Rahmenvereinbarung Generalplaner-Leistungen zur Umsetzung des DigitalPakts Schule in den Schulen des Wetteraukreises Referenznummer der Bekanntmachung: 22-5-124

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friedberg
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 61169
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wetteraukreis.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18104ab63c9-4094c922682ec682
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friedberg
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 61169
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wetteraukreis.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.had.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung Generalplaner-Leistungen zur Umsetzung des DigitalPakts Schule in den Schulen des Wetteraukreises

Referenznummer der Bekanntmachung: 22-5-124
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Generalplanungsleistungen zur Umsetzung des "DigitalPakt Schule" an den Schulen des Wetteraukreises, Rahmenvereinbarung:

LOS 1: LPH 5-9 an 33 Schulstandorten

LOS 2: LPH 1-3 und LPH 5-9 an 28 Schulstandorten

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben:

LOS 1 und LOS 2

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Generalplanerleistungen LPH 5-9 an 33 Schulstandorten

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

LOS 1:

Generalplanungsleistungen zur Umsetzung des "DigitalPakt Schule" an den Schulen des Wetteraukreises, Rahmenvereinbarung, betr. LOS 1 =

LPH 5-9 an 33 Schulstandorten des Wetteraukreises (Standortliste siehe Projektbeschreibung, S. 6 und 7).

Der Schwerpunkt der Generalplaner-Leistungen liegt in den Kostengruppen KG 440 und KG 450.

Im Rahmen der Gebäudeinstandhaltung und dem kontinuierlichen Ausbau der IT-Ausstattung der Schulen im Wetteraukreis wird an den Schulstandorten die Netzwerkinfrastruktur erneuert und erweitert. Die Ausschreibung umfasst die Gen Abwicklung der Projekte für die Erweiterung vorhandener Installationen auf aktuelle Anforderungen, gemäß der Handbücher "Ausstattungsstandards im pädagogischen Schulnetz" und "Wirtschaftliches Bauen des Wetteraukreises", primär geht es um die Erweiterung der Netzwerkverkabelung (LAN) von Unterrichtsräumen auf aktuelle Klassenstärken, Errichtung und/oder Erneuerung von Server- und Verteilerschränken und Installation der Infrastruktur zur Errichtung von Wireless-Netzwerken (W-LAN). Vorhandene Infrastruktur im Bereich der passiven Verkabelung und der WLAN Abdeckung wird um die Anforderungen des Ausstattungsstandards im pädagogischen Schulnetz ergänzt. Grundlage ist die "Förderrichtlinie zur Umsetzung des DigitalPakts Schule 2019-2024" (DigitalPakt Schule Hessen). Diese Richtlinien sind im gesamten Projektzeitraum für alle Maßnahmen an den Schulstandorten zu berücksichtigen und einzuhalten, aktuelle Informationen s. https://www.digitalpaktschule.de/

Für die Generalplanerleistungen besteht aktuell eine Rahmenvereinbarung mit Ing.-Arbeitkreis Stefan, 61200 Wölfersheim (deren max. Gesamtbetrag bereits absehbar und bald erschöpft sein wird; Bekanntmachungsnummer im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union: 2021/S 060-151228).

Der Wetteraukreis beabsichtigt, hiermit eine weitere Rahmenvereinbarung zu vergeben, damit die Planungsleistungen successive fortschreiten können.

Folgende Ziele sind zu erreichen (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650 p Abs. 2 BGB): An jedem Schulstandort ist die strukturierte Verkabelung (LAN) vorzunehmen und das flächendeckende WLAN so auszurichten, dass die dem Standort zur Verfügung gestellte Bandbreite ohne Verluste (z.B. Funklöcher) genutzt werden kann. Alle Gebäude sind durch einen LWL miteinander zu vernetzen bis zur strukturierten Vernetzung (LAN sowie Strom) und Schaffung eines flächendeckenden leistungsfähigen WLAN-Netzes an den Schulstandorten der einzelnen Projekte (ggf. mit mehreren Gebäuden) im Wetteraukreis. Der Schwerpunkt der Generalplaner-Leistungen liegt also bei den Leistungen zu LOS1 und 2 bei den Kostengruppen KG 440 und KG 450.

