NBS Hannover-Würzburg St2 Reinigung und Inspektion Abwasserkanäle Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA59998
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt a. Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
NBS Hannover-Würzburg St2 Reinigung und Inspektion Abwasserkanäle
NBS Hannover-Würzburg St2 Reinigung und Inspektion Abwasserkanäle
Standort 4213 NBS (Neubaustrecke) Hannover-Würzburg, Abschnitt Kassel-Fulda:
Strecke 1733 Hannover --Kassel-- - Würzburg von km 149,375 bis km 270,620
Reinigung uns Inspektion von Abwasserkanälen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aktuelle Bescheinigung über die Zugehörigkeit in einer Berufsgenossenschaft (Qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung) oder gleichwertiges bzw. des zuständigen Versicherungsträgers
bei Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 12 Monate) oder Gewerbeanmeldung
oder gleichwertig.
Eignungsprüfung (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit)
Erklärung zu Finanzdaten; hier Wirtschaftsauskunft (Vollauskunft)
Mit dem Angebot ist eine Wirtschaftsauskunft (Vollauskunft) einer Wirtschaftsauskunftei
(z.B. Bürgel, Creditreform, Schimmelpfeng oder gleichwertig) einzureichen. Sollten
sich aus der Wirtschaftsauskunft wirtschaftliche Risiken erkennen lassen, behalten wir
uns vor, den Bieter aus dem Vergabeverfahren auszuschließen. Die Auswertung der
Wirtschaftsauskunft kann zu Nachforderungen führen, insbesondere dann, wenn die
Daten nicht plausibel sind oder begründete Zweifel an der Leistungsfähigkeit des Unternehmens
bestehen.
Eine reine Bankauskunft erfüllt nicht die Voraussetzungen einer Wirtschaftsauskunft.
Kriterien zur Prüfung auf Zuverlässigkeit
Aktuelle Bescheinigung (nicht älter als 3 Monate) der Finanzbehörde – hier "Bescheinigung
in Steuersachen" u. a. mit Angabe der geführten Steuerarten und evtl. Steuerrückständen.
Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung (nicht älter als 3 Monate) für die Sozialversicherungsbeiträge
oder Gleichwertiges.
Aktuelle Bescheinigung über eine bestehende Haftpflichtversicherung mit mindestens
folgenden Deckungssummen pro Schadensereignis (Ausstellungsdatum nicht älter als
12 Monate):
- für Personen- und Sachschäden zuzüglich Folgeschäden 2.500.000,00 €
- für Vermögensschäden 500.000,00 €
Die vorstehend genannten Deckungssummen müssen pro Versicherungsjahr
mindestens zweimal zur Verfügung stehen. Die Bescheinigung muss dem Antrag beigefügt
werden.
RAL- Gütezeichens der Gütegemeinschaft
Der Nachweis gilt unter anderem als erbracht, wenn der Bieter im Besitz des entsprechenden
RAL- Gütezeichens der Gütegemeinschaft "Güteschutz
Kanalbau" für die Beurteilungsgruppen I, R, D, ist.
Nachweise sind dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Referenzen
Angabe von 2 Referenzprojekten gleichartiger Maßnahmen innerhalb der letzten 5
Jahre (siehe hierzu Anlage "Referenzliste").
Bitte reichen Sie diese Unterlage mit dem Teilnahmeantrag ein.
Entsorgungsfachbetrieb
Der Bieter hat mit dem Teilnahmeantrag seine Zertifizierungsurkunde als Entsorgungsfachbetrieb
nach § 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) einzureichen.
21 Tage unter Abzug von 3 % Skonto, bzw. 30 Tage netto
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.