Sanierung Lindenschule Altbau, 65830 Kriftel, TGA II Referenznummer der Bekanntmachung: LindenS-Altb-TGA II-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hofheim am Taunus
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65719
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mtk.org
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Lindenschule Altbau, 65830 Kriftel, TGA II
Sanierung Altbau Lindenschule, 65830 Kriftel, TGA-II, Dienstleistungsauftrag Technische Ausrüstung, § 55 HOAI, Anlagengruppen 4 u. 5 § 53 HOAI
Lindenschule Lindenstraße 14 65830 Kriftel
Die zu erbringenden Leistungen umfassen das Leistungsbild Technischen Ausrüstung, § 55 HOAI, Anlagengruppen (§ 53 HOAI):
4) Starkstromanlagen;
5) Fernmelde-und Informationstechnische Anlagen;
Es ist beabsichtigt, zunächst Leistungen der Leistungsphasen 1-3 nach § 55 u. Anlage 15 HOAI zu vergeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, dem Ingenieur bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die Leistungen der Leistungsphasen 4-9 nach § 55 u. Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht. Anrechenbare Kosten (aus Kostengruppe 400, DIN 276) gemäß § 54 HOAI ca. 1.112.000,00 EUR (Anteile der Anlagengruppen: 4 = 73%, 5 = 23%, ).
Der Main-Taunus-Kreis beabsichtigt die Sanierung der Lindenschule.
Mit Erstellung des Neubaus im Jahre 2019 mit 12 Klassen-, 6 Gruppenräumen sowie einer Mensa wurde nur ein Teil des gesamten Raumprogrammes umgesetzt. Nun soll das Bestandsgebäude saniert werden, damit die noch fehlenden Fach- und Gruppenräume erstellt werden.
Das Bestandsgebäude besteht aus 3 Gebäudeteilen, die in den 1950er, 1980er und Anfang der 1990er Jahren errichtet wurden.
In den Räumen sind Klassen- und Gruppenräume sowie die Verwaltung und im 1980er Jahre Bau die Betreuung untergebracht.
Bei der Sanierung handelt es sich um eine rein modernisierende und bei Gegebenheit brandschutztechnische sowie haustechnische ertüchtigende Sanierung.
Das komplette Trinkwassernetz sowie die Elektroinstallation und sicherheitsrelevanten Installationen entsprechen nicht mehr den heutigen technischen Stand und Vorschriften und werden komplett zurückgebaut und erneuert. Die Sanitärräume sowie die Elektroinstallation werden komplett saniert, bzw. erneuert, da sie nicht mehr den heutigen technischen Voraussetzungen entsprechen. Dementsprechend werden diese Räume komplett entkernt und neu aufgebaut. Alle Sanitärobjekte, auch in den Klassenräumen, werden erneuert so wie das gesamte Trinkwassernetz.
Die Sanierungsarbeiten sollen in 3 Bauabschnitten ausgeführt werden. Die Bestandsschule wurde in 3 Bauabschnitten gebaut, die von außen klar zu erkennen sind, innen jedoch miteinander verbunden wurden. Zunächst wurde in den 1950er Jahren der heutige Altbau erstellt. Ende der 1980er Jahre wurde der Alte Neubau (Langbau) als Ergänzung errichtet. Anfang der 1990er wurde dann das Hortgebäude gebaut. Diese drei Bauabschnitte sollen auch in der kommenden Sanierung angewendet werden.
Die komplette Elektroinstallation ist zu demontieren und neu zu installieren.
Folgende Ausführungen sind geplant:
Je Bauabschnitt ist eine Gruppenbatterieanlage in E30-Gehäuse zur Versorgung neuer Sicherheitsleuchten und Rettungszeichenleuchten einzubauen.
Eine Erneuerung der vorhandene NSHV, welche sich im UG des 3.Bauabschnittes befindet, ist vorgesehen.
In den Gebäudeabschnitten werden die abgängigen Elektro-Unterverteiler erneuert.
Die Beleuchtungsschaltung in Fluren und WC´s ist über Bewegungsmelder geplant. Die Schaltung in den Klassenräumen und Bürobereichen wird in Beleuchtungsgruppen aufgeteilt und örtlicher mittels Schalter bzw. Taster geschaltet.
Eine zentrale Sonnenschutzsteuerung ist vorgesehen.
Es ist eine neue Beleuchtungsanlage in LED-Technik vorgesehen d.h. im Zuge der Sanierungsmaßnahmen wird der Großteil der besteh. Beleuchtungsanlage ausgetauscht, da diese veraltet und teilw. defekt ist.
