Brenner-Nordzulauf (Streckenplanung zur Trassenauswahl) Referenznummer der Bekanntmachung: 15TEI14406
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Brenner-Nordzulauf (Streckenplanung zur Trassenauswahl)
Trassenauswahl im Bereich südl. Rosenheim – Schaftenau sowie Korridorstudie im Großraum Rosenheimzu
möglichen Strecken-Anschlüssen an die DB Strecken Rosenheim-München, Rosenheim-Wasserburg
undRosenheim-Salzburg.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Brenner-Nordzulauf (Streckenplanung zur Trassenauswahl)
Ort: Rum bei Innsbruck
NUTS-Code: AT Österreich
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Landkreis Rosenheim, Bezirk Kufstein
Brenner-Nordzulauf (Streckenplanung zur Trassenauswahl).
Ort: Rum bei Innsbruck
NUTS-Code: AT Österreich
Land: Österreich
NA 35 - Leistungen nach dem Trassenauswahlverfahren – EPR - Ergänzung
Zu den bereits gemachten Untersuchungen aus dem NA 34
(es sind ergänzende Untersuchungen nach Abschluss des Trassenauswahlverfahrens im EPR aufgrund von zusätzlichen
Anforderungen aufbauend auf den Erkenntnissen des Raumordnungsverfahren und dessen Maßgabe M-V1 notwendig. Hierbei
soll als Ergebnis aus der landesplanerischen Beurteilung der Regierung von Oberbayern untersucht werden, ob die Variante
Violett ab dem Bereich der Innquerung in bergmännischer Tunnelbauweise in Richtung Verknüpfungsstelle Ostermünchen
fortgeführt werden kann)
ist zu untersuchen, ob der Bahnhof Ostermünchen im Bestand erhalten werden kann (Variante C).
Da IPBN schon wesentliche Erkenntnisse aus dem Trassenauswahl hat, ist es für das Projekt von finanziellem Vorteil, wenn die
Leistung von der Planungsgemeinschaft erbracht wird und nicht von einem anderen Ingenieurbüro, da alle Unterlagen zur
Verfügung stehen und die Einarbeitung in die Thematik entfällt. Des weiteren muß mit Ende des TAV für den PA01, Bereich
Ostermünchen-Grafing, Ende Mai das Ergebnis der ergänzenden Untersuchung vorliegen, was von einem anderen Ingenieurbüro
in der Kürze der Zeit nicht möglich ist.