2. SBSS München, VE 788b.1 Ergänzende Baugrunderkundung innerhalb des Gleisbereichs,Streckenabschnitt Marienhof bis offene Bauweise Ost inkl. Hp Obf (tief) Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI49161
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
2. SBSS München, VE 788b.1 Ergänzende Baugrunderkundung innerhalb des Gleisbereichs,Streckenabschnitt Marienhof bis offene Bauweise Ost inkl. Hp Obf (tief)
München
Siehe Kapitel II.1.4 dieser Bekanntmachung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. SBSS München, VE 788b.1 Ergänzende Baugrunderkundung innerhalb des Gleisbereichs,Streckenabschnitt Marienhof bis offene Bauweise Ost inkl. Hp Obf (tief)
Ort: Feldkirchen
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85622
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1 bis III.2.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
- Ingenieurbüro Boley Geotechnik, München
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
Im Rahmen der Leistungserbringung erfolgte ein unvorhersehbares Feststecken des Bohrgestänges im Baugrund in Verbindung mit, wie der Dokumentation der geotechnischen Fachbauüberwachung zu entnehmen ist, dem anzunehmenden Zusammenfall von Tiefenbereichen des Bohrlochs zur Bohrung 2S-10/102_alt.
Beim Versuch das Bohrgestänge wieder zu ziehen wurde dies beschädigt, sodass der untere Teil im Baugrund verbleiben musste, nicht weiter gebohrt werden konnte und auch kein Ausbau zur Grundwassermessstelle mehr möglich war.
Ort: Feldkirchen
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Im Rahmen der Leistungserbringung erfolgte ein unvorhersehbares Feststecken des Bohrgestänges im Baugrund in Verbindung mit, wie der Dokumentation der geotechnischen Fachbauüberwachung zu entnehmen ist, dem anzunehmenden Zusammenfall von Tiefenbereichen des Bohrlochs zur Bohrung 2S-10/102_alt.
Beim Versuch das Bohrgestänge wieder zu ziehen wurde dies beschädigt, sodass der untere Teil im Baugrund verbleiben musste, nicht weiter gebohrt werden konnte und auch kein Ausbau zur Grundwassermessstelle mehr möglich war.
Infolge des erforderlichen Abbruchs der o.g. Bohrung (2S-10/102_alt) muss diese ersatzweise neu abgeteuft werden um den ausgeschriebenen Leistungen Rechnung zu tragen. Die Ausführung der Ersatzbohrung 2S-10/102_neu ist somit zur Wahrung des Gesamtcharakters unerlässich.