Dienstleistungen für das Themengebiet Informationssicherheitsmanagement (ISMS) Referenznummer der Bekanntmachung: 181/2019N2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hzd.hessen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungen für das Themengebiet Informationssicherheitsmanagement (ISMS)
Dienstleistungen für das Themengebiet Informationssicherheitsmanagement (ISMS)
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Mainzer Str. 29
65185 Wiesbaden
Dienstleistungen für das Themengebiet Informationssicherheitsmanagement (ISMS)
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Es sind während der Vertragslaufzeit unvorhersehbare Umstände aufgetreten, die zusätzliche Leistungen erfordern. Aufgrund des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine hat sich die Bedrohungslage für die Informationssicherheit der IT-Infrastruktur Deutschlands in Bezug auf Cyberangriffen grundlegend und massiv geändert. Dies hat zu einer unvorhergesehenen veränderten Risikolage für die Informationssicherheit und der Informationssicherheitsorganisation der hessischen Landesverwaltung geführt. Die Bewertung der neuen Risikolage ergibt dringende und kurzfristige Handlungsbedarfe im Hinblick auf IT-Sicherheitsmaßnahmen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dienstleistungen für das Themengebiet Informationssicherheitsmanagement (ISMS)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)