Sicherungsleistungen - ESTW Bremen Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI53721
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherungsleistungen - ESTW Bremen
Bremen
Sicherungsleistungen - ESTW Bremen
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Sicherungsleistungen - ESTW Bremen
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Nichterhalt des Planrechts für die Maßnahme zu der hier ausgeschriebenen Sicherungsleistungen den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Bremen
Sicherungsleistungen - ESTW Bremen
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
LÄA01 - Zusätzliche Sicherungsleistungen
Die Herstellung eines Kabelführungssystems ist Vertragsbestandteil.
Im Bereich der Lärmschutzwand (LSW) wurde zwischen LSW und Gleisschotter Basolit aufgefüllt. Da dieses Material betonähnliche Eigenschaften annimmt, ist der Einbau von Betonkanälen in diesem Bereich nicht mit vertretbarem Aufwand möglich. In Abschnitten mit Basolitauffüllung soll ein GFK Trog an der LSW befestigt werden.
Der Randbereich ist Moosbewachsen, sodass dies im Vorfeld bei Begehungen nicht ersichtlich war und von einem üblichen Randbereich mit Erde oder KG2 Materialgemisch ausgegangen wurde. Im Rahmen der Baudurchführung wurde Basolit als Füllmaterial zwischen LSW und Gleisschotter vorgefunden. Ein Einbau des vorgesehenen Betonkabelkanbals ist nicht mit vertretbarem Aufwand möglich.