Druckdienstleistungen und damit verbundene Leistungen für die Sozialwahlen 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 01/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.svlfg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Druckdienstleistungen und damit verbundene Leistungen für die Sozialwahlen 2023
Der Auftragsgegenstand betrifft Druckdienstleistungen für Erhebungs- und Wahlunterlagen sowie damit verbundene Leistungen (Erstellung und Betrieb einer Wahldatenbank, Unterstützungsleistungen bei Wahldurchführung, -auswertung und -nachbereitung) für die Sozialwahl 2023.
Standort des Auftragnehmers,
Zwingend in der Bundesrepublik Deutschland zu erbringende Leistungen: Bereitstellung und Auswertung der Erhebungsunterlagen, Bereitstellung der Wahlunterlagen, Wahldurchführung, Wahlauswertung und Wahlnachbereitung.
Der Auftragsgegenstand gliedert sich in verschiedene Leistungsabschnitte:
(1) Erstellung und Betrieb einer Wahldatenbank: Der Auftragnehmer hat eine Anwendung mit Datenhaltung (sog. Wahldatenbank) zu erstellen und zu betreiben. In dieser Datenbank werden Sozialdaten der Versicherten der SVLFG (bis zu 1.600.000 Datensätze) gespeichert und bearbeitet.
(2) Durchführung der Fragebogenaktion: Der Auftragnehmer hat im Rahmen der Durchführung einer Fragebogenaktion die Erhebungsunterlagen zu erstellen und zum Versand bereitzustellen (bis zu 1.600.000 Briefsendungen), Nachdrucke zu erstellen und zum Versand bereitzustellen, Rückläufer zu behandeln, die eingegangenen Rückantwortumschläge zu öffnen und die Fragebögen/Anträge zu verarbeiten, etwaige weitere Unterlagen auszusortieren und der SVLFG zu übermitteln (bis zu 5.000 Stück), die Wahlberechtigung zu prüfen und die entsprechenden Daten in die Wahldatenbank einzupflegen.
(3) Wahlvorbereitung: Der Auftragnehmer hat die Wahlunterlagen (bis zu 1.600.000 Briefsendungen) und Stimmzettelschablonen (bis zu 60 Stimmzettelschablonen) zu erstellen und für den Versand bereitzustellen.
(4) Wahldurchführung: Der Auftragnehmer hat die Anzahl der werktäglich eingegangenen Wahlbriefe zu ermitteln und dem Auftraggeber mitzuteilen, Irrläufer auszusortieren und dem Auftraggeber zu übermitteln (bis zu 5.000 Irrläufer) sowie die eingegangenen Wahlbriefe einzulagern.
(5) Wahlauswertung: Der Auftragnehmer hat die eingegangenen Wahlbriefe unter Überwachung der Briefwahlleitung öffentlich auszuwerten (bis zu 1.000.000 Wahlbriefe). Hierfür hat er die Stimmzettel den Wahlbriefen zu entnehmen und auszuzählen. Die Räumlichkeiten hierfür sind vom Auftragnehmer bereitzustellen.
(6) Wahlnachbereitung: Die Wahlunterlagen sind nach Abschluss der Wahlauswertung aufzubewahren. Die Daten der Wahldatenbank sowie die Wahldatenbank selbst und die Wahlunterlagen sind bis zu deren Vernichtung durch den Auftragnehmer aufzubewahren bzw. zu betreiben, mindestens aber bis zum 31.12.2024.
Die Vertragslaufzeit von 27 Monaten ist bemessen an einer Laufzeit ab Zuschlagserteilung (voraussichtlich Oktober 2022) bis zum Zeitpunkt der Vernichtungsleistung des Auftragnehmers nach Ziffer 2.7 der Leistungsbeschreibung, welche nicht vor dem 31.12.2024 vorgesehen ist – sofern kein Fall der vorzeitigen Vertragsbeendigung gemäß § 20 des Rahmenvertrages vorliegt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR wird die öffentliche Auftraggeberin für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz bzw. bei der Registerbehörde gem. § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) anfordern.
- Angabe der Befähigung zur Berufserlaubnis. Das Unternehmen muss mit Angebotsabgabe eines der nachfolgenden Dokumente (nicht älter als 12 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung) vorlegen: Berufs- oder Handelsregisterauszug oder für den Fall, dass keine Eintragungspflicht in das Berufs- oder Handelsregister besteht, ein anderer geeigneter Nachweis über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (z. B. Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer).
- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014. Erklärung, dass der Bieter nicht zu den in in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
Sowie eine Erklärung, dass am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
- Angaben zum Gesamtjahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Eigenerklärung über das Vorliegen einer Betriebs-/Berufs- oder Industriehaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: für Sach- und Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR, für Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR. Falls eine entsprechende Versicherung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vorhanden ist, muss der Bieter erklären, dass er im Falle der Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung abschließen wird. Das Bestehen des entsprechenden Versicherungsschutzes ist innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung durch Vorlage der Kopie der Bestätigung des Versicherungsgebers gegenüber der SVLFG nachzuweisen.
- mind. 1 Referenzprojekt für Druck, Versandvorbereitung von Briefwahlunterlagen mit folgenden Angaben: Referenzbezeichnung, Angaben zum Referenzgeber, Kontaktdaten des Referenzgebers, Auftragswert (netto), Volumen für Druck und Versandvorbereitung , Referenzzeitraum, Angaben zur Wahl, für welche die Unterlagen erstellt wurden, Beschreibung des Referenzprojektes.
- mind. 1 Referenzprojekt für Erstellung, Betrieb und Support einer Anwendung mit Datenbank mit folgenden Angaben: Referenzbezeichnung, Betroffener Leistungsbereich, Angaben zum Referenzgeber, Kontaktdaten des Referenzgebers, Auftragswert (netto), Datenvolumen, Referenzzeitraum, Beschreibung des Referenzprojekts
- Angaben zur technischen Ausrüstung für die Durchführung der Fragebogenaktion und Wahlvorbereitung und räumlichen Ausrüstung für die Wahlauswertung und Wahlnachbereitung und der Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
- Angabe der durchschnittlich jährlich Beschäftigten des Unternehmens der letzten drei Jahre (2019, 2020, 2021)
- mind. 1 Referenzprojekt für Druck und Versandvorbereitung von Briefwahlunterlagen. Die Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn das Referenzprojekt den Druck und die Versandvorbereitung von Briefwahlunterlagen (für Sozialwahl, Bundestagswahl, Landtagswahl oder Kommunalwahl) betrifft, und ein Volumen für den Druck und die Versandvorbereitung von mind. 1 Mio. Briefwahlunterlagen umfasst. Als eine Briefwahlunterlage sind dabei alle Unterlagen zu verstehen, die ein Wahlberechtigter zur Teilnahme an der Wahl benötigt.
b) Das Leistungsende des Referenzprojekts darf nicht mehr als sechs Jahre zurückliegen ausgehend vom Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung.
c) Das Referenzprojekt muss abgeschlossen sein. Ein nicht abgeschlossenes Referenzprojekt genügt nur dann, wenn das Volumen für den Druck und die Versandvorbereitung von mind. 1 Mio. Briefwahlunterlagen bereits erbracht wurden.
- mind. 1 Referenzprojekt für Erstellung, Betrieb und Support einer Datenbank.
a) Das Referenzprojekt muss insoweit mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein.
b) Das Leistungsende des Referenzprojekts darf nicht mehr als drei Jahre zurückliegen ausgehend vom Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung.
c) Das Referenzprojekt muss abgeschlossen sein. Für die Leistungsbereiche „Betrieb“ und „Support“ genügen nicht abgeschlossene Referenzprojekte jedoch, wenn die Datenbank seit mindestens einem Jahr in Betrieb bzw. unter Support ist.
Hinweis: Die einzelnen Leistungsbereiche „Erstellung“, „Betrieb“ und „Support“ müssen nicht in einem einzigen Referenzprojekt, sondern können jeweils durch unterschiedliche Referenzprojekte abgedeckt sein. Jedes dieser Referenzprojekte muss die Mindestanforderungen entsprechend erfüllen.
- Von jedem Einzelbieter, Mitglied der Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer ist gesondert eine Eigenerklärung zum Datenschutz abzugeben.
- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014:
Bestätigung und Sicherstellung, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Es gelten die Bewerbungsbedingungen der Auftraggeberin (Bestandteil der Vergabeunterlagen).
2) Die Auftraggeberin wird während der Angebotsfrist eingehende Bieterfragen/Antworten sowie evtl. Aktualisierungen und zusätzliche Informationen ausschließlich über die Vergabeplattform unter der jeweiligen ELViS-ID zur Verfügung stellen. Unternehmen, die sich auf der Vergabeplattform registriert haben, erhalten hierüber eine Mitteilung über die Vergabeplattform. Unternehmen, die sich nicht auf der Vergabeplattform registriert haben, erhalten keine solche Mitteilung. Sie müssen sich selbsttätig auf der Vergabeplattform über Bieterfragen/Antworten sowie evtl. Aktualisierungen und zusätzliche Informationen unter der genannten ELViS-ID informieren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Der Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.