Ausschreibung E-Carpooling
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.darmstadt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90491
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.roedl.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung E-Carpooling
Die Lincoln-Siedlung ist ein Modellquartier für ein zwischen Siedlungs- und Mobilitätsentwicklung abgestimmtes nachhaltiges Konzept, bei dem stadt- und umweltverträgliche Verkehrsmittel als
Alternative zum eigenen Auto klar im Vordergrund stehen. In der Lincoln-Siedlung wohnen bereits über 2.700 Bewohnerinnen und Bewohner. Bis Ende 2028 werden insgesamt bis zu 5.000 Bewohnerinnen und Bewohner im Quartier leben. Die nachbefragte Dienstleistung umfasst folgende Teilleistungen:
Full-Service-Abwicklung des e-Carpooling-Betriebs
- Bereitstellung einer entsprechenden Buchungssoftware (Software)
- Betrieb der Buchungssoftware (Frontend, Apps und Backend, Server)
- Wartung und Service (IT-Systeme)
- Bereitstellung entsprechender Beförderungskapazitäten (Fahrzeuge)
- Sicherstellung des Fahrbetriebes (Laden, Wartung, Unterhaltung)
- Abrechnung gegenüber Auftraggeber und Endkunden
- Forderungsmanagement
- Wartung und Service (Fahrzeuge, Reinigung, Beschwerden)
- Marketingmaßnahmen
vgl. II.1.4) Kurze Beschreibung
Ziel des Teilnahmewettbewerbs ist es, höchstens drei Bewerber auszuwählen. Die objekti-
ven Kriterien für die Auswahl dieser höchstens drei geeigneten Bewerber sind in den Ab-
schnitten III bis V aufgeführt. Die unter Abschnitt III und IV aufgeführten Teilnahmekriterien
sind als zwingende und fakultative Ausschlusskriterien formuliert. Die im Abschnitt V aufge-
führten Eignungskriterien werden – soweit die in Abschnitt V genannten Mindestanforderun-
gen erfüllt sind und kein Ausschluss erfolgt - hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung
für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.
Ausgewählt werden höchstens drei Bewerber, die nicht auszuschließen sind und im Ver-
gleich zu den übrigen Bewerbern die höchste Punktzahl erzielen. Sofern die Zahl geeigneter
Bewerber unter der Mindestzahl von drei liegt, wird das Vergabeverfahren fortgeführt. Bei
Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 4 bei der Refe-
renz 1 (Mindestreferenz 1) höhere erzielte Punktzahl über den dritten Bewerber. Bei weiterer
Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 4 bei der Refe-
renz 2 (Mindestreferenz 2) höhere erzielte Punktzahl über den dritten Bewerber. Bei weiterer
Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 4 bei der Refe-
renz 3 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die
gemäß Abschnitt V Ziffer 4 bei der Referenz 4 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleich-
heit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 4 bei der Referenz 5 erziel-
te Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Ab-
schnitt V Ziffer 3 erzielte Punktzahl über den als dritten auszuwählenden Bewerber. Bei wei-
terer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 erzielte
Punktzahl über den als dritten auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf
Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 1 erzielte Punktzahl über den als
dritten auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet
schließlich das Los über den als dritten auszuwählenden Bewerber.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über (1.1) den Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre
und (1.2) den Umsatz im Bereich von E-Carpooling-Dienstleistungen für die
letzten drei Geschäftsjahre.
Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleis-
tungsaufträge, untergliedert nach a) Name des Auftraggebers, b) Erbringungs-
zeitraum der Leistungen vom 3.6.2019 bis 2.6.2022, c) Leistungen und d) Leis-
tungserbringer.
