Kommunales Center für Arbeit Main-Kinzig-Kreis - Vergabe SGB II-Software Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/1699
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelnhausen
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63571
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kca-mkk.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Kommunales Center für Arbeit Main-Kinzig-Kreis - Vergabe SGB II-Software
Gegenstand der des Vergabeverfahrens ist Lieferung, Einführung einer neuen Fachsoftware für die Abwicklung der Prozesse und Leistungen aus dem SGB II sowie Service und Wartung für einen Zeitraum von fünf Jahren.
63571 Gelnhausen
Gegenstand der des Vergabeverfahrens ist Lieferung, Einführung einer neuen Fachsoftware für die Abwicklung der Prozesse und Leistungen aus dem SGB II sowie Service und Wartung für einen Zeitraum von fünf Jahren.
Die von den Bietern angebotene SGB II-Anwendung muss die Möglichkeit bieten, mit der in der Verwaltung des Main-Kinzig-Kreises als Standardlösung vorgegebenen digitalen Akte D3 des Unternehmens dvelop bidirektional zusammenzuarbeiten.
Für die Bieter besteht alternativ die Möglichkeit, eine in die SGB II-Anwendung integrierte e-Akte anzubieten. Diese muss nachfolgenden Anforderungen genügen:
(1) Die integrierte elektronische Akte muss ein vollständiges Dokumentenverzeichnis sein. Das bedeutet, dass alle Dokumente, ohne Ausnahme, in der elektronischen Akte revisionssicher abgelegt sein müssen. Dabei muss die integrierte eAkte die Möglichkeit bieten, alle unterschiedlichen Dokumententypen zu speichern. Nach der Einführung Akte muss eine komplett papierlose Bearbeitung erfolgen können. Die Dokumente müssen aus der Fachanwendung heraus parallel durch den An-wender geöffnet werden können. Notizen zu Dokumenten müssen ebenfalls digital erstellt werden können.
(2) Die angebotene Lösung bietet einen elektronischen Postkorb für die Bearbeitung von eingegangenen und auch intern erzeugten Dokumenten.
(3) Die Postkorbfunktion kann durch administrative Funktionen über eine grafische Anwendungsoberfläche konfiguriert werden.
(4) Der Anwender kann einen Vorgang auf Wiedervorlage zu einem individuell definier-ten Termin legen. Beim Erreichen des Wiedervorlagetermins wird der Anwender systemseitig automatisch benachrichtigt.
(5) Elektronische Postkörbe können als Team- oder Gruppenpostkörbe definiert wer-den. Dort eingestellte Vorgänge können von allen dem Team/der Gruppe zugeord-neten Mitarbeiter*innen gesehen und zur Bearbeitung ausgewählt werden.
(6) Die angebotene Anwendung hat eine Vertretungsfunktion zur Bearbeitung von elektronischen Postkörben. Vertreter*innen können auf alle Vorgänge der zu vertre-tenden Personen zugreifen und diese bearbeiten. Diese Vertretungen können ad-ministrativ zentral definiert und aktiviert/deaktiviert werden.
(7) Die eAkte kann durch administrative Funktionen über eine grafische Anwendungsoberfläche in seiner Struktur mit entsprechenden Registern als Vorlage definiert werden. Es können mehrere unterschiedliche eAkten-Strukturen definiert werden. Die Registerstruktur kann jederzeit auch geändert werden. Alle neuen eAkten werden automatisch mit der aktuell dafür definierten Struktur erzeugt.
(8) Die in einer eAkte innerhalb der Register abgelegten Dokumente müssen nach Dokumententypen, (z.B. Mietvertrag oder Gehaltsnachweis) klassifiziert werden können, um bspw. auch gezielte Suchen oder Filterungen nach Dokumententypen zu ermöglichen. Für die Strukturierung von Dokumenten innerhalb einer eAkte können durch administrative Funktionen über eine Anwendungsoberfläche verschiedenen Dokumenttypen definiert werden. Die Dokumenttypen können jederzeit auch geändert oder erweitert werden. Bei einer Ablage muss einer der aktuell definierten Do-kumenttypen zur Klassifizierung ausgewählt werden.
(9) Es muss möglich sein den Zugriff auf bestimmte Teile einer Akte, einzelne Dokumenttypen oder einzelne Dokumente einzuschränken. Das betrifft Leserechte, Bearbeitungsrechte etc.
(10) Per E-Mail eingehende Dokumente müssen direkt in der eAkte abgelegt werden können. Dabei muss auch eine Indizierung der Dokumente mit den für die jeweilige eAkte definierten Ordnungsbegriffen wie bspw. Aktenzeichen, Dokumententyp möglich sein.
