ABS 46/2 – Bauabschnitt 2, OLA Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI51809
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS 46/2 – Bauabschnitt 2, OLA
ABS 46/2 – Bauabschnitt 2 Oberleitungsarbeiten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS 46/2 – Bauabschnitt 2, OLA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wien
NUTS-Code: AT130 Wien
Postleitzahl: 1100
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Dinslaken
ABS 46/2 – Bauabschnitt 2 Oberleitungsarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wien
NUTS-Code: AT130 Wien
Postleitzahl: 1100
Land: Österreich
Umplanung der OLA-Masten im Bereich der Freileitungen in km 12,230 (220kV), km 12, 916 (110kV) und km 20,358 (220kV) (MKA 18_18)
Gegenstand dieser Vertragsabweichung ist die Umplanung von Maststandorten mit Berücksichtigung der Freileitungen, die in drei Bereichen über der Oberleitungsanlage verlaufen. Hier wird ledigleich eine Änderung in der Ausführungsplanung vorgenommen.
Die vorgesehenen Masten in Bereichen der Freileitung müssen nach Abstimmungen mit den Leitungsbetreibern an die Höhen der Freileitungen angepasst und dementsprechend umgeplant werden. Vor der Ausführungsplanung konnte nicht erkannt werden, dass die Oberleitung so nah zu den genannten Freileitungen verlaufen wird, sodass der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann. Dieser Konfliktpunkt war erst mit dem Detailgrad einer Ausführungsplanung sichtbar. Die Herstellung und Planung der Masten sind bereits im Hauptvertrag enthalten. Die Umplanung ist somit für die Erfüllung des ursprünglichen Vertrages erforderlich.