Viele Einzelmaßnahmen werden während des laufenden Schulbetriebs durchgeführt, es ist Rücksicht auf schulorganisatorische Belange zu nehmen. Die Generalplanungsleistungen für die Schulstandorte werden schulstandortbezogen einzeln beauftragt und separat abgerechnet (pro Schulstandort und Gebäude bzw. Gebäudekomplex). Der Ausbau der digitalen Infrastruktur soll möglichst bis Ende 2024 erfolgt sein, die Investitionsmaßnahmen in den Schulen sind von den Ländern gegenüber dem Bund bis zum 31. Dezember 2025 vollständig abzurechnen sind (§11 (6) der VV). Die nötigen Verwaltungsschritte für Prüfung und Auszahlung bewirken, dass die letzten Mittelanforderungen von den Schulträgern einige Monate zuvor nach Maßnahmenabschluss beim Land einzureichen sind. Projekte, die erst danach fertig werden, können nicht gefördert werden - dies muss vermieden werden.

Die Schulen des Wetteraukreises werden in verschiedene Kategorien eingeordnet:

• Kategorie 1 - Geringer Koordinationsaufwand (ausschließlich nur Netzwerkverkabelung erforderlich)

• Kategorie 2 - Mittlerer Koordinationsaufwand (Nachrüstung von Niederspannungsleitungen ohne wesentliche Eingriffe in die Bausubstanz)

• Kategorie 3 - Hoher Koordinationsaufwand (u.A. wesentliche Eingriffe in die Bausubstanz)

Es ist eine Einzelprojektabwicklung von ca. 25 Standorten pro Jahr angedacht.

Nähere Informationen zum Vergabeverfahren entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Personelle Besetzung / Gewichtung: 20,00
Qualitätskriterium - Name: Grundsätzliche Ablauf- und Projektorganisation / Gewichtung: 30,00
Preis - Gewichtung: 50,00
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2022
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der tatsächliche Vertragsbeginn richtet sich auch nach dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung und wird ggf. noch angepasst. Die max. Vertragslaufzeit ist gebunden an den vorgegebenen Abrechnungszeitraum nach "DigitalPakt Schule".

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Zuschlagsentscheidung erfolgt nach Auswertung der Präsentationsunterlagen und des Honorarangebotes anhand der in Anlage 5 genannten Zuschlagskriterien.

Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung mit frühest möglichem Beginn 01.08.2022 und spätestem Ende am 31.12.2025 (= Ende des Abrechnungszeitraumes - die Maßnahmen müssen bis spätestens 31.12.2025 abgeschlossen sein).

Die Angebote sind entweder elektronisch über das Bietercockpit der Vergabeplattform e-HAD an die Vergabestelle einzureichen. Es ist erforderlich, dass sich der Bieter (kostenfrei) in der eHAD registriert, da auch sämtliche Kommunikation i. R. d. Vergabeverfahrens ausschließlich über die Vergabeplattform eHAD (elektronische Hessische Ausschreibungsdatenbank) zulässig ist. Angebote, oder Teile der Angebotsunterlagen (z.B. Präsentationsunterlagen), die auf anderem elektronischen Wege als über die Vergabeplattform eHAD eingereicht werden oder welche, die nach Ende der Angebotsfrist eingehen, werden von der Wertung ausgeschlossen. Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung mit dem Angebot die geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen vorzulegen. Die Vorlage von Kopien ist zulässig.

Unvollständige Angebotsunterlagen können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden (die Nachforderung von Unterlagen ist möglich). Die Angebotsunterlagen werden kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Kosten rund um die Erstellung Ihres Angebotes werden nicht erstattet. Der Auftraggeber erwartet über die geforderten Angebotsunterlagen hinaus (s. Anlage 6_ Vollstaendigkeitspruefung) keine sonstigen Unterlagen. Die Vergabeunterlagen und alle Informationen, die die Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens erhalten, sind nur für dieses Vergabeverfahren zu verwenden. Die Nutzung der Vergabeunterlagen für andere Zwecke ist nicht gestattet.

