Entsorgung Altschotter/Lieferung RC-Schotter 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI57633

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/43c17277-4189-428a-86bf-43021e3c9d98
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.6)Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Entsorgung Altschotter/Lieferung RC-Schotter 2023

Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI57633
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Rahmenvertrag Entsorgung Altschotter/Lieferung RC-Schotter 2023 nach aktuell geltendem Recht (siehe B Anlage 6.25 der Vergabeunterlagen)

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 1 Entsorgung von Altschotter per LKW

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Los 1 Entsorgung (Verwertung und Beseitigung) von Altschotter (ASO) (Z-Klassen gem. LAGA Boden, vgl.

ATVs) per LKW, unterteilt sich weiter in folgende Regionallose (1.1. bis 1.16.);

Regionallos 1.1. Schleswig Holstein;

Regionallos 1.2. Hamburg;

Regionallos 1.3. Bremen;

Regionallos 1.4. Niedersachsen;

Regionallos 1.5.Mecklenburg-Vorp.;

Regionallos 1.6. Sachsen-Anhalt;

Regionallos 1.7. Brandenburg;

Regionallos 1.8. Berlin;

Regionallos 1.9. Nordrhein-Westfalen;

Regionallos 1.10. Hessen;

Regionallos 1.11. Thüringen;

Regionallos 1.12. Sachsen;

Regionallos 1.13. Rheinland-Pfalz;

Regionallos 1.14. Saarland;

Regionallos 1.15. Baden-Württemberg;

Regionallos 1.16. Bayern.

Jedes Regionallos unterteilt sich zudem in folgende Fachlose (1.1.1. bis 1.16.16) (zur Vereinfachung werden die

Regionallose hier zusammengefasst als X dargestellt):

1.x.1 Entsorgung von ASO <= Z 0 (LKW);

1.X.2 Entsorgung von ASO <= Z 1.1 (LKW);

1.X.3 Entsorgung von ASO <= Z 1.2 (LKW);

1.X.4 Entsorgung von ASO <= Z 2 (LKW);

1.X.5 Entsorgung von ASO <= Z 2; Ausnahme: MKW > 1 000 bis <= 2 000 mg/kg (LKW);

1.X.6 Entsorgung von ASO <= Z 2; Ausnahme: MKW > 2 000 bis <= 5 000 mg/kg (LKW);

1.X.7 Entsorgung von ASO <= Z 2; Ausnahme: MKW > 5 000 mg/kg (LKW);

1.X.8 Entsorgung von ASO <= Z 2; Ausnahme: PAK > 30 bis <= 75 mg/kg (LKW);

1.X.9 Entsorgung von ASO <= Z 2; Ausnahme: PAK > 75 bis <= 100 mg/kg (LKW);

1.X.10 Entsorgung von ASO <= Z 2; Ausnahme: PAK > 100 bis <= 150 mg/kg (LKW);

1.X.11 Entsorgung von ASO <= Z 2; Ausnahme: PAK > 150 mg/kg (LKW);

1.X.12 Entsorgung von ASO <= Z 2; Ausnahme: SM im Feststoff > Z 2 bis <= 2 x Z 2 (LKW);

1.X.13 Entsorgung von ASO <= Z 2; Ausnahme: SM im Feststoff in > 2 x Z 2 (LKW);

1.X.14 Entsorgung von ASO <= DK I gem. DepV, Anhang III, Tabelle 2, Nr. 3.04 bis 3.10 und 3.16 (LKW);

1.X.15 Entsorgung von ASO <= DK II gem. DepV, Anhang III, Tabelle 2, Nr. 3.04 bis 3.10 und 3.16 (LKW);

1.X.16 Entsorgung von ASO > DK II gem. DepV, Anhang III, Tabelle 2, Nr. 3.04 bis 3.10 und 3.16 (LKW).

Die nach der oben dargestellten Logik sich fachlich und regional ergebenden Einheiten werden im Folgenden

als „Unterlose“ bezeichnet. Angebote können für ein derart fachlich und regional spezifiziertes Unterlos (z. B.

