Ausrüstung von 11 Straßenbahnhaltestellen - Bau Bahnsteiganlagen Referenznummer der Bekanntmachung: VGF-EU 135/22
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6921303
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vgf-ffm.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vgf-ffm.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausrüstung von 11 Straßenbahnhaltestellen - Bau Bahnsteiganlagen
Wir, die Stadtwerke Verkehrs-Gesellschaft Frankfurt am Main mbH, erneuern die
nachrichtentechnische Ausstattung (Systemtechnik) an den folgenden 11 Straßenbahnhaltestellen:
Kuhwaldstraße, Festhalle-Messe, Ostendstraße, Börneplatz, Mönchhofstraße, Rebstockbad, Willy-Brandt-Platz, Hauptbahnhof, Römer-Paulskirche,Offenbach-Stadtgrenze, Mühlberg. hier Bau Bahnsteiganlagen: Für die
Bedarfsansage muss eine taktile Wegeführung realisiert werden. Dafür sind Tiefbauarbeiten auf dem
Bahnsteig notwendig.
Für die Bedarfsansage muss eine taktile Wegeführung realisiert werden. Dafür sind Tiefbauarbeiten auf dem
Bahnsteig notwendig.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Der Bieter weist seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) gemäß § 6 a VOB/A nach.
Nachzuweisen sind nachfolgende Kriterien, wobei die Art der Nachweiserbringung in den Vergabeunterlagen
angegeben wird. Regelmäßig werden Formblätter vorgegeben: Zuverlässigkeit im Sinne von § 6 Abs. 3
VOB/A, Eintragung im Handelsregister, soweit das Unternehmen eintragungspflichtig ist, Nichtvorliegen
der Ausschlussgründe nach § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 21 Schwarzarbeitergesetz und § 19
Mindestlohngesetz. Zusätzlich die Eigenerklärung Sanktionen gegen Russland.
Angabe des Gesamtumsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren; Angabe des Umsatzes mit
vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Beim Einsatz von Nachunternehmen hat der Bieter ein Verzeichnis über deren Leistungen (Art und Umfang) mit
dem Angebot einzureichen.
Der Nachweis der Eignungskriterien kann – soweit darin enthalten - durch die vom öffentlichen Auftraggeber
direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist beim Einsatz von Nachunternehmen der o.g. Nachweis der Eignung
auch für die vorgesehenen Nachunternehmen wie beschrieben zu führen. Bei öffentlichen Ausschreibungen
5 / 6
behält sich der öffentliche Auftraggeber vor, vor Zuschlagserteilung den Bieter und die Nachunternehmer, an die
er den Auftrag vergeben will und die bislang nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt haben
oder auf hinterlegte Angaben im Präqualifikationsverzeichnis verwiesen haben, aufzufordern, die einschlägigen
Nachweise unverzüglich zur Prüfung beizubringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Frankfurt am Main
Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Frist für den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gemäß 160 Absatz 3
GWB:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland