ABS 46/2 – Bauabschnitt 2, OLA Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI51809
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS 46/2 – Bauabschnitt 2, OLA
ABS 46/2 – Bauabschnitt 2 Oberleitungsarbeiten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS 46/2 – Bauabschnitt 2, OLA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wien
NUTS-Code: AT130 Wien
Postleitzahl: 1100
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Dinslaken
ABS 46/2 – Bauabschnitt 2 Oberleitungsarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wien
NUTS-Code: AT130 Wien
Postleitzahl: 1100
Land: Österreich
Prüfung und Umplanung von OLA-Masten aufgrund von Kollisionspunkten mit den Signalanlagen (MKA 16_16)
Gegenstand dieser Vertragsabweichung ist die Prüfung und Umplanung von OLA-Masten in der OLA-Ausführungsplanung aufgrund von Kollisionspunkten mit den Signalanlagen. Die Planung und Herstellung der Oberleitungsanlage sind vertraglich vereinbart. Somit ist die Vertragsabweichung zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrags notwendig.
Bei der Ausarbeitung der Auführungsplanung stellte der AN fest, dass einige Signale mit den abgehenden Kettenwerken und Festpunktseilen der Oberleitungsanlage kollidieren. Deshalb müssen die Konflikte zwischen der OLA und den Signalanlagen geprüft und anschließend eine konfliktfreie Lösung in die OLA-Planung eingearbeitet werden. Ein Wechsel des Auftragnehmers zur Umplanung der Kollisionsbereiche ist unwirtschaftlich, da hier lediglich eine Änderung in der Planung vorgenommen wird, welche bereits ein Bestandteil der Beauftragung des vorhandenen AN ist.