Vertraulichkeit der Informationen:

Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche zur Verfügung gestellten Unterlagen vertraulich zu behandeln sind und ausschließlich für die Zwecke dieses Verfahrens verwendet werden dürfen, soweit sie nicht öffentlich zugänglich oder bekannt sind oder ohne Mitwirkung der Verfahrensbeteiligten bekannt werden. Eine Weitergabe der zur Verfügung gestellten Unterlagen an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung des Wetteraukreises ist nicht erlaubt. Falls sich ein aufgeforderter Bieter entschließt, kein Angebot abzugeben, ist er verpflichtet, die überlassenen Vergabeunterlagen einschließlich etwa hergestellte Kopien zu löschen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Generalplanerleistungen LPH 1-3 und LPH 5-9 an 28 Schulstandorten

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

LOS 2:

Generalplanungsleistungen zur Umsetzung des "DigitalPakt Schule" an den Schulen des Wetteraukreises, Rahmenvereinbarung, betr. LOS 2 =

LPH 1-3 und LPH 5-9 an 28 Schulstandorten des Wetteraukreises (Standortliste siehe Projektbeschreibung, S. 6 und 7).

Der Schwerpunkt der Generalplaner-Leistungen liegt in den Kostengruppen KG 440 und KG 450.

Durch die Verwaltungsvereinbarung für den Digitalpakt vom 17.09.2019 haben Bund und Länder Fördermittel bereitgestellt, um die Digitalisierung an den Schulen voranzutreiben. Mit dem "DigitalPakt Schule" sollen auf technischer Ebene die Voraussetzungen für die Schulen geschaffen werden, um digitale Medien in der pädagogischen Arbeit zu nutzen und die für die berufliche Zukunft der Schüler erforderliche digitale Kompetenz zu vermitteln.

Dem Wetteraukreis stehen aus dem Förderprogramm "Digitalpakt Schule" in diesem Zeitraum insgesamt 19,6 Mio. Euro zur Verfügung. Diese Mittel sollen für den weiteren Ausbau der Basisinfrastruktur der Schulen im Wetteraukreis eingesetzt werden, d.h. vorhandene Infrastruktur im Bereich der passiven Verkabelung und der WLAN Abdeckung wird um die Anforderungen des Ausstattungsstandards im pädagogischen Schulnetz ergänzt. Grundlage ist die "Förderrichtlinie zur Umsetzung des DigitalPakts Schule 2019-2024" (DigitalPakt Schule Hessen). Diese Richtlinien sind im gesamten Projektzeitraum für alle Maßnahmen an den Schulstandorten zu berücksichtigen und einzuhalten, aktuelle Informationen s. https://www.digitalpaktschule.de/

Der Wetteraukreis unterhält 85 Schulen und Außenstellen im Kreisgebiet, mit ca. 300 Gebäuden (siehe Anlage Standortliste). Im Rahmen der Gebäudeinstandhaltung und dem kontinuierlichen Ausbau der IT-Ausstattung der Schulen im Wetteraukreis wird an den Schulstandorten die Netzwerkinfrastruktur erneuert und erweitert. Die Ausschreibung umfasst die Abwicklung von Kleinprojekten und mittelgroßen Projekten für die Erweiterung vorhandener Installationen auf aktuelle Anforderungen, gemäß der Handbücher "Ausstattungsstandards im pädagogischen Schulnetz" und "Wirtschaftliches Bauen des Wetteraukreises". Die durchzuführenden Arbeiten sind primär die Erweiterung der Netzwerkverkabelung (LAN) von Unterrichtsräumen auf aktuelle Klassenstärken, Errichtung und/oder Erneuerung von Server- und Verteilerschränken und Installation der Infrastruktur zur Errichtung von Wireless-Netzwerken (W-LAN).

Folgende Ziele sind zu erreichen (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650 p Abs. 2 BGB): Ertüchtigung der Schulen des Wetteraukreises zur strukturierten Vernetzung und für den Aufbau eines leistungsstarken und flächendeckenden WLAN-Netzes unter Betrachtung der vorhandenen EDV-Infrastrukturen. An jedem Schulstandort ist die strukturierte Verkabelung (LAN) vorzunehmen und das flächendeckende WLAN so auszurichten, dass die dem Standort zur Verfügung gestellte Bandbreite ohne Verluste (z.B. Funklöcher) genutzt werden kann. Alle Gebäude sind durch einen LWL miteinander zu vernetzen bis zur strukturierten Vernetzung (LAN sowie Strom) und Schaffung eines flächendeckenden leistungsfähigen WLAN-Netzes an den Schulstandorten der einzelnen Projekte (ggf. mit mehreren Gebäuden) im Wetteraukreis.

