Beförderung behinderter Schüler und Schülerinnen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-28 D
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 06413000
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenbach am Main
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.offenbach.de
Adresse des Beschafferprofils: www.had.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beförderung behinderter Schüler und Schülerinnen
Beförderung behinderter Schüler und Schülerinnen zur Fröbelschule Offenbach am Main
Beförderung sitzend im Rollstuhl
Stadt Offenbach am Main
Beförderung von Schülern und Schülerinnen mit Einschränkungen (geistig und/oder körperlich behindert), die sitzend im Rollstuhl befördert werden müssen.
Der Vertrag verlängert sich um je ein weiteres Jahr, falls er nicht 3 Monate vor Vertragsende von einem der Vertragspartner gekündigt wird. Das Vertragsverhältnis endet endgültig am 31.08.2026.
Beförderung "Läufer" Kleinbusse
Stadt Offenbach am Main
Beförderung von Schülern und Schülerinnen mit Einschränkungen (geistig und/oder körperlich behindert), die "Läufer" sind und aus dem unmittelbaren Stadtkern Offenbachs mit Kleinbussen befördert werden müssen.
Der Vertrag verlängert sich um je ein weiteres Jahr, falls er nicht 3 Monate vor Vertragsende von einem der Vertragspartner gekündigt wird. Das Vertragsverhältnis endet endgültig am 31.08.2026.
Beförderung "Läufer" zwei große Busse
Stadt Offenbach am Main
Beförderung von Schülern und Schülerinnen mit Einschränkungen (geistig und/oder körperlich behindert), die "Läufer" sind und aus den weiter entfernten Offenbacher Stadtteilen mit zwei großen Bussen befördert werden müssen (Minimum 40 Sitzplätze pro Bus).
Der Vertrag verlängert sich um je ein weiteres Jahr, falls er nicht 3 Monate vor Vertragsende von einem der Vertragspartner gekündigt wird. Das Vertragsverhältnis endet endgültig am 31.08.2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die unter III.1.1) bis III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der mit dem Download übermittelten Formblätter zu erbringen. Die Nachweis und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Beabsichtigt der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Ressourcen/Mittel von Nachunternehmern zu verweisen, so muss er mit dem Angebot die Eignung der Nachunternehmer anhand der geforderten Erklärungen/Nachweise nachweisen. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat vor Zuschlagserteilung die tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf die Nachunternehmer nachzuweisen.
Die im folgenden benannten Unterlagen und Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen (fehlende und innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten Frist nicht nachgereichten Erklärungen und Nachweise führen zwingend zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren):
Das Fahrpersonal (Fahrer oder Fahrerin und Begleitperson) muss folgende Kriterien erfüllen:
- erweitertes Führungszeugnis
- nachgewiesene Erste-Hilfe-Ausbildung (LSM Kurs nicht ausreichend), die nicht älter als 2 Jahre sein darf; die Ausbildungsbescheinigungen sind auf Verlangen vorzulegen.
- Es dürfen nur Fahrer und Fahrerinnen eingesetzt werden, die eine gültige Fahrerlaubnis (beglaubigte Kopie) zur Fahrgastbeförderung nach § 48 FeVO besitzen.
Die unter III.1.1) bis III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind unter Verwendung der mit dem Download übermittelten Formblätter zu erbringen.
Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Beabsichtigt der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Ressourcen/Mittel von Nachunternehmern zu verweisen, so muss er mit dem Angebot die Eignung der Nachunternehmer anhand der geforderten Erklärungen/Nachweisenachweisen. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat vor Zuschlagserteilung die tatsachliche Zugriffsmöglichkeit auf die Nachunternehmer nachzuweisen.
- Angabe des Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren;
- Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
- Erklärung, dass kein Ausschlussgrund gern. § 123 GWB vorliegt;
- Erklärung, dass kein Ausschlussgrund gern. § 124 GWB vorliegt.
Liegt ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vor, ist eine Erklärung
zur Zusicherung der Zuverlässigkeit bzw. zur Wiederherstellung der
Zuverlässigkeit (Selbstreinigung) abzugeben.