Die Referenzen 1 und 2 (Mindestreferenzen 1 und 2) sind erbracht, wenn die ge-
forderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Aus-
schluss. D.h. die Mindestreferenzen 1 und 2 müssen a) jeweils mindestens den
Namen des referenzierten Auftraggebers nachweisen, b) die Mindestreferenzen
1 und 2 müssen jeweils mindestens auf einen der Zeiträume vom 3.6.2019 bis
2.6.2020 oder 3.6.2020 bis 2.6.2021 oder 3.6.2021 bis 2.6.2022 bezogen sein, c)
die Mindestreferenzen 1 und 2 müssen jeweils mindestens vier der nachfolgen-
den Leistungen nachweisen: Bereitstellung einer Buchungssoftware, Betrieb
einer Buchungssoftware (Frontend, Apps und Backend, Server), Wartung und
Service (IT-Systeme), Bereitstellung von Beförderungskapazitäten (Fahrzeuge),
Sicherstellung des Fahrbetriebes (Laden, Wartung und Unterhaltung), Abrech-
nung gegenüber Auftraggeber und Endkunden, Forderungsmanagement, War-
tung und Service (Fahrzeuge, Reinigung, Beschwerden), Marketingmaßnahmen
d) die Mindestreferenzen 1 und 2 müssen jeweils mindestens auf den Bewerber,
die Bewerbergemeinschaft oder anderen Leistungserbringer, z.B. Unterauftrag-
nehmer, Eignungsleihe, bezogen sein.
Die Referenzen 1 und 2 (Mindestreferenzen 1 und 2) sind erbracht, wenn die ge-
forderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Aus-
schluss. Die Referenzen 1 und 2 (Mindestreferenzen 1 und 2) werden – soweit
kein Ausschluss erfolgt – hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die
zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.
Die Referenzen 3 bis 5 werden – soweit die geforderten Mindestanforderungen
erfüllt sind; andernfalls erfolgt die Nichtwertung der Referenz – hinsichtlich der
ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet
und mit einem Punktesystem bewertet.
Der Bieter erklärt, dass er alle Voraussetzungen zur Übernahme der Ver-
tragsverpflichtungen erfüllt. Die Erstellung seines endgültigen Angebotes er-
folgt unter Berücksichtigung der in Deutschland geltenden gesetzlichen Vor-
schriften. Der Bieter erklärt, dass er im Falle der Auftragsausführung alle für
ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhält, insbesondere Steuern,
Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet, die arbeitsschutz-
rechtlichen Regelungen einhält und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
mern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des
Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem
Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegeset-
zes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach
§ 7, § 7a oder § 11 AEntG oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlas-
sungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffenden Leistung
verbindlich vorgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Bewerber/Die Bewerbergemeinschaft hat seinen/ihren Teilnahmeantrag unter zwingender Nutzung dieses Formulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ elektronisch in
Textform nach § 126b BGB auf dem elektronischen Vergabeportal beim Auftraggeber bis spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge einzu-
reichen.
2. Sämtliche im Formular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang
der Teilnahmeanträge beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt
werden. Erklärt das Unternehmen im Formular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III und/oder V geforderten Eigenerklärungen, diese nicht
abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu
bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
3. Eine Bewerbergemeinschaft muss mit ihrem Teilnahmeantrag eine alle Mitglieder umfassende Erklärung zur Bewerber-/Bietergemeinschaft vorlegen (vgl. hierzu Abschnitt II Ziffer 1).
Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist das Formular
insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu
vermerken; der Name des Erklärenden für das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ist auf Seite 8 des vervielfältigten Formulars zu vermerken.
4. Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen („Unterauftragnehmer“), muss er/sie die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen, unter Abschnitt II Ziffer 2 bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit seinem/ihrem Teilnahmeantrag diese Unternehmen zu benennen (vgl. Abschnitt II Ziffer 2 und Ziffer 4) und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen (vgl. Abschnitt II Ziffer 4) vorzulegen.
Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV sind auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen. Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer ist das Formular
„Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des vorgesehenen Unterauftragnehmers ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu vermerken; der Name des Erklärenden für den Unterauftragnehmer ist auf Seite 8 des vervielfältigten Formulars zu vermerken.
Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber
verlangen, dass dieser Unterauftragnehmer ersetzt wird. Der Auftraggeber kann dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft dafür eine Frist setzen.
5. vgl. Ziffer 5 des Formulars (Seite 6) für die Eignungsleihe
6. vgl. Ziffer 6 des Formulars (Seite 7) für die Selbstreinigung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.vergabekammer.de/Vergabekammer_Hessen.htm
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
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Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.vergabekammer.de/Vergabekammer_Hessen.htm