EU-P 0215-21BV1 Entkernung und Schadstoffsanierung, B-001568 Sanierung Bürogebäude Geb. 201 Referenznummer der Bekanntmachung: EU-P 0215-21BV1
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-P 0215-21BV1 Entkernung und Schadstoffsanierung, B-001568 Sanierung Bürogebäude Geb. 201
Rohbau- und Abbrucharbeiten Geb. 201 im Terminal 1, Flughafen Frankfurt am Main
(Baujahr 1972):
Weitestgehende Entkernung des Gebäudes (2. BA) mit sieben Obergeschossen, Teilentkernung in 2 Untergeschossen und 1 Dachgeschoss, sowie Schadstoffsanierung.
Weitere Angaben unter II.2.4
Ausführungsbeginn: ca. 4. Quartal 2021
Ausführungsende: ca. 3. Quartal 2022
Die Fraport AG beabsichtigt eine umfassende Sanierung des Bürogebäudes 201 (Bestandteil des Terminal 1) aus dem Baujahr 1972.
- Baukörper: 249m lang, 22m breit
- BGF: ca. 41.000 m²
- Kubatur: ca. 174.500 m³ (2. BA: ca. 85.000 m³)
- sieben oberirdisch liegende Geschosse (E01-E07) - weitestgehend als Büros genutzt
- verschiedene Sondernutzungen
- Technikzentralen in Untergeschossen (EU1 + EU2) und Dachgeschoss (E08)
Neben der Ausbildung von Brandbekämpfungsabschnitten (BBAs) und Nutzungseinheiten umfasst die Sanierung den kompletten Austausch der Gebäudetechnik, aller Anlagengruppen sowie den Austausch der Fassade. Die Baumaßnahme wird in 2 Bauabschnitten umgesetzt und erfolgt bei laufendem Betrieb des Flughafenareals. Zu Beginn der Maßnahme befinden sich Teilbereiche in der Projektfläche in Betrieb (max. 6 Monate). Inhalt des Vergabeverfahrens ist ausschließlich der 2. BA.
Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vergabeverfahrens:
Entkernung (2. BA):
Schutzmaßnahmen: ca. 7.500 m²
Bodenbeläge (textil, elastisch): ca. 11.500m²
Wand- und Bodenbeläge (keramisch, Naturstein, Betonwerkstein): ca. 5.200 m²
Verbundestrich: ca. 4.000 m², Dachbelag: ca. 3.500 m²
Abhangdecken (Mineralfaser, Metallkassetten, Metallpaneele, Gipskarton): ca. 15.000 m²
Systemwände (Metall, Rohrrahmen, GK): ca. 7.000 m²
MW-Wände: ca, 600 m³
Metallfassade (E08): ca. 1.000m²
Rohrleitungen (Wasser, Abwasser, Heizung/Kälte, Lüftung, Sprinkler): ca. 45.000 m²
Elektrokabel: ca. 520.000 m, Installationskanäle und -rinnen: ca. 55.000 m
Lüftungskanäle: ca. 9.000 m²
Stahl-UK: ca. 20.000 kg
Sanitärobjekte: ca. 350 Stk., Stahltüren/-zargen: ca. 150 Stk.
Geräte, Schaltschränke: ca. 1.000 Stk.
Brandschutzklappen: ca. 300 Stk., Brandschotts: ca. 1.700 Stk., Brandmelder: ca. 1.900 Stk.
diverse Sicherungsmaßnahmen, und Demontagen von Wand- und Fassadenanschlüssen, Aus- und Einbauten, etc.
Schadstoffsanierung (2. BA):
Asbest (Faserzementplatten, -rohre, Lüftungskanäle): ca. 2000 lfm
KMF (Rohrdämmungen): ca. 43.000 lfm
KMF (Wand- und Deckendämmung): 36.000 m²
PAK (Dachabdichtung): ca. 3.400 m²
diverse weitere Schadstoffe in Anstrichen, Leuchtmitteln, etc.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
EU-P 0215-211BV1-Z Entkernung / Schadstoffsanierung, B-001568 - Sanierung Bürogebäude GE 201
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wichtiger Hinweis:
Auf Grund der derzeitigen negativen wirtschaftlichen Auswirkungen durch das SARS-CoV-2-Virus (Covid-19-Pandemie) auf die Fraport AG und der damit verbundenen notwendigen Gegensteuerungsmaßnahmen im Wege von Kostensenkungen behalten wir uns vor, Verfahren während der Ausschreibungsphase, Angebotsphase und Verhandlungsphase einzustellen oder vorübergehend auszusetzen.
Eine Einstellung oder Aussetzung des Verfahrens berechtigt die Bewerber/Bieter nicht dazu, Ansprüche gegenüber der Fraport AG geltend zu machen.
Ablauf des Verfahrens
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren
Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu
reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf
Grundlage der ersten verbindlichen Angebote nach Prüfung der Eignung ohne weitere
Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
Ergänzungen zur Bekanntmachung
Es wird auf alle weiteren Ausführungen des "Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung", verwiesen. Das Dokument wird unter www.vergabe.rib.de elektronisch zur
Verfügung gestellt.
Die „informatorischen Vergabeunterlagen“ werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform
www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die
Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden
können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten
nur diejenigen interessierten Unternehmen, die sich form- und fristgerecht beworben haben, die
für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen
Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden
nebst allen Unterlagen digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt.
Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig,
um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in
§ 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]