Zur Projektabwicklung erforderliche Planungen (Ausführungspläne, Skizzierungen, etc.) sowie zu erstellende oder anzupassende Dokumentationsunterlagen sind vorab mit dem AG abzustimmen und durch den AN zu erstellen. Im Rahmen dieser Arbeiten sind teilweise Zusatztätigkeiten erforderlich wie z.B. Ergänzung von einzelnen Stromkreisen in Unterverteilungen, Steckdosen etc.. Viele Einzelmaßnahmen werden während des laufenden Schulbetriebs durchgeführt, es ist Rücksicht auf schulorganisatorische Belange zu nehmen.

Die Generalplanungsleistungen für die Schulstandorte werden schulstandortbezogen einzeln beauftragt und separat abgerechnet (pro Schulstandort und Gebäude bzw. Gebäudekomplex). Der Ausbau der digitalen Infrastruktur soll möglichst bis Ende 2024 erfolgt sein - jedenfalls sieht der DigitalPakt vor, dass die Investitionsmaßnahmen in den Schulen von den Ländern gegenüber dem Bund bis zum 31. Dezember 2025 vollständig abzurechnen sind (§11 (6) der VV). Die nötigen Verwaltungsschritte für Prüfung und Auszahlung bewirken, dass die letzten Mittelanforderungen von den Schulträgern einige Monate zuvor nach Maßnahmenabschluss beim Land einzureichen sind. Projekte, die erst danach fertig werden, können nicht gefördert werden - dies muss vermieden werden.

Aufgrund der Corona-Pandemie kann sich die Baustelleneinrichtung aufwendiger als bisher gestalten (separate Handwaschmöglichkeiten und Toiletten, Zugänge und abgesperrte Arbeitsbereiche, um Begegnungen zwischen Bauarbeitern und Schülern / Schulpersonal so gering wie möglich zu halten müssen berücksichtigt und entsprechend geplant werden. Aus diesem Grund ist zu diversen Projekten ein SiGeKo heranzuziehen. Für Einzelmaßnahmen sind Arbeiten außerhalb der regulären Zeiten einzuplanen.

Als Bearbeitungs- und Dokumentationsinstrument dienen die Gesamtübersichten der jeweiligen Schulstandorte und deren Bestandsaufnahme bzgl. Verkabelungsausstattung, Kategorisierung etc. Die Unterlagen werden nach der Auftragserteilung zur Verfügung gestellt.

Die Schulen des Wetteraukreises werden in verschiedene Kategorien eingeordnet:

- Kategorie 1 - Geringer Koordinationsaufwand (ausschließlich nur Netzwerkverkabelung erforderlich)

- Kategorie 2 - Mittlerer Koordinationsaufwand (Nachrüstung von Niederspannungsleitungen ohne wesentliche Eingriffe in die Bausubstanz)

- Kategorie 3 - Hoher Koordinationsaufwand (u.A. wesentliche Eingriffe in die Bausubstanz)

Für die Projekte der Kategorie 3 sind u.a. Planungsleistungen eines Architekten, Tragwerksplaner, Sachverständigen für Brandschutz erforderlich.

Es ist eine Einzelprojektabwicklung von ca. 25 Standorten pro Jahr angedacht.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Personelle Besetzung / Gewichtung: 50,00
Qualitätskriterium - Name: Grundsätzliche Ablauf- und Projektorganisation / Gewichtung: 50,00
Preis - Gewichtung: 50,00
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2022
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der tatsächliche Vertragsbeginn richtet sich auch nach dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung und wird ggf. noch angepasst. Die max. Vertragslaufzeit ist gebunden an den vorgegebenen Abrechnungszeitraum nach "DigitalPakt Schule".

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Zuschlagsentscheidung erfolgt nach Auswertung der Präsentationsunterlagen und des Honorarangebotes anhand der in Anlage 5 genannten Zuschlagskriterien.

Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung mit frühest möglichem Beginn 01.08.2022 und spätestem Ende am 31.12.2025 (= Ende des Abrechnungszeitraumes - die Maßnahmen müssen bis spätestens 31.12.2025 abgeschlossen sein).

