81284450-Mobile Makerspaces als Pfeiler der digitalen Luftbrücke in der Ukraine
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81284450-Mobile Makerspaces als Pfeiler der digitalen Luftbrücke in der Ukraine
Bereitstellung Mobiler Makerspaces, Aufbau eines Innovationsnetzwerkes für den Wiederaufbau und Kapazitätsentwicklungsmaßnahmen
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5 65760 Eschborn
Ziel der Maßnahme ist es, mobile Makerspaces als Pfeiler einer digitalen Luftbrücke in der Ukraine zu etablieren, und die Flotte mobiler Makerspaces und ihre Partner als Knotenpunkte eines Innovationsnetzwerks für die Stärkung des Zivilschutzes und den Wiederaufbau zu entwickeln. Dabei stehen die Reparatur kritischer Infrastruktur und humanitäre Bedarfe im Fokus.
Der Auftrag sieht folgende Arbeitspakete vor:
Arbeitspaket 1: Koordinierung des Einsatzes eines mobilen Makerspaces unter Berücksichtigung der Ergebnisse einer aktuell laufenden Bedarfsanalyse sowie Konzeptentwicklung für Capacity Development und langfristigen Netzwerkaufbau
Arbeitspaket 2: 2 mobile Makerspaces werden für den Einsatz in der Ukraine beschafft und ausgestattet.
Arbeitspaket 3: Die mobilen Makerspaces werden eingesetzt, um bedarfsorientiert Projekte der lokalen Partner zu unterstützen.
Arbeitspaket 4: Die mobilen Makerspaces werden eingesetzt, um die Kapazitäten von Partnerorganisationen, die Makerspaces betreiben zu stärken und die Replikation des Ansatzes zu ermöglichen, sowie Berufsschüler*innen, Studierenden und Makern zu stärken.
Arbeitspaket 5: Mindestens 1 Replikationsworkshop für mindestens 2 Maschinen wird in Zusammenarbeit mit mindestens 1 lokalen Partner durchgeführt.
Arbeitspaket 6: Der AN trägt dazu bei, dass mobile Makerspaces in der deutschen und lokalen Öffentlichkeit wahrgenommen werden.
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsaufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Es liegt Dringlichkeit gem. § 14 Abs.4 Nr. 3 VfgV sowie ein Alleinstellungsmerkmal gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit b) VgV vor.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe HIWW Hamburger Institut für Wertschöpfungssystematik und Wissensmanagement UG (haftungsbeschränkt)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Reinbek
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Postleitzahl: 21465
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.hiww.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YXR9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.