Erneuerung EÜ Wiltbergstraße, Bauzustände 5.2a, 5.2b - Umbau der Sicherungsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI58256
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung EÜ Wiltbergstraße, Bauzustände 5.2a, 5.2b - Umbau der Sicherungsanlage
Erneuerung EÜ Wiltbergstraße, Bauzustände 5.2a, 5.2b - Umbau der Sicherungsanlage
EÜ Wiltbergstraße
Erneuerung EÜ Wiltbergstraße, Bauzustände 5.2a, 5.2b - Umbau der Sicherungsanlage
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Ausschreibung der Maßnahme erfolgt als Freihändige Vergabe ohne Wettbewerb (EU: Verhandlungsverfahren ohne ÖT) zu den Bedingungen des
Modulvertrag 5. Zulässig gemäß SektVO, §13, Abs. 2, Punkt 3. („wenn der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten, einschließlich der Rechte des geistigen Eigentums“. Bei diesem Einzelprojekt
handelt es sich um die Anpassung und Änderung von bestehenden ESTW. Diese können nur durch den Ersteller der Bestandsanlage realisiert werden, u.a. wegen der Änderung und Anpassung von bestehender Hard- und Software. Des Weiteren sind EBA-Zulassungen für die Systeme erforderlich.
Diese erfolgen nur für die Gesamtanlage (ESTW-UZ/-Z mit ESTW-A).
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erneuerung EÜ Wiltbergstraße, Bauzustände 5.2a, 5.2b - Umbau der Sicherungsanlage
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 12435
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.