1.16.1), für mehrere dieser Unterlose oder für alle Unterlose abgegeben werden. Die Wertung findet auf Ebene

dieser Unterlose (z. B. 1.16.1) statt. Mit einem oder mehreren Angeboten für die Unterlose des Loses 1 sind

zwingend auch Angebote für die zugehörigen Regionallose für Transportleistungen (Los 4) und zusätzliche

Leistungen (8) anzubieten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/07/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

einmal 3 Monate und einmal 2 Monate

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers zweimalig (einmal 3 Monate und einmal 2 Monate) verlängert

werden

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 2 Entsorgung Bettungsreinigungsmaterial per LKW

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Los 2 Entsorgung (Verwertung und Beseitigung) von Bettungsreinigungsmaterial (BRM) (Z-Klassen gem.

LAGA Boden, vgl. ATVs) per LKW, unterteilt sich weiter in folgende Regionallose (2.1. bis 2.16.);

Regionallos 2.1. Schleswig Holstein;

Regionallos 2.2. Hamburg;

Regionallos 2.3. Bremen;

Regionallos 2.4. Niedersachsen;

Regionallos 2.5.Mecklenburg-Vorp.;

Regionallos 2.6. Sachsen-Anhalt;

Regionallos 2.7. Brandenburg;

Regionallos 2.8. Berlin;

Regionallos 2.9. Nordrhein-Westfalen;

Regionallos 2.10. Hessen;

Regionallos 2.11. Thüringen;

Regionallos 2.12. Sachsen;

Regionallos 2.13. Rheinland-Pfalz;

Regionallos 2.14. Saarland;

Regionallos 2.15. Baden-Württemberg;

Regionallos 2.16. Bayern.

Jedes Regionallos unterteilt sich zudem in folgende Fachlose (2.1.1. bis 2.16.16) (zur Vereinfachung werden die

Regionallose hier zusammengefasst als X dargestellt):

2.x.1 Entsorgung von BRM <= Z 0 (LKW);

2.x.2 Entsorgung von BRM <= Z 1.1 (LKW);

2.x.3 Entsorgung von BRM <= Z 1.2 (LKW);

2.x.4 Entsorgung von BRM <= Z 2 (LKW);

2.x.5 Entsorgung von BRM <= Z 2; Ausnahme: MKW > 1 000 bis <= 2 000 mg/kg (LKW);

2.x.6 Entsorgung von BRM <= Z 2; Ausnahme: MKW > 2 000 bis <= 5 000 mg/kg (LKW);

2.x.7 Entsorgung von BRM <= Z 2; Ausnahme: MKW > 5 000 mg/kg (LKW);

2.x.8 Entsorgung von BRM <= Z 2; Ausnahme: PAK > 30 bis <= 75 mg/kg (LKW);

2.x.9 Entsorgung von BRM <= Z 2; Ausnahme: PAK > 75 bis <= 100 mg/kg (LKW);

2.x.10 Entsorgung von BRM <= Z 2; Ausnahme: PAK > 100 bis <= 150 mg/kg (LKW);

2.x.11 Entsorgung von BRM <= Z 2; Ausnahme: PAK > 150 mg/kg (LKW);

2.x.12 Entsorgung von BRM <= Z 2; Ausnahme: SM im Feststoff > Z 2 bis <= 2 x Z 2 (LKW);

2.x.13 Entsorgung von BRM <= Z 2; Ausnahme: SM im Feststoff > 2 x Z 2 (LKW);

2.x.14 Entsorgung von BRM <= DK I gem. DepV, Anhang III, Tabelle 2, Nr. 3.04 bis 3.10 und 3.16 (LKW);

2.x.15 Entsorgung von BRM <= DK II gem. DepV, Anhang III, Tabelle 2, Nr. 3.04 bis 3.10 und 3.16 (LKW);

2.x.16 Entsorgung von BRM > DK II gem. DepV, Anhang III, Tabelle 2, Nr. 3.04 bis 3.10 und 3.16 (LKW).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/07/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

einmal 3 Monate und einmal 2 Monate

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers zweimalig (einmal 3 Monate und einmal 2 Monate) verlängert

werden

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 3 Entsorgung Boden per LKW

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Los 3 Entsorgung (Verwertung und Beseitigung) von Boden (BOD), Altschotteranteil < 25% (Z-Klassen

gem. LAGA Boden, vgl. ATVs) per LKW, unterteilt sich weiter in folgende Regionallose (3.1. bis 3.16.);

