Bieter entschließt, kein Angebot abzugeben, ist er verpflichtet, die überlassenen Vergabeunterlagen einschließlich etwa hergestellte Kopien zu löschen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123,
124 GWB, Insolvenz und Eintragung ins Gewerbezentralregister
b) Erklärung mit Unternehmensdaten, Eigenerklärung bzgl. Angaben zu Berufsverboten oder Gewerbeuntersagung und Ausschluss wegen falscher Erklärungen, zur Verwendung der deutschen Sprache
c) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz / HVTG
a) Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung, die für Personenschäden mind. 5 Mio. € und für Sach- und Vermögensschäden mind. 3 Mio. €, jeweils 2-fach maximiert im Versicherungsjahr, umfasst. Sollte eine Berufshaftpflichtversicherung nicht in dieser Höhe bestehen, ist eine Anpassung vor Zuschlagserteilung vom zukünftigen Auftragnehmer vorzunehmen und dem Auftraggeber entsprechend nachzuweisen
b) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (Formblatt beigefügt in Anlage 4)
c) Vorlage von mind. 3 Referenzen für vergleichbare Leistungen (Formblatt Referenz beigefügt in Anlage 4; zwei Referenzen zu vergleichbaren Projekten in Schulgebäuden, eine Referenz zu einem beliebigen vergleichbaren Projekt im Hochbau / Sonderbau (Definition nach HBO 2018).
d) Namentliche Angabe des zuständigen Personals und Nachweis der persönlichen Qualifikation für den Projektleiter und dessen Vertretung. Für die Ausführung der Leistungen ist die Benennung der personellen Besetzung und das Vorhalten einer 100%igen Vertretung voraussetzend (Benennung des ausführenden Teams - Anzahl der Personen -, namentlich mit Funktion und Qualifikation), Vorhalten einer 100% Vertretung (Anzahl Personen, namentlich mit Funktion und Qualifikation)
e) Falls zutreffend, Anzeigen der Gründung einer Bietergemeinschaft oder des Einsatzes von Nachunternehmern (Formblätter im Anlagenpaket 05). Die geforderten Nachweise - soweit einschlägig - sind grundsätzlich für alle Mitglieder von Bietergemeinschaften vorzulegen; bei den Nachweisen nach III.1.2) und III.1.3) weist jedes Mitglied die Eignung für den Leistungsbestandteil nach, den es übernehmen soll.
Zusätzliche Informationen:
Für den/die Nachunternehmer muss deren Namen, sowie die Art und der Umfang der Teilleistungen angegeben werden. Die Nachweise, die Bieter nicht selbst erbringen können, müssen durch den/die Nachunternehmer vorgelegt werden.
Die Bildung von Bietergemeinschaften und der Einsatz von Nachunternehmern muss mit der Einreichung des Angebotes angezeigt werden. Bietergemeinschaften haben dem Antrag auf Teilnahme darüber hinaus eine Erklärung beizulegen, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und einen allein vertretungsberechtigten und federführenden Vertreter benennen, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Bietergemeinschaften haben die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder im Auftragsfall zu bestätigen und die besonderen Bedingungen zur Ausführung der Leistungen anzuerkennen.
Geforderte Eignungsnachweise gem. § 15 HVTG i. V. m. §§ 31 und 33 UVgO, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen und aktuell sind (nicht älter als 12 Monate).
a) Vorlage von mind. 3 Referenzen für vergleichbare Leistungen (Formblatt Referenz beigefügt in Anlage 4; zwei Referenzen zu vergleichbaren Projekten in Schulgebäuden, eine Referenz zu einem beliebigen vergleichbaren Projekt im Hochbau / Sonderbau (Definition nach HBO 2018).
b) Namentliche Angabe des zuständigen Personals und Nachweis der persönlichen Qualifikation für den Projektleiter und dessen Vertretung. Für die Ausführung der Leistungen ist die Benennung der personellen Besetzung und das Vorhalten einer 100%igen Vertretung voraussetzend (Benennung des ausführenden Teams - Anzahl der Personen -, namentlich mit Funktion und Qualifikation), Vorhalten einer 100% Vertretung (Anzahl Personen, namentlich mit Funktion und Qualifikation)
c) Falls zutreffend, Anzeigen der Gründung einer Bietergemeinschaft oder des Einsatzes von Nachunternehmern (Formblätter im Anlagenpaket 05). Die geforderten Nachweise - soweit einschlägig - sind grundsätzlich für alle Mitglieder von Bietergemeinschaften vorzulegen; bei den Nachweisen nach III.1.2) und III.1.3) weist jedes Mitglied die Eignung für den Leistungsbestandteil nach, den es übernehmen soll.
