Brenner-Nordzulauf, Baugrundaufschlussbohrungen - Los 1: Bohrungen Talflur und Hügellandschaft, vorwiegend Lockergestein, Los 2: Bohrungen Gebirge vorwiegend Fels Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI47430
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Brenner-Nordzulauf, Baugrundaufschlussbohrungen - Los 1: Bohrungen Talflur und Hügellandschaft, vorwiegend Lockergestein, Los 2: Bohrungen Gebirge vorwiegend Fels
Rosenheim
Details siehe Kapitel II.1.4 dieser Bekanntmachung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Basispaket Los 1+Option Los 1
Ort: Mindelheim
NUTS-Code: DE27C Unterallgäu
Land: Deutschland
Ort: Hebertsfelden
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1 bis III.2.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. LF Consullting Engineers Austria GmbH
2. Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH
3. Baugrund Dresden Ingenieurgesellschaft mbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Rosenheim
5 - Die Änderung bezieht sich auf die zusätzliche Einbindung eines Nachunternehmers (hier ein ortsansässiger Landwirt), welcher das für die Bohrung erforderliche Material zur Bohrstelle transportiert.
Ort: Mindelheim
NUTS-Code: DE27C Unterallgäu
Land: Deutschland
Ort: Hebertsfelden
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Land: Deutschland
5 - Die Änderung bezieht sich auf die zusätzliche Einbindung eines Nachunternehmers (hier ein ortsansässiger Landwirt), welcher das für die Bohrung erforderliche Material zur Bohrstelle transportiert.
Ursprünglich sollte die gegenständliche Bohrung über den Inndamm angedient werden. Der Eigentümer dieser Zuwegung untersagte allerdings die Befahrung des Dammes mit dem für die Bohrung notwendigen Gerät. Als Alternative hierzu bot sich die Befahrung einer Weges im Innauwald parallel zum Inndamm an. Hier allerdings beschränkte die Umweltabteilung der Stadt Rosenheim die Befahrung auf 2 Hin- und Rückfahrten zur Bohrstelle aufgrund umweltfachlicher Einschränkungen. Diese 2 Hin- und Rückfahrten waren für die Andienung der Bohrung nicht ausreichend. Somit blieb für den Antransport des restlichen Materials lediglich der Weg über eine Brücke westl. der Bohrstelle. Diese ist allerdings auf 12 T beschränkt. Somit mussten die Fahrten auf kleine Einzeltransporte aufgeteilt werden. Dies bedeutet einen Mehraufwand für den AN. Der Umstand, dass der Inndamm nicht befahren werden durfte sowie die Beschränkung auf nur zwei Hin- und Rückfahrten durch
den Innauwald war nicht vorhersehbar.