2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 41 Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof Referenznummer der Bekanntmachung: 2015/S 174-317251
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 41 Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof
2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 41 Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof.
München
VE 41 Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof
Übersicht: Neubau (Rohbau) eines zweigleisigen unterirdischen S-Bahn-Haltepunkts in Innenstadtlage (Marienhof) mit getrennten Ein- und Ausstiegsbahnsteigen (Spanische Lösung) sowie Zugangsanlagen, Zwischenebenen und Technikzentralen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 41 Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Raunheim
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S.2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
86 - Entfernung des Dämmers an allen freizulegenden PVC-Pegelrohren innerhalb der Baugrube mittels handgeführtem Kleingerät;
Vorhaltung von Hilfmitteln bei Beschädigungen
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Raunheim
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Land: Deutschland
86 - Entfernung des Dämmers an allen freizulegenden PVC-Pegelrohren innerhalb der Baugrube mittels handgeführtem Kleingerät;
Vorhaltung von Hilfmitteln bei Beschädigungen
Im Zuge der Aushubarbeiten unter dem Deckel wurde festgestellt, dass der zur Herstellung der Pegel innerhalb der Baugrubeeingesetzte Dämmer an den PVC-Rohren anhaftet. Um eine Beschädigung der Rohre zu verhindern, wurde die Anordnungnotwendig, die Abtragung des Dämmers mittels handgeführtem Kleingerät durchzuführen. Zudem dürfen bei Beschädigungenkeine Fremdstoffe in die Rohre gelangen. Hierfür sind geeignete Hilfsmittel vorzuhalten u. ggf. einzusetzen.Durch einen weiteren AN wären gegenseitige Behinderungen mit dem gebundenen AN (insb. beim Aushub untertage) nicht zuvermeiden. Die entstehenden Verzögerungen haben direkten Auswirkungen auf die weiteren Arbeiten unter dem Deckel und ggf.auf den Bauablauf u. den engen Terminplan des Großprojektes.Bei der Durchführung dieser Leistungen durch einen weiteren AN ist die scharfe Trennung der Leistungen massiv erschwert. Fürden AG ist nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss.