Albert-Schweitzer-Schule, Darmstadt Referenznummer der Bekanntmachung: 220503_DGS-RPW-VgV
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.darmstadt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Albert-Schweitzer-Schule, Darmstadt
Die städtebauliche und demographische Entwicklung der Wissenschaftsstadt Darmstadt führt zur Anpassung der sozialen Infrastruktur insbesondere im Innenstadtbereich.
Neben den im Grundschulbezirk liegenden Wohnungsbau-Entwicklungsgebieten im ehemaligen Verlegerviertel rund um die Holzhofallee und Berliner Allee wird auf dem Marienplatz eine hochverdichtete Wohnbebauung entwickelt. Die Organisationsgröße der im Schulbezirk vorhandenen Grundschuleinrichtung ist bereits überschritten und es können dort keine weiteren räumlichen Kapazitäten mehr geschaffen werden.
Deshalb hat der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Juni 2021 beschlossen, am Rande der Albert-Schweitzer Anlage im Westen der Mollerstadt und im Übergang zum sogenannten "Verlegerviertel" eine neue Grundschule zu errichten. Aufgrund des relativ kleinen Grundstücks wird die Organisationsgröße auf 2-zügig Plus ausgelegt, das heißt es werden für mögliche Jahrgangsspitzen 2 zusätzliche Klassenräume errichtet. Solange sie nicht als Klas- senräume benötigt werden, bereichern sie die Schule als zusätzliche pädagogische Raumressourcen.
Der Neubau soll für maximal 250 Schüler*innen ausgelegt und als in- klusive Ganztagesschule in nachhaltiger Bauweise errichtet werden.
Für den Neubau ist momentan eine Gesamtinvestitionssumme von max. 25,1 Mio. EUR brutto, für die KG 200-700 vorgesehen (Kostenstand Fertigstellung 2025).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerben können sich ausschließlich Bewerbergemeinschaften aus Architekten und Landschaftsarchitekten unter der Federführung des Architekten.
Fachliche Anforderungen sowie sonstige Zulassungsvoraussetzungen zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung nach § 4 Abs. 1 Satz 2 RPW 2013:
- Form- und fristgerechter Eingang der Bewerbung
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 + 124 GWB vorliegen
- Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung
- Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation des Bewerbers / jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft durch aktuellen Nach- weis der Berufszulassungen
- Erklärung zur Teilnahme am Wettbewerb in Reinschrift des / der federführenden Bewerbers
- Vorlage von 2 mit dem vorliegenden Projekt hinsichtlich der Komplexität vergleichbarer Referenzen, 1 Projekt des Architekten und 1 Projekt des Landschaftsarchitekten
Zusätzlich bei Bewerbern, die Referenzen einreichen, die sie als Projektleiter für ein anderes Büro erbracht haben:
- Bestätigung über die Projektleitung durch das andere Büro
Alle Bewerber die die Zulassungskriterien erfüllen, werden zum Auswahlverfahren zugelassen.
Auswahlkriterien nach § 71 Abs. 3 Satz 1 VgV i. V. m. § 3 Abs. 3 Satz 4 RPW 2013:
Zum Nachweis der Eignung sollen mit dem vorliegenden Projekt vergleichbare Referenzprojekte eingereicht werden.
Die Anzahl der Referenzen ist nicht beschränkt. Die Bewerber müssen jedoch 2 Referenzen auswählen, welche geprüft werden sollen. Diese sind auf je einer Seite (Layout max. DIN A3 Format) darzustellen und mit den Bezeichnungen P/1 bis P/2 zu kennzeichnen.
Die Referenzen können auch Projekte sein, die der Bewerber als Projektleiter in einem anderen Büro eigenständig abgewickelt hat. In diesem Fall ist eine schriftliche Bestätigung des anderen Büros über die Projektleitung mit einzureichen.
Erwartet werden auf dem Referenzblatt aussagekräftige graphische und ggf. kurze stichwortartige Erläuterungen zu den Projekten mit min. je 1 aussagekräftigen Foto des fertiggestellten Projekts zum Nachweis der Realisierung.
Referenzblatt P/1 (Architekt):
Ein realisiertes Hochbauprojekt vergleichbarer Komplexität:
- min. Honorarzone III-IV gem. Anlage 10.2 HOAI 2021
- Fertigstellung (Lph 8 abgeschlossen) im Zeitraum 2012 bis 04"2022
- min. Lph 2-5 vom Bewerber erbracht
- KG 300+400 min. 3,0 Mio. EUR brutto
Referenzblatt P/2 (Landschaftsarchitekt):
Ein realisiertes freiraumplanerisches Projekt vergleichbarer Komplexität:
- min. Honorarzone IV gem. Anlage 11.2 HOAI 2021
- Fertigstellung (Lph 8 abgeschlossen) im Zeitraum 2012 bis 04"2022
- min. Lph 2, 3 + 5 im Bewerberbüro erbracht
- KG 500 min. 1,0 Mio. EUR brutto
Qualifizierung + Auswahl:
Qualifiziert ist, wer alle fachlichen Anforderungen erfüllt und wenn alle Mindestkriterien an die Referenzprojekte eingehalten werden.
6 Teilnehmer wurden von der Ausloberin vorab benannt. Wenn sich mehr als 14 weitere Bewerber qualifizieren, entscheidet das Los.
Das Auswahlverfahren wird dokumentiert. Die Bewerber werden elektronisch über das Ergebnis des Auswahlverfahrens informiert. Den ausgewählten Teilnehmern werden die Unterlagen zur Bearbeitung des Wettbewerbs digital zugestellt.
