Stromlieferverträge Land Hessen Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0433-2022-1070
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Nauheim
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 61231
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stromlieferverträge Land Hessen
Stromlieferverträge Land Hessen;
Hessen Mobil
Land Hessen
Stromversorgung von Abnahmestellen des Landes Hessen Verkehrssignalanlagen HessMobil und Digitalfunkstationen BDBOS im Tarif ohne Leistungsmessung.
Die Lieferung erfolgt zu 100% aus erneuerbaren Energien (100% Ökostrom). Für den angebotenen Ökostrom muss ein direkter Herkunftsnachweis (HKNW) vorliegen, welcher die Produktion des Stromes aus erneuerbaren Energiequellen bestätigt.
Es erfolgt eine Aufteilung in Lose. Es kann auch nur für ein Los angeboten werden.
Der Jahresgesamtverbrauch beträgt ca. 7,7 Mio. kWh im Jahr.
Die Lieferung erfolgt über 3 Jahre.
Lieferbeginn 01.01.2023.
Es besteht die Möglichkeit der Preisindizierung.
Der Bieter muss nach § 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) als Elektrizitätsversorgungsunternehmen zugelassen sein. Unternehmen, die nach dem 13.07.2005 die Belieferung von Haushaltskunden aufgenommen haben, müssen die Aufnahme der Lieferung bei der Bundesnetzagentur lt. § 5 EnWG angezeigt haben.
Der Bieter muss den Nachweis erbringen, dass er in seiner Fachkunde, seiner wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit sowie in seiner Zuverlässigkeit den hohen Anforderungen genügt, die an die Vollversorgung größerer Liegenschaften mit Elektrizität gestellt werden.
Dies ist durch folgende Unterlagen nachzuweisen:
- durch aussagefähige Daten zu den in den letzten zwei Jahren erbrachten Leistungen bei der Elektrizitätsversorgung von Endkunden mit Rechnungswert und Leistungszeit.
- durch Vorlagen der Bilanzen der vergangenen zwei Jahre
- durch Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen zur Qualität des Unternehmens.
BDBOS
Land Hessen
Stromversorgung von Abnahmestellen des Landes Hessen Verkehrssignalanlagen HessMobil und Digitalfunkstationen BDBOS im Tarif ohne Leistungsmessung.
Die Lieferung erfolgt zu 100% aus erneuerbaren Energien (100% Ökostrom).
Für den angebotenen Ökostrom muss ein direkter Herkunftsnachweis (HKNW) vorliegen, welcher die Produktion des Stromes aus erneuerbaren Energiequellen bestätigt.
Es erfolgt eine Aufteilung in Lose. Es kann auch nur für ein Los angeboten werden.
Der Jahresgesamtverbrauch beträgt ca. 7,7 Mio. kWh im Jahr.
Die Lieferung erfolgt über 3 Jahre.
Lieferbeginn 01.01.2023.
Es besteht die Möglichkeit der Preisindizierung.
Der Bieter muss nach § 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) als Elektrizitätsversorgungsunternehmen zugelassen sein. Unternehmen, die nach dem 13.07.2005 die Belieferung von Haushaltskunden aufgenommen haben, müssen die Aufnahme der Lieferung bei der Bundesnetzagentur lt. § 5 EnWG angezeigt haben.
Der Bieter muss den Nachweis erbringen, dass er in seiner Fachkunde, seiner wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit sowie in seiner Zuverlässigkeit den hohen Anforderungen genügt, die an die Vollversorgung größerer Liegenschaften mit Elektrizität gestellt werden.
Dies ist durch folgende Unterlagen nachzuweisen:
- durch aussagefähige Daten zu den in den letzten zwei Jahren erbrachten Leistungen bei der Elektrizitätsversorgung von Endkunden mit Rechnungswert und Leistungszeit.
- durch Vorlagen der Bilanzen der vergangenen zwei Jahre
- durch Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen zur Qualität des Unternehmens.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
''Eigenerklärung zur Eignung'' ist erhätlich: https://vergabe.hessen.de/NetServer/download/124_LD_2019.pdf
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) als Zentrale Vergabestelle im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung, ist bei europaweiten Ausschreibungen seit 18. April 2017 zur elektronischen Kommunikation verpflichtet.
https://vergabe.hessen.de/NetServer/download/Hinweisblatt_lbih.pdf
Eine Angebotsabgabe per E-Mail entspricht diesen Anforderungen nicht!
Konkrete Einzelheiten zu den Verfahren entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Nur diese Angaben sind rechtlich verbindlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.