Regionallos 3.1. Schleswig Holstein

Regionallos 3.2. Hamburg;

Regionallos 3.3. Bremen;

Regionallos 3.4. Niedersachsen;

Regionallos 3.5.Mecklenburg-Vorp.;

Regionallos 3.6. Sachsen-Anhalt;

Regionallos 3.7. Brandenburg;

Regionallos 3.8. Berlin;

Regionallos 3.9. Nordrhein-Westfalen;

Regionallos 3.10. Hessen;

Regionallos 3.11. Thüringen;

Regionallos 3.12. Sachsen;

Regionallos 3.13. Rheinland-Pfalz;

Regionallos 3.14. Saarland;

Regionallos 3.15. Baden-Württemberg;

Regionallos 3.16. Bayern.

Jedes Regionallos unterteilt sich zudem in folgende Fachlose (3.1.1. bis 3.16.16) (zur Vereinfachung werden die

Regionallose hier zusammengefasst als X dargestellt):

3.x.1 Entsorgung von BODEN <= Z 0 (LKW);

3.x.2 Entsorgung von BODEN <= Z 1.1 (LKW);

3.x.3 Entsorgung von BODEN <= Z 1.2 (LKW);

3.x.4 Entsorgung von BODEN <= Z 2 (LKW);

3.x.5 Entsorgung von BODEN <= Z 2; Ausnahme: MKW > 1 000 bis <= 2 000 mg/kg (LKW);

3.x.6Entsorgung von BODEN <= Z 2; Ausnahme: MKW > 2 000 bis <= 5 000 mg/kg (LKW);

3.x.7 Entsorgung von BODEN <= Z 2; Ausnahme: MKW > 5 000 mg/kg (LKW);

3.x.8 Entsorgung von BODEN <= Z 2; Ausnahme: PAK > 30 bis <= 75 mg/kg (LKW);

3.x.9 Entsorgung von BODEN <= Z 2; Ausnahme: PAK > 75 bis <= 100 mg/kg (LKW);

3.x.10 Entsorgung von BODEN <= Z 2; Ausnahme: PAK > 100 bis <= 150 mg/kg (LKW);

3.x.11 Entsorgung von BODEN <= Z 2; Ausnahme: PAK > 150 mg/kg (LKW);

3.x.12 Entsorgung von BODEN <= Z 2; Ausnahme: SM im Feststoff > Z 2 bis <= 2 x Z 2 (LKW);

3.x.13 Entsorgung von BODEN <= Z 2; Ausnahme: SM im Feststoff > 2 x Z 2 (LKW);

3.x.14 Entsorgung von BODEN <= DK I gem. DepV, Anhang III, Tabelle 2, Nr. 3.04 bis 3.10 und 3.16 (LKW);

3.x.15 Entsorgung von BODEN <= DK II gem. DepV, Anhang III, Tabelle 2, Nr. 3.04 bis 3.10 und 3.16 (LKW);

3.x.16 Entsorgung von BODEN > DK II gem. DepV, Anhang III, Tabelle 2, Nr. 3.04 bis 3.10 und 3.16 (LKW).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/07/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

einmal 3 Monate und einmal 2 Monate

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers zweimalig (einmal 3 Monate und einmal 2 Monate) verlängert

werden

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 4 Transport und Verladung per LKW

Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Transport der Materialien aus dem Los 1, Los 2, Los 3, Los 9 und/oder Los 10 per LKW; Transportentfernung

nach "Kostenoptimaler Weg - Optimierung 48%“.

Das Los 4 Transport per LKW unterteilt sich in 5 gesonderte Unterlose je nach LKW-Typ (Sattelfahrzeug, mit

einer Mindestauslastung von 25 to , 4-Achs-Fahrzeug, mit einer Mindestauslastung von 18 to , 3-Achsfahrzeug,

mit einer Mindestauslastung von 18 to und LKW mit Kippaufstellchassis

für 20 Zoll Wechselkippcontainer), gestaffelte Transportentfernung, zusätzliche Leistungen und Verladung mit

Verladegerät. Angebote können für eines, mehrere oder alle Regionallose des Loses 4 eingereicht werden.