Die Angebote sind entweder elektronisch über das Bietercockpit der Vergabeplattform e-HAD an die Vergabestelle einzureichen. Es ist erforderlich, dass sich der Bieter (kostenfrei) in der eHAD registriert, da auch sämtliche Kommunikation i. R. d. Vergabeverfahrens ausschließlich über die Vergabeplattform eHAD (elektronische Hessische Ausschreibungsdatenbank) zulässig ist. Angebote, oder Teile der Angebotsunterlagen (z.B. Präsentationsunterlagen), die auf anderem elektronischen Wege als über die Vergabeplattform eHAD eingereicht werden oder welche, die nach Ende der Angebotsfrist eingehen, werden von der Wertung ausgeschlossen. Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung mit dem Angebot die geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen vorzulegen. Die Vorlage von Kopien ist zulässig.

Unvollständige Angebotsunterlagen können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden (die Nachforderung von Unterlagen ist möglich). Die Angebotsunterlagen werden kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Kosten rund um die Erstellung Ihres Angebotes werden nicht erstattet. Der Auftraggeber erwartet über die geforderten Angebotsunterlagen hinaus (s. Anlage 6_ Vollstaendigkeitspruefung) keine sonstigen Unterlagen. Die Vergabeunterlagen und alle Informationen, die die Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens erhalten, sind nur für dieses Vergabeverfahren zu verwenden. Die Nutzung der Vergabeunterlagen für andere Zwecke ist nicht gestattet.

Vertraulichkeit der Informationen:

Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche zur Verfügung gestellten Unterlagen vertraulich zu behandeln sind und ausschließlich für die Zwecke dieses Verfahrens verwendet werden dürfen, soweit sie nicht öffentlich zugänglich oder bekannt sind oder ohne Mitwirkung der Verfahrensbeteiligten bekannt werden. Eine Weitergabe der zur Verfügung gestellten Unterlagen an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung des Wetteraukreises ist nicht erlaubt. Falls sich ein aufgeforderter Bieter entschließt, kein Angebot abzugeben, ist er verpflichtet, die überlassenen Vergabeunterlagen einschließlich etwa hergestellte Kopien zu löschen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

a) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123,

124 GWB, Insolvenz und Eintragung ins Gewerbezentralregister

b) Erklärung mit Unternehmensdaten, Eigenerklärung bzgl. Angaben zu Berufsverboten oder Gewerbeuntersagung und Ausschluss wegen falscher Erklärungen, zur Verwendung der deutschen Sprache

c) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz / HVTG

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

a) Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung, die für Personenschäden mind. 5 Mio. € und für Sach- und Vermögensschäden mind. 3 Mio. €, jeweils 2-fach maximiert im Versicherungsjahr, umfasst. Sollte eine Berufshaftpflichtversicherung nicht in dieser Höhe bestehen, ist eine Anpassung vor Zuschlagserteilung vom zukünftigen Auftragnehmer vorzunehmen und dem Auftraggeber entsprechend nachzuweisen

b) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (Formblatt beigefügt in Anlage 4)

c) Vorlage von mind. 3 Referenzen für vergleichbare Leistungen (Formblatt Referenz beigefügt in Anlage 4; zwei Referenzen zu vergleichbaren Projekten in Schulgebäuden, eine Referenz zu einem beliebigen vergleichbaren Projekt im Hochbau / Sonderbau (Definition nach HBO 2018).

d) Namentliche Angabe des zuständigen Personals und Nachweis der persönlichen Qualifikation für den Projektleiter und dessen Vertretung. Für die Ausführung der Leistungen ist die Benennung der personellen Besetzung und das Vorhalten einer 100%igen Vertretung voraussetzend (Benennung des ausführenden Teams - Anzahl der Personen -, namentlich mit Funktion und Qualifikation), Vorhalten einer 100% Vertretung (Anzahl Personen, namentlich mit Funktion und Qualifikation)

e) Falls zutreffend, Anzeigen der Gründung einer Bietergemeinschaft oder des Einsatzes von Nachunternehmern (Formblätter im Anlagenpaket 05). Die geforderten Nachweise - soweit einschlägig - sind grundsätzlich für alle Mitglieder von Bietergemeinschaften vorzulegen; bei den Nachweisen nach III.1.2) und III.1.3) weist jedes Mitglied die Eignung für den Leistungsbestandteil nach, den es übernehmen soll.