Die vorhandenen Rettungszeichenleuchten werden durch systemkompatible Sicherheitsleuchten in LED-Technik ersetzt.
In einzelnen Bereichen werden Potentialausgleichsschienen zum Anschluss von Kabelrinnen, Klimakanälen, Rohrleitungen, metallenen Behältern und sonstigen Stahlkonstruktionen nachgerüstet.
Im Zuge der Sanierungsmaßnahme erfolgt eine Messung des Erdwiderstandes und sofern erforderlich eine Ertüchtigung der Erdungsanlage.
Die äußere Blitzschutzanlage wird den aktuellen Gegebenheiten angepasst d.h. Metallkonstruktionen wie bspw. Lüftungsauslässe etc. werden in die Blitzschutzanlage einbezogen.
Im Zuge der Kabelverlegearbeiten müssen zwischen den Technikräumen und den örtlichen Montagebereichen die besteh. Kabelkanäle, Zwischendecken etc. geöffnet und nach Fertigstellung des Kabelzugs wieder fachgerecht geschlossen werden.
Die besteh. und weiter zu nutzenden Elektrokomponenten werden während der Baumaßnahme geschützt
Vorhandene Fernmeldeverbindungen werden auf die neue strukturierte Verkabelung angepasst.
In den Klassenräumen, Aufenthaltsräumen sowie der Aula ist jeweils eine Funkuhr mit 230V-Versorgung geplant.
Es ist im ersten Bauabschnitt vorgesehen die vorhandene Sprachalarmierungsanlage bereits für alle drei Bauabschnitte zu erweitern.
Im Zuge der Sanierung wird die SAA gem. den Raumkriterien örtlich mit Lautsprechern erweitert und in den geplanten Teilabschnitten in Betrieb genommen.
Es ist im ersten Bauabschnitt vorgesehen die vorhandene Brandmeldeanlage bereits für alle drei Bauabschnitte zu erweitern.
Im Zuge der Sanierung wird die BMA gem. den Raumkriterien örtlich mit Rauchmeldern und Druckknopfnebenmeldern erweitert und in den geplanten Teilabschnitten in Betrieb genommen.
Es ist eine neue sternförmige strukturierte Verkabelung mit geschirmtem KAT 7A-Kabel und entsprechender Mantelfarbe gem. MTK-Standard vorgesehen.
Pro Klassenzimmer werden 2 St. KAT 6A Doppel-RJ45-Anschlussdosen für die Schüler - und 1 St. KAT 6A Doppel-RJ45-Anschlussdosen für den Lehrer geplant.
In den Klassenzimmern sind Anschlussvorhaltungen für Smartboards, sowie Anschlussfelder für externe Quellen vorgesehen.
Der Auftraggeber behält sich vor, dem Ingenieur bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme weiterer Leistungen - einzeln oder im Ganzen - der Leistungsphasen 4-9 nach § 55 u. Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Die angegebene Vertragslaufzeit stellt lediglich die derzeit geschätzte Dauer bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme dar und beinhaltet auch die optional zu erbringenden Leistungsphasen bis einschließlich 9, § 55 u. Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das offene Verfahren nach VgV ist einstufig. Das bedeutet, dass jeder Bieter die geforderten Unterlagen bzw. Nachweise hinsichtlich der ausgeschriebenen Eignungs- und Zuschlagskriterien innerhalb der Angebotsfrist,
d.h. spätestens bis zum 03.03.2022 10:00 Uhr elektronisch über die Vergabeplattform im Rahmen der Angebotsabgabe beizubringen hat.
Wenn ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch macht, Nachunternehmer vorzusehen, so ist
der Nachunternehmer zu benennen und der Nachunternehmeranteil zu bezeichnen. Der Nachunternehmer hat eine Verfügbarkeitserklärung abzugeben. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind auch von jedem Nachunternehmer einzureichen. Die Anforderungen an Nachunternehmer gelten auch für verbundene Unternehmen, auf die der Bewerber für den Nachweis seiner Eignung und/oder für die Auftragsausführung zurückgreift.Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen entstandene Kosten werden nicht erstattet. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Verweis auf Verpflichtung nach dem VerpfG: Nach Auftragserteilung ist es erforderlich, dass der Auftragnehmer (bei juristischenPersonen der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person), der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter nach §1 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 469, 547), geändert durch Gesetz vom 15. August 1974 (BGBl. I S. 1942), auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten aus dem Auftrag verpflichtet werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y37RP9L
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt (Kontaktdaten unter VI.4.1). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB).Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt (Kontaktdaten unter I.1) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten. Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter/erfolglose Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich. Erfolglose Bewerber, die bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieterergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
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