(11) Dokumente, die in Papierform vorliegen, müssen im Stapelverfahren gescannt und im PDF-Format zur elektronischen Sachbearbeitung zur Verfügung gestellt werden. Die Dokumente müssen durch aufgebrachte Barcodes oder entsprechende Trennblätter voneinander getrennt werden können. Auf KCA-erzeugten (Rückläufer-)Dokumenten vorhandene DMC- oder QR-Codes müssen erkannt und die darin enthaltenen Informationen für eine automatisierte Indizierung genutzt werden können.
(12) Jedes Dokument muss nach dem Scannen für die weitere Bearbeitung indiziert werden. Dabei müssen Indexwerte wie das Aktenzeichen, der Dokumententyp und ggf. weitere eingegeben werden, um Dokumente eindeutig einem Vorgang und damit einer eAkte zugewiesen zu können. Die angebotene integrierte eAkte bietet eine in die Erfassung von Papierdokumenten integrierte Indizierung von Dokumenten. Die zu erfassenden Indexwerte können über administrative Funktionen konfiguriert werden.
(13) Die angebotene integrierte eAkte bietet eine integrierte Funktion zur Ablage von KCA-intern erzeugten ausgehenden Schreiben in der jeweiligen eAkte mit automatischer Indizierung. Die ausgehenden Schreiben werden im PDF/A-Format abgelegt.
(14) Die angebotene integrierte eAkte bietet die Möglichkeit zur Darstellung der in einer Akte vorhandenen Dokumente in Form von Trefferlisten oder Sichten mit Sortierung der Dokumente nach allen vorhandenen Klassifizierungsmerkmalen.
(15) Es muss die Möglichkeit geben, ausgewählte Dokumente oder eine komplette Akte mit automatischer Seitennummerierung in ein PDF-Dokument zu drucken, welches dann dritten Personen elektronisch oder ausgedruckt zur Verfügung gestellt werden kann.
Die vom Bieter angebotene e-Akte muss zudem Gegenstand einer Mindestreferenz sein, vgl. Ziffer III.1.3.
Bei Bietern, die keine den Anforderungen der Vergabestelle entsprechende integrierte e-Akte anbieten, werden die Kosten der Einführung von D3 bei der zusätzlich zum angebotenen Preis des Bieters bei der preislichen Bewertung berücksichtigt. Einzelheiten hierzu sind im Bewerbermemorandum dargestellt.
Die Mindestanforderungen an die Fachsoftware sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen (gekennzeichnet als "Vorgabe" oder "Ausschluss").
Die Einführung der neuen Fachsoftware muss bis spätestens 30. Juni 2024 abgeschlossen sein.
Die Vergabestelle wird alle Bewerber, die ihre Eignung nachgewiesen haben, zur Abgabe eines ersten Angebots auffordern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
(4) Eigenerklärung gemäß § 21 SchwarzArbG,
(5) Eigenerklärung gemäß § 21 AEntG,
(6) Eigenerklärung zu Artikel 5k Abs. 1 Verordnung (EU) 833/2014
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren neinschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen.
(2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
(1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
(2) Eigenerklärung über vergleichbare Leistungen.
zu (2): Eigenerklärung über zwei realisierte oder in bestätigter Umsetzung befindliche Referenzprojekte über die Implementierung einer SGB II-Fachsoftware in den vergangenen drei Jahren (Abschluss der Implementierung frühestens 1.1.2019).
Eine der benannten Referenzen muss die Implementierung der SGB II-Fachsoftware sowie (sofern dies angeboten werden soll) der eAkten-Lösung betreffen, die der Bieter auch im vorliegenden Verfahren nach Aufforderung zur Angebotsabgabe anbieten wird.
Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags,
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
- Zeitraum der Leistungserbringung und Zeitpunkt der Abnahme bzw. der voraussichtlichen Abnahme
- SGB II-Fachsoftware
- eAkte
- Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild (je Projekt max. 2 DIN A4 Seiten in Form von Text, Fotos oder Skizzen).
Die Vorlage von mehr als zwei Referenzen ist nicht erwünscht.
Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
1. plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
2. Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
3. Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
4. Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
5. Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum sowie die Leistungsbeschreibung und Informationen zur Angebotswertung. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
(2) Die Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) sind zu beachten. Mit Angebotsabgabe ist eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) einzureichen.
(3) Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Auftragnehmer für die Auftragsausführung.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZR783
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.