Planungsleistung, Umgestaltung der Ortsdurchfahrt “Poststraße” in Helmarshausen Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke und Freianlagen Referenznummer der Bekanntmachung: G03 22 297-4
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Karlshafen
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
Postleitzahl: 34385
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bad-karlshafen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreiskassel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistung, Umgestaltung der Ortsdurchfahrt “Poststraße” in Helmarshausen Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke und Freianlagen
Die Stadt Bad Karlshafen beabsichtigt die Ortsdurchfahrt in Helmarshausen umzugestalten. Mit der Inbetriebnahme der neugebauten Ortsumgehung B 83n wird die Ortsdurchfahrt (Poststraße) von einer Bundesstraße zu einer Kreisstraße herabgestuft (voraussichtlich Ende 2022). Durch diese Abstufung kann der Verkehrsraum zugunsten des fußläufigen Verkehrs und der Nahmobilität optimiert werden. Ziel der Umgestaltung der Poststraße ist es die Aufenthalts- und Lebensqualität zu erhöhen. Im Vorfeld wurde ein Rahmen- und Gestaltungskonzept erstellt um die Verkehrs- und Freianlagenplanerischen Möglichkeiten, unter Berücksichtigung der Vorgaben der Mobilitätsförderung und örtlichen Rahmenbedingungen, zu eruieren. Auf Grundlage dieser wurden im Zuge des Rahmen- und Gestaltungskonzept Vorentwürfe erstellt. Aufbauend auf das Rahmen- und Gestaltungskonzept soll nun die weitere Planung für die Verkehrsanlage und die Freianlagen erfolgen. Im Zuge des Straßenbaus werden Kanal und Wasserleitung in der Poststraße erneuert wofür ebenfalls eine Planung zu erstellen ist. Die Gebiete sind räumlich voneinander abzugrenzen und sind einzeln zu betrachten (Verkehrsanlangen = „MobFöG“; Freiflächen = „Lebendige Zentren“ - siehe Anhang Lageplan).
34385 Bad Karlshafen
Die Stadt Bad Karlshafen beabsichtigt die Ortsdurchfahrt in Helmarshausen umzugestalten. Mit der Inbetriebnahme der neugebauten Ortsumgehung B 83n wird die Ortsdurchfahrt (Poststraße) von einer Bundesstraße zu einer Kreisstraße herabgestuft (voraussichtlich Ende 2022). Durch diese Abstufung kann der Verkehrsraum zugunsten des fußläufigen Verkehrs und der Nahmobilität optimiert werden. Ziel der Umgestaltung der Poststraße ist es die Aufenthalts- und Lebensqualität zu erhöhen. Im Vorfeld wurde ein Rahmen- und Gestaltungskonzept erstellt um die Verkehrs- und Freianlagenplanerischen Möglichkeiten, unter Berücksichtigung der Vorgaben der Mobilitätsförderung und örtlichen Rahmenbedingungen, zu eruieren. Auf Grundlage dieser wurden im Zuge des Rahmen- und Gestaltungskonzept Vorentwürfe erstellt. Aufbauend auf das Rahmen- und Gestaltungskonzept soll nun die weitere Planung für die Verkehrsanlage und die Freianlagen erfolgen. Im Zuge des Straßenbaus werden Kanal und Wasserleitung in der Poststraße erneuert wofür ebenfalls eine Planung zu erstellen ist. Die Gebiete sind räumlich voneinander abzugrenzen und sind einzeln zu betrachten (Verkehrsanlangen = „MobFöG“; Freiflächen = „Lebendige Zentren“ - siehe Anhang Lageplan).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Auswahl des Büros in der Phase 1 Teilnahmewettbewerb erfolgt unter Zugrundelegung der im Dokument „2.1 EU Aufforderung Teilnahmewettbewerb“ unter 7 genannten Maßgebenden Mindeststandards, Kriterien u. Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge nach §§ 44, 45 und 46 VgV.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien
? Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
(2 Mio Personen- und 1,5 Mio Sachschaden)
10% Mindestjahresumsatz Jahresumsatz min. 600.000 €
20% Referenzen (max 8 Jahre alt) mit vergleichbaren Leistungen,
20% Nachweis über die Qualifikation der Führungskräfte,
10% Nachweis über die Qualifikation des Personals,
10% Beschäftigungszahl (min. 6 MA),
10% technische Ausstattung,
20% Nachweis Qualitätssicherung sowie
? Qualifikation möglicher Unterauftragnehmer.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)