Die unter III.1.1) bis III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der mit dem Download übermittelten Formblätter zu erbringen. Die Nachweis und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Beabsichtigt der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Ressourcen/Mittel von Nachunternehmern zu verweisen, so muss er mit dem Angebot die Eignung der Nachunternehmer anhand der geforderten Erklärungen/Nachweise nachweisen. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat vor Zuschlagserteilung die tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf die Nachunternehmer nachzuweisen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Die im folgenden benannten Unterlagen und Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen (fehlende und innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten Frist nicht nachgereichten Erklärungen und Nachweise führen zwingend zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren):
- mind. 3 Referenzen der in den letzten fünf Geschäftsjahren erbrachten Leistungen (siehe Eigenerklärung zur Eignung EU)
- mind. 3 Referenzen der in den letzten fünf Geschäftsjahren erbrachten Leistungen (siehe Eigenerklärung zur Eignung EU)
Die Verpflichtung der Auftraggeberin zum Vollzug dieses Vertrages ist dadurch aufschiebend bedingt, dass in der Zeit bis zum Vollzugstag keine wesentliche nachteilige Veränderung eingetreten oder der Auftraggeberin bekannt geworden ist. Eine "wesentliche nachteilige Veränderung" bedeutet, dass in der Stadt Offenbach eine Ausbreitung durch das Corona-Virus weiter besteht oder damit einhergehender Umstände, welche alleine oder zusammen genommen eine wesentliche nachteilige Auswirkung auf ihre Fähigkeit zur ungehinderten Fortführung ihres Geschäftsbetriebs in der gegenwärtigen Weise wahrscheinlich erscheinen lassen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Frühestens ab 2024, spätestens 2026
Die in III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Angaben sind unter Verwendung der vorgegebenen Formblätter einzureichen. Diese werden mit dieser Bekanntmachung per Download zur Verfügung gestellt. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Die Bildung oder Erweiterung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe ist unzulässig und führt zum zwingenden Ausschluss. Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Bietergemeinschaft aus mehreren, jeweils zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerbern oder bislang nicht am Vergabeverfahren beteiligten Büros bildet bzw. solche einbezogen werden. Der Bewerber kann sich bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Für die Eignungsleihe sind folgende Vorgaben zu beachten: Die Fähigkeiten, die ein solches Unternehmen zur Verfügung stellt, müssen nicht in der Übernahme von Unteraufträgen bestehen. Das Bereitstellen von Fähigkeiten im Sinne eines Know-How-Transfers ist ausreichend.
Soweit der Bewerber zum Nachweis der eigenen Eignung auf andere Unternehmen verweist, müssen diese anderen Unternehmen bereits im Angebot mit Name und Anschrift benannt werden. Außerdem ist bei den Eignungsnachweisen im Einzelnen deutlich zu machen, welche Angaben von diesem anderen Unternehmen stammen. Der Bewerber muss in diesem Fall außerdem nachweisen, dass er auf die Mittel der anderen Unternehmen tatsächlich zugreifen kann. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen, in welcher diese sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den betreffenden Bewerber gegenüber diesem unwiderruflich verpflichten, die erforderlichen Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist mit dem Angebot vorzulegen.
Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, müssen die Bewerber in ihrem Angebot, die Art und den Umfang der von den Nachunternehmern übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Weiterhin sind in diesem Fall folgende Vorgaben zu beachten: Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers sind Name und Anschrift sowie die im Schreiben gegebenenfalls genannten Eignungsnachweise für den Nachunternehmer einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bieter für jenen Leistungsteil. Erfüllt der Nachunternehmer diese Eignungsanforderungen nicht, kann das Angebot deswegen insgesamt ausgeschlossen werden, auch wenn es schon in der engeren Wahl war. Der Bewerber muss außerdem nachweisen, dass er auf die Mittel der Nachunternehmen tatsächlich zugreifen kann. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Verpflichtungserklärung der Nachunternehmen, in welcher diese sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den betreffenden Bieter gegenüber diesem unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im Gegensatz zum Fall der Eignungsleihe) erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Der Austausch eines im Angebot für die eigene Eignung benannten Nachunternehmers ist nach Ablauf der Frist für die Abgabe der Angebote nicht zulässig und führt zum zwingenden Ausschluss.
Angebote können nur elektronisch über die Vergabeplattform abgegeben werden (nicht über die Nachrichtenfunktion!). Angebote per E-Mail oder Fax sind ebenfalls nicht zugelassen!
Bieterfragen müssen bis spätestens Freitag, 24.06.2022 eingehen, damit diese noch rechtzeitig beantwortet werden können.
Die Anlage 1 (Tourenplan) wird Ihnen jeweils für jedes Los nach Registrierung auf unserer Vergabeplattform unaufgefordert zur Verfügung gestellt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]