Angebote für diese Regionallose können nur gemeinsam mit einem Angebot für mindestens eines der Unterlose

aus den Losen (z. B. 1.X.1) für die jeweilige Region abgegeben und beauftragt werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/07/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

einmal 3 Monate und einmal 2 Monate

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers zweimalig (einmal 3 Monate und einmal 2 Monate) verlängert

werden

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 5 Entsorgung Altschotter per Bahn

Los-Nr.: 5
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Los 5 Entsorgung (Verwertung und Beseitigung) von Altschotter (ASO) (Z-Klassen gem. LAGA Boden, vgl.

ATVs) per Bahn, unterteilt sich weiter in folgende Regionallose (5.1. bis 5.16.);

Regionallos 5.1. Schleswig Holstein;

Regionallos 5.2. Hamburg;

Regionallos 5.3. Bremen;

Regionallos 5.4. Niedersachsen;

Regionallos 5.5.Mecklenburg-Vorp.;

Regionallos 5.6. Sachsen-Anhalt;

Regionallos 5.7. Brandenburg;

Regionallos 5.8. Berlin;

Regionallos 5.9. Nordrhein-Westfalen;

Regionallos 5.10. Hessen;

Regionallos 5.11. Thüringen;

Regionallos 5.12. Sachsen;

Regionallos 5.13. Rheinland-Pfalz;

Regionallos 5.14. Saarland;

Regionallos 5.15. Baden-Württemberg;

Regionallos 5.16. Bayern.

Jedes Regionallos unterteilt sich zudem in folgende Fachlose (5.1.1. bis 5.16.16) (zur Vereinfachung werden die

Regionallose hier zusammengefasst als X dargestellt):

5.X.1 Entsorgung von ASO <= Z 0 (BAHN);

5.X.2 Entsorgung von ASO <= Z 1.1 (BAHN);

5.X.3 Entsorgung von ASO <= Z 1.2 (BAHN);

5.X.4 Entsorgung von ASO <= Z 2 (BAHN);

5.X.5 Entsorgung von ASO <= Z 2; Ausnahme: MKW > 1.000 bis <= 2.000 mg/kg (BAHN);

5.X.6 Entsorgung von ASO <= Z 2; Ausnahme: MKW > 2.000 bis <= 5.000 mg/kg (BAHN);

5.X.7 Entsorgung von ASO <= Z 2; Ausnahme: MKW > 5.000 mg/kg (BAHN);

5.X.8 Entsorgung von ASO <= Z 2; Ausnahme: PAK > 30 bis <= 75 mg/kg (BAHN);

5.X.9 Entsorgung von ASO <= Z 2; Ausnahme: PAK > 75 bis <= 100 mg/kg (BAHN);

5.X.10 Entsorgung von ASO <= Z 2; Ausnahme: PAK > 100 bis <= 150 mg/kg (BAHN);

5.X.11 Entsorgung von ASO <= Z 2; Ausnahme: PAK > 150 mg/kg (BAHN);

5.X.12 Entsorgung von ASO <= Z 2; Ausnahme: SM im Feststoff > Z 2 bis <= 2 x Z 2 (BAHN);

5.X.13 Entsorgung von ASO <= Z 2; Ausnahme: SM im Feststoff in > 2 x Z 2 (BAHN);

5.X.14 Entsorgung von ASO <= DK I gem. DepV, Anhang III, Tabelle 2, Nr. 3.04 bis 3.10 und 3.16 (BAHN);

5.X.15 Entsorgung von ASO <= DK II gem. DepV, Anhang III, Tabelle 2, Nr. 3.04 bis 3.10 und 3.16 (BAHN);

5.X.16 Entsorgung von ASO > DK II gem. DepV, Anhang III, Tabelle 2, Nr. 3.04 bis 3.10 und 3.16 (BAHN).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/07/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

einmal 3 Monate und einmal 2 Monate

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers zweimalig (einmal 3 Monate und einmal 2 Monate) verlängert

werden

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 6 Entsorgung Bettungsreinigungsmaterial per Bahn

Los-Nr.: 6
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Los 6 Entsorgung (Verwertung und Beseitigung) von Bettungsreinigungsmaterial (BRM)

(Z-Klassen gem. LAGA Boden, vgl. ATVs) per Bahn, unterteilt sich weiter in folgende Regionallose (6.1. bis

6.16.);

Regionallos 6.1. Schleswig Holstein;