Zusätzliche Informationen:

Für den/die Nachunternehmer muss deren Namen, sowie die Art und der Umfang der Teilleistungen angegeben werden. Die Nachweise, die Bieter nicht selbst erbringen können, müssen durch den/die Nachunternehmer vorgelegt werden.

Die Bildung von Bietergemeinschaften und der Einsatz von Nachunternehmern muss mit der Einreichung des Angebotes angezeigt werden. Bietergemeinschaften haben dem Antrag auf Teilnahme darüber hinaus eine Erklärung beizulegen, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und einen allein vertretungsberechtigten und federführenden Vertreter benennen, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Bietergemeinschaften haben die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder im Auftragsfall zu bestätigen und die besonderen Bedingungen zur Ausführung der Leistungen anzuerkennen.

Geforderte Eignungsnachweise gem. § 15 HVTG i. V. m. §§ 31 und 33 UVgO, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen und aktuell sind (nicht älter als 12 Monate).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

a) Vorlage von mind. 3 Referenzen für vergleichbare Leistungen (Formblatt Referenz beigefügt in Anlage 4; zwei Referenzen zu vergleichbaren Projekten in Schulgebäuden, eine Referenz zu einem beliebigen vergleichbaren Projekt im Hochbau / Sonderbau (Definition nach HBO 2018).

b) Namentliche Angabe des zuständigen Personals und Nachweis der persönlichen Qualifikation für den Projektleiter und dessen Vertretung. Für die Ausführung der Leistungen ist die Benennung der personellen Besetzung und das Vorhalten einer 100%igen Vertretung voraussetzend (Benennung des ausführenden Teams - Anzahl der Personen -, namentlich mit Funktion und Qualifikation), Vorhalten einer 100% Vertretung (Anzahl Personen, namentlich mit Funktion und Qualifikation)

c) Falls zutreffend, Anzeigen der Gründung einer Bietergemeinschaft oder des Einsatzes von Nachunternehmern (Formblätter im Anlagenpaket 05). Die geforderten Nachweise - soweit einschlägig - sind grundsätzlich für alle Mitglieder von Bietergemeinschaften vorzulegen; bei den Nachweisen nach III.1.2) und III.1.3) weist jedes Mitglied die Eignung für den Leistungsbestandteil nach, den es übernehmen soll.

Zusätzliche Informationen:

Für den/die Nachunternehmer muss deren Namen, sowie die Art und der Umfang der Teilleistungen angegeben werden. Die Nachweise, die Bieter nicht selbst erbringen können, müssen durch den/die Nachunternehmer vorgelegt werden.

Die Bildung von Bietergemeinschaften und der Einsatz von Nachunternehmern muss mit der Einreichung des Angebotes angezeigt werden. Bietergemeinschaften haben dem Antrag auf Teilnahme darüber hinaus eine Erklärung beizulegen, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und einen allein vertretungsberechtigten und federführenden Vertreter benennen, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Bietergemeinschaften haben die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder im Auftragsfall zu bestätigen und die besonderen Bedingungen zur Ausführung der Leistungen anzuerkennen.

Geforderte Eignungsnachweise gem. § 15 HVTG i. V. m. §§ 31 und 33 UVgO, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen und aktuell sind (nicht älter als 12 Monate).

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Die besonderen Bedingungen für die Ausführung der Leistungen müssen anerkannt und die Vorgaben eingehalten werden. Die entsprechenden Erklärungen (s. Formularsatz 4_Einzureichende_Formulare) müssen vollständig mit dem Angebot eingereicht werden.

Für die Ausführung der Leistungen ist die Benennung der personellen Besetzung und das Vorhalten einer 100%igen Vertretung voraussetzend (Benennung des ausführenden Teams / Personals -, namentlich mit Funktion und Qualifikation).

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 3
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 060-151228
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 05/07/2022
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/09/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 05/07/2022
Ortszeit: 09:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Zuschlagsentscheidung erfolgt nach Auswertung der Präsentationsunterlagen und des Honorarangebotes anhand der in Anlage 5 genannten Zuschlagskriterien.

Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung mit frühest möglichem Beginn 01.08.2022 und spätestem Ende am 31.12.2025 (= Ende des Abrechnungszeitraumes - die Maßnahmen müssen bis spätestens 31.12.2025 abgeschlossen sein).

Die Angebote sind entweder elektronisch über das Bietercockpit der Vergabeplattform e-HAD an die Vergabestelle einzureichen. Es ist erforderlich, dass sich der Bieter (kostenfrei) in der eHAD registriert, da auch sämtliche Kommunikation i. R. d. Vergabeverfahrens ausschließlich über die Vergabeplattform eHAD (elektronische Hessische Ausschreibungsdatenbank) zulässig ist. Angebote, oder Teile der Angebotsunterlagen (z.B. Präsentationsunterlagen), die auf anderem elektronischen Wege als über die Vergabeplattform eHAD eingereicht werden oder welche, die nach Ende der Angebotsfrist eingehen, werden von der Wertung ausgeschlossen. Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung mit dem Angebot die geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen vorzulegen. Die Vorlage von Kopien ist zulässig.

Unvollständige Angebotsunterlagen können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden (die Nachforderung von Unterlagen ist möglich). Die Angebotsunterlagen werden kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Kosten rund um die Erstellung Ihres Angebotes werden nicht erstattet. Der Auftraggeber erwartet über die geforderten Angebotsunterlagen hinaus (s. Anlage 6_ Vollstaendigkeitspruefung) keine sonstigen Unterlagen. Die Vergabeunterlagen und alle Informationen, die die Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens erhalten, sind nur für dieses Vergabeverfahren zu verwenden. Die Nutzung der Vergabeunterlagen für andere Zwecke ist nicht gestattet.

Vertraulichkeit der Informationen:

Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche zur Verfügung gestellten Unterlagen vertraulich zu behandeln sind und ausschließlich für die Zwecke dieses Verfahrens verwendet werden dürfen, soweit sie nicht öffentlich zugänglich oder bekannt sind oder ohne Mitwirkung der Verfahrensbeteiligten bekannt werden. Eine Weitergabe der zur Verfügung gestellten Unterlagen an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung des Wetteraukreises ist nicht erlaubt. Falls sich ein aufgeforderter Bieter entschließt, kein Angebot abzugeben, ist er verpflichtet, die überlassenen Vergabeunterlagen einschließlich etwa hergestellte Kopien zu löschen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/06/2022