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Bewerbergemeinschaft aus Architekten und Landschaftsarchitekten unter der Federführung des Architekten. Wenn die Teilnahmevoraussetzung innerhalb eines Unternehmens gegeben sind, so ist die Bildung einer Bewerbergemeinschaft mit anderen Unternehmen nicht zwingend. In diesem Fall bewirbt sich der Bewerber als Einzelunternehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Städtebauliche Einfügung
- Architektonische Qualität
- Freianlagenkonzept
- Funktionalität
- Barrierefreiheit
- Umsetzbarkeit als Holzbau
- Pädagogische Aspekte
- Ökologische Aspekte
- Energetische Aspekte (u.a. Passivhaustauglichkeit)
- Wirtschaftlichkeit
Als Wettbewerbssumme stellt die Ausloberin einen Gesamtbetrag in Höhe von 140.000,--EUR (zzgl. gesetzliche MwSt.) zur Verfügung.
1. Preis 56.000,--EUR
2. Preis 35.000,--EUR
3. Preis 21.000,--EUR
Anerkennungen 28.000,--EUR
Die Aufteilung der Wettbewerbssumme und die Zuerteilung von Anerkennungen kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei der Umsetzung wird einer der Preisträger unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts mit den weiteren Planungsleistungen beauftragt, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.
Folgende Leistungen sind Bestandteil der Auftragsvergabe auf Grundlage der HOAI 2021:
1. Objektplanung, §34 HOAI, Lph 1*, 2-5, optional 6-9
2. Freianlagenplanung, §39 HOAI, Lph 1*, 2-5, optional 6-9
*Lph 1 anteilig
Die Ausloberin behält sich vor, die lediglich optional beauftragten Leistungen abzurufen, wobei ein Abruf einzeln oder im Ganzen möglich ist.
Im Falle der weiteren Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Wenn durch eine Ausführung in Modulbauweise die vollständige Ausführungsplanung für die Vergabe von Bauleistungen nicht erforderlich ist, wird durch eine angemessene weitere Beauftragung des Preisträgers (u.a. Funktionalausschreibung, baukünstlerische Oberleitung) sichergestellt, dass die Qualität des
Wettbewerbsentwurfs umgesetzt wird.
Nach Abschluss des Wettbewerbs wird gemäß §14 Abs. 4 Ziff. 8 ein VgV-Verfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit den Preisträgern des Wettbewerbs durchgeführt. Dabei wird zunächst nur mit dem/n 1. Preisträger/n als Bietergemeinschaft verhandelt. Wenn die Verhandlungen zu keinem Ergebnis führen, werden die Gespräche mit allen Preisträgern fortgesetzt. Die Zuschlagskriterien im Verhandlungsverfahren werden sein:
1. Wettbewerbsergebnis 50%
2. Weiterentwicklung Entwurf 25%
3. Organigramm + Schlüsselpersonal 15%
4. Projektmanagement 10%
Die Honorarparameter werden im Sinne des §58 Abs. 2 VgV als Festpreis vorgegeben, so dass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen Zuschlagskriterien bewertet wird.
Hinweise zur Festlegung der Honorarparameter:
Folgende Parameter werden der Beauftragung zugrunde gelegt:
1. Objektplanung, §34 HOAI, Zone IV, Basishonorarsatz
2. Freianlagenplanung, §40 HOAI, Zone IV, Basishonorarsatz
3. Nebenkostenpauschale: 5%
4. Stundensätze:
86 EUR/h Büroinhaber
71 EUR/h Projektleitung
56 EUR/h tech. Mitarbeiter
Die anrechenbaren Kosten werden auf Grundlage des ausgewählten Projekts ermittelt.
Hinweise zur Beauftragung:
Die Erbringung der Leistungen der Objektplanung und der Freianlagenplanung soll auf Grundlage gesonderter Verträge erfolgen. Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung.
Mit der Angebotsabgabe sind folgende Eignungsnachweise beizubringen:
21.1. Nachweis Berufshaftpflichtversicherung
Architekt mit einer Deckungssumme von mindestens 5.000.000,-EUR je Verstoß für Personenschäden sowie mindestens 1.000.000,-EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden (echte und unechte)) (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV); die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen.
Landschaftsarchitekt mit einer Deckungssumme von mindestens 1.500.000,-EUR je Verstoß für Personenschäden sowie mindestens 300.000,-EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden (echte und unechte)) (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV); die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen.
Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Bestätigung des Versicherers ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann.
21.2. Angabe zu technischen Fachkräften
Angabe der technischen Fachkräfte (Anzahl), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (mindestens 3 technische Mitarbeiter mit einer der Teilnahmeberechtigung entsprechenden Qualifikation für den Bereich Objektplanung Gebäude und mindestens 2 technische Mitarbeiter für den Bereich Objektplanung Freianlagen).
Eignungskriterien und -nachweise sind von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft beizubringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist. Die Nachweise können, sofern nichts anderes ausgewiesen ist, in Form von Eigenerklärungen erbracht werden.
Ein Bieter kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Nimmt der Bieter im Hinblick auf Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften.
Hierzu wären zusätzlich beizubringen:
- Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (bei der Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche)
- Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe (auf gesondertes Anfordern der Ausloberin)
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y3WR7NT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Siehe §§ 160 ff. GWB
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Ort: Darmstadt
Land: Deutschland