Regionallos 6.2. Hamburg;

Regionallos 6.3. Bremen;

Regionallos 6.4. Niedersachsen;

Regionallos 6.5.Mecklenburg-Vorp.;

Regionallos 6.6. Sachsen-Anhalt;

Regionallos 6.7. Brandenburg;

Regionallos 6.8. Berlin;

Regionallos 6.9. Nordrhein-Westfalen;

Regionallos 6.10. Hessen;

Regionallos 6.11. Thüringen;

Regionallos 6.12. Sachsen;

Regionallos 6.13. Rheinland-Pfalz;

Regionallos 6.14. Saarland;

Regionallos 6.15. Baden-Württemberg;

Regionallos 6.16. Bayern.

Jedes Regionallos unterteilt sich zudem in folgende Fachlose (6.1.1. bis 6.16.16) (zur Vereinfachung werden die

Regionallose hier zusammengefasst als X dargestellt):

6.x.1 Entsorgung von BRM <= Z 0 (BAHN);

6.x.2 Entsorgung von BRM <= Z 1.1 (BAHN);

6.x.3 Entsorgung von BRM <= Z 1.2 (BAHN);

6.x.4 Entsorgung von BRM <= Z 2 (BAHN);

6.x.5 Entsorgung von BRM <= Z 2; Ausnahme: MKW > 1 000 bis <= 2 000 mg/kg (BAHN);

6.x.6Entsorgung von BRM <= Z 2; Ausnahme: MKW > 2 000 bis <= 5 000 mg/kg (BAHN);

6.x.7 Entsorgung von BRM <= Z 2; Ausnahme: MKW > 5 000 mg/kg (BAHN);

6.x.8 Entsorgung von BRM <= Z 2; Ausnahme: PAK > 30 bis <= 75 mg/kg (BAHN);

6.x.9 Entsorgung von BRM <= Z 2; Ausnahme: PAK > 75 bis <= 100 mg/kg (BAHN);

6.x.10 Entsorgung von BRM <= Z 2; Ausnahme: PAK > 100 bis <= 150 mg/kg (BAHN);

6.x.11 Entsorgung von BRM <= Z 2; Ausnahme: PAK > 150 mg/kg (BAHN);

6.x.12 Entsorgung von BRM <= Z 2; Ausnahme: SM im Feststoff > Z 2 bis <= 2 x Z 2 (BAHN);

6.x.13 Entsorgung von BRM <= Z 2; Ausnahme: SM im Feststoff > 2 x Z 2 (BAHN);

6.x.14 Entsorgung von BRM <= DK I gem. DepV, Anhang III, Tabelle 2, Nr. 3.04 bis 3.10 und 3.16 (BAHN);

6.x.15 Entsorgung von BRM <= DK II gem. DepV, Anhang III, Tabelle 2, Nr. 3.04 bis 3.10 und 3.16 (BAHN);

6.x.16 Entsorgung von BRM > DK II gem. DepV, Anhang III, Tabelle 2, Nr. 3.04 bis 3.10 und 3.16 (BAHN).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/07/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

einmal 3 Monate und einmal 2 Monate

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers zweimalig (einmal 3 Monate und einmal 2 Monate) verlängert

werden

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 7 Entsorgung Boden per Bahn

Los-Nr.: 7
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Los 7 Entsorgung (Verwertung und Beseitigung) von Boden (BOD), Altschotteranteil < 25% (Z-Klassen

gem. LAGA Boden, vgl. ATVs) per Bahn, unterteilt sich weiter in folgende Regionallose (7.1. bis 7.16.);

Regionallos 7.1. Schleswig Holstein;

Regionallos 7.2. Hamburg;

Regionallos 7.3. Bremen;

Regionallos 7.4. Niedersachsen;

Regionallos 7.5.Mecklenburg-Vorp.;

Regionallos 7.6. Sachsen-Anhalt;

Regionallos 7.7. Brandenburg;

Regionallos 7.8. Berlin;

Regionallos 7.9. Nordrhein-Westfalen;

Regionallos 7.10. Hessen;

Regionallos 7.11. Thüringen;

Regionallos 7.12. Sachsen;

Regionallos 7.13. Rheinland-Pfalz;

Regionallos 7.14. Saarland;

Regionallos 7.15. Baden-Württemberg;

Regionallos 7.16. Bayern.