Zusätzliche Informationen:
Für den/die Nachunternehmer muss deren Namen, sowie die Art und der Umfang der Teilleistungen angegeben werden. Die Nachweise, die Bieter nicht selbst erbringen können, müssen durch den/die Nachunternehmer vorgelegt werden.
Die Bildung von Bietergemeinschaften und der Einsatz von Nachunternehmern muss mit der Einreichung des Angebotes angezeigt werden. Bietergemeinschaften haben dem Antrag auf Teilnahme darüber hinaus eine Erklärung beizulegen, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und einen allein vertretungsberechtigten und federführenden Vertreter benennen, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Bietergemeinschaften haben die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder im Auftragsfall zu bestätigen und die besonderen Bedingungen zur Ausführung der Leistungen anzuerkennen.
Geforderte Eignungsnachweise gem. § 15 HVTG i. V. m. §§ 31 und 33 UVgO, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen und aktuell sind (nicht älter als 12 Monate).
Die besonderen Bedingungen für die Ausführung der Leistungen müssen anerkannt und die Vorgaben eingehalten werden. Die entsprechenden Erklärungen (s. Formularsatz 4_Einzureichende_Formulare) müssen vollständig mit dem Angebot eingereicht werden.
Für die Ausführung der Leistungen ist die Benennung der personellen Besetzung und das Vorhalten einer 100%igen Vertretung voraussetzend (Benennung des ausführenden Teams / Personals -, namentlich mit Funktion und Qualifikation).
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Zuschlagsentscheidung erfolgt nach Auswertung der Präsentationsunterlagen und des Honorarangebotes anhand der in Anlage 5 genannten Zuschlagskriterien.
Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung mit frühest möglichem Beginn 01.08.2022 und spätestem Ende am 31.12.2025 (= Ende des Abrechnungszeitraumes - die Maßnahmen müssen bis spätestens 31.12.2025 abgeschlossen sein).
Die Angebote sind entweder elektronisch über das Bietercockpit der Vergabeplattform e-HAD an die Vergabestelle einzureichen. Es ist erforderlich, dass sich der Bieter (kostenfrei) in der eHAD registriert, da auch sämtliche Kommunikation i. R. d. Vergabeverfahrens ausschließlich über die Vergabeplattform eHAD (elektronische Hessische Ausschreibungsdatenbank) zulässig ist. Angebote, oder Teile der Angebotsunterlagen (z.B. Präsentationsunterlagen), die auf anderem elektronischen Wege als über die Vergabeplattform eHAD eingereicht werden oder welche, die nach Ende der Angebotsfrist eingehen, werden von der Wertung ausgeschlossen. Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung mit dem Angebot die geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen vorzulegen. Die Vorlage von Kopien ist zulässig.
Unvollständige Angebotsunterlagen können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden (die Nachforderung von Unterlagen ist möglich). Die Angebotsunterlagen werden kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Kosten rund um die Erstellung Ihres Angebotes werden nicht erstattet. Der Auftraggeber erwartet über die geforderten Angebotsunterlagen hinaus (s. Anlage 6_ Vollstaendigkeitspruefung) keine sonstigen Unterlagen. Die Vergabeunterlagen und alle Informationen, die die Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens erhalten, sind nur für dieses Vergabeverfahren zu verwenden. Die Nutzung der Vergabeunterlagen für andere Zwecke ist nicht gestattet.
Vertraulichkeit der Informationen:
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche zur Verfügung gestellten Unterlagen vertraulich zu behandeln sind und ausschließlich für die Zwecke dieses Verfahrens verwendet werden dürfen, soweit sie nicht öffentlich zugänglich oder bekannt sind oder ohne Mitwirkung der Verfahrensbeteiligten bekannt werden. Eine Weitergabe der zur Verfügung gestellten Unterlagen an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung des Wetteraukreises ist nicht erlaubt. Falls sich ein aufgeforderter Bieter entschließt, kein Angebot abzugeben, ist er verpflichtet, die überlassenen Vergabeunterlagen einschließlich etwa hergestellte Kopien zu löschen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]