Wähle einen Ort aus Hessen

Aarbergen
Abtsteinach
Ahnatal
Allendorf (Eder)
Allendorf (Lumda)
Alsfeld
Altenstadt
Amöneburg
Aßlar
Bad Arolsen
Bad Camberg
Bad Emstal
Bad Endbach
Bad Hersfeld
Bad Homburg vor der Höhe
Bad Karlshafen
Bad König
Bad Nauheim
Bad Orb
Bad Salzschlirf
Bad Schwalbach
Bad Soden am Taunus
Bad Soden-Salmünster
Bad Sooden-Allendorf
Bad Vilbel
Bad Wildungen
Bad Zwesten
Battenberg (Eder)
Baunatal
Bebra
Bensheim
Berkatal
Beselich
Biblis
Biebergemünd
Biebertal
Biebesheim am Rhein
Biedenkopf
Birstein
Bischoffen
Borken
Braunfels
Brechen
Brensbach
Breuberg
Breuna
Brombachtal
Bruchköbel
Büdingen
Burgwald
Bürstadt
Buseck
Büttelborn
Butzbach
Calden
Cölbe
Darmstadt
Dieburg
Diemelsee
Diemelstadt
Dietzenbach
Dietzhölztal
Dillenburg
Dornburg
Dreieich
Driedorf
Ebersburg
Ebsdorfergrund
Echzell
Edermünde
Edertal
Egelsbach
Ehrenberg (Rhön)
Ehringshausen
Eichenzell
Einhausen
Eiterfeld
Elbtal
Eltville am Rhein
Elz
Eppstein
Erbach
Erlensee
Erzhausen
Eschborn
Eschenburg
Eschwege
Espenau
Felsberg
Fernwald
Flörsheim-Wicker
Florstadt
Frankenau
Frankenberg (Eder)
Frankfurt am Main
Fränkisch-Crumbach
Friedberg
Friedewald
Friedrichsdorf
Fritzlar
Fronhausen
Fulda
Fuldabrück
Fuldatal
Gedern
Geisenheim
Gelnhausen
Gemünden (Felda)
Gernsheim
Gersfeld
Gießen
Gilserberg
Ginsheim-Gustavsburg
Gladenbach
Glashütten (Taunus)
Glauburg
Grävenwiesbach
Grebenhain
Griesheim
Groß-Gerau
Groß-Umstadt
Groß-Zimmern
Großalmerode
Großenlüder
Großkrotzenburg
Grünberg
Gründau
Gudensberg
Guxhagen
Habichtswald
Hadamar
Haiger
Hainburg
Hammersbach
Hanau
Hasselroth
Hattersheim am Main
Haunetal
Heidenrod
Helsa
Heppenheim
Herborn
Herbstein
Heringen (Werra)
Hessisch Lichtenau
Heuchelheim an der Lahn
Heusenstamm
Hirzenhain
Hochheim am Main
Höchst im Odenwald
Hofbieber
Hofgeismar
Hofheim am Taunus
Hohenahr
Homberg (Efze)
Homberg (Ohm)
Hosenfeld
Hünfeld
Hünfelden
Hungen
Hünstetten
Hüttenberg
Idstein
Immenhausen
Karben
Kassel
Kaufungen
Kelkheim
Kelsterbach
Kiedrich
Kirchhain
Kirtorf
Knüllwald
Königstein im Taunus
Korbach
Körle
Kriftel
Kronberg im Taunus
Lahnau
Lahntal
Lampertheim
Langen
Langenselbold
Langgöns
Laubach
Lauterbach
Leun
Lich
Liederbach am Taunus
Limburg
Linden
Linsengericht
Lohfelden
Lohra
Lollar
Lorsch
Mainhausen
Maintal
Marburg
Meinhard
Meißner
Melsungen
Mengerskirchen
Merenberg
Messel
Michelstadt
Mittenaar
Modautal
Mörfelden-Walldorf
Mörlenbach
Mücke-Merlau
Mühlheim am Main
Mühltal
Münchhausen
Nauheim
Neckarsteinach
Neu-Anspach
Neu-Eichenberg
Neu-Isenburg
Neuenstein
Neuental
Neuhof (bei Fulda)
Neukirchen
Neustadt (Hessen)
Nidda
Niddatal
Nidderau
Niedenstein
Niederaula
Niederdorfelden
Niedernhausen
Niestetal
Ober-Ramstadt
Oberaula
Obertshausen
Oberursel
Oberweser
Oberzent
Oestrich-Winkel
Offenbach am Main
Ortenberg
Ottrau
Petersberg
Pfungstadt
Philippsthal (Werra)
Pohlheim
Rabenau
Raunheim
Rauschenberg
Reichelsheim (Odenwald)
Reichelsheim (Wetterau)
Reinhardshagen
Reinheim
Reiskirchen
Riedstadt
Rockenberg
Rodenbach (Main-Kinzig-Kreis)
Rödermark
Rodgau
Ronneburg
Ronshausen
Rosbach vor der Höhe
Roßdorf
Rotenburg an der Fulda
Rüdesheim am Rhein
Runkel
Rüsselsheim am Main
Schaafheim
Schlangenbad
Schlitz
Schlüchtern
Schöffengrund
Schöneck
Schotten
Schrecksbach
Schwalbach am Taunus
Schwalmstadt
Seeheim-Jugenheim
Seligenstadt
Selters (Taunus)
Sinn
Söhrewald
Solms
Sontra
Spangenberg
Stadtallendorf
Steinau an der Straße
Steinbach (Taunus)
Stockstadt am Rhein
Sulzbach
Taunusstein
Trendelburg
Usingen
Vellmar
Viernheim
Vöhl
Volkmarsen
Wabern
Wächtersbach
Wald-Michelbach
Waldeck
Waldems
Waldsolms
Walluf
Wanfried
Wehretal
Weilburg
Weilmünster
Weilrod
Weimar (Lahn)
Weißenborn
Weiterstadt
Wettenberg
Wetter
Wetzlar
Wiesbaden
Wildeck
Willingen
Willingshausen
Witzenhausen
Wölfersheim
Wolfhagen
Wöllstadt
Zierenberg