Jedes Regionallos unterteilt sich zudem in folgende Fachlose (7.1.1. bis 7.16.16) (zur Vereinfachung werden die

Regionallose hier zusammengefasst als X dargestellt):

7.x.1 Entsorgung von BODEN <= Z 0 (BAHN);

7.x.2 Entsorgung von BODEN <= Z 1.1 (BAHN);

7.x.3 Entsorgung von BODEN <= Z 1.2 (BAHN);

7.x.4 Entsorgung von BODEN <= Z 2 (BAHN);

7.x.5 Entsorgung von BODEN <= Z 2; Ausnahme: MKW > 1.000 bis <= 2.000 mg/kg (BAHN);

7.x.6Entsorgung von BODEN <= Z 2; Ausnahme: MKW > 2.000 bis <= 5.000 mg/kg (BAHN);

7.x.7 Entsorgung von BODEN <= Z 2; Ausnahme: MKW > 5.000 mg/kg (BAHN);

7.x.8 Entsorgung von BODEN <= Z 2; Ausnahme: PAK > 30 bis <= 75 mg/kg (BAHN);

7.x.9 Entsorgung von BODEN <= Z 2; Ausnahme: PAK > 75 bis <= 100 mg/kg (BAHN);

7.x.10 Entsorgung von BODEN <= Z 2; Ausnahme: PAK > 100 bis <= 150 mg/kg (BAHN);

7.x.11 Entsorgung von BODEN <= Z 2; Ausnahme: PAK > 150 mg/kg (BAHN);

7.x.12 Entsorgung von BODEN <= Z 2; Ausnahme: SM im Feststoff > Z 2 bis <= 2 x Z 2 (BAHN);

7.x.13 Entsorgung von BODEN <= Z 2; Ausnahme: SM im Feststoff > 2 x Z 2 (BAHN);

7.x.14 Entsorgung von BODEN <= DK I gem. DepV, Anhang III, Tabelle 2, Nr. 3.04 bis 3.10 und 3.16 (BAHN);

7.x.15 Entsorgung von BODEN <= DK II gem. DepV, Anhang III, Tabelle 2, Nr. 3.04 bis 3.10 und 3.16 (BAHN);

7.x.16 Entsorgung von BODEN > DK II gem. DepV, Anhang III, Tabelle 2, Nr. 3.04 bis 3.10 und 3.16 (BAHN).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/07/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

einmal 3 Monate und einmal 2 Monate

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers zweimalig (einmal 3 Monate und einmal 2 Monate) verlängert

werden

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 8 Zusätzliche Leistungen für die Entsorgung von sonstigen Fremdstoffen aus dem Gleisbereich sowie zusätzlicherPersonalaufwand

Los-Nr.: 8
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Zusätzliche Leistungen für die Entsorgung von sonstigen Fremdstoffen aus dem Gleisbereich sowie zusätzlicher

Personalaufwand im Bereich der Ent- und Versorgung. Angebote können für eines, mehrere oder alle

Regionallose des Loses 8 eingereicht werden. Angebote für diese Regionallose müssen zwingend gemeinsam

mit einem Angebot für mindestens eines der Unterlose aus den Losen (z.B. 1.X.1) für die jeweilige Region

abgegeben und beauftragt werden.

Das Los 8 unterteilt sich weiter in folgende Regionallose (8.1. bis 8.16.)

Regionallos 8.1. Schleswig Holstein;

Regionallos 8.2. Hamburg;

Regionallos 8.3. Bremen;

Regionallos 8.4. Niedersachsen;

Regionallos 8.5.Mecklenburg-Vorp.;

Regionallos 8.6. Sachsen-Anhalt;

Regionallos 8.7. Brandenburg;

Regionallos 8.8. Berlin;

Regionallos 8.9. Nordrhein-Westfalen;

Regionallos 8.10. Hessen;

Regionallos 8.11. Thüringen;

Regionallos 8.12. Sachsen;

Regionallos 8.13. Rheinland-Pfalz;

Regionallos 8.14. Saarland;

Regionallos 8.15. Baden-Württemberg;

Regionallos 8.16. Bayern.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/07/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

einmal 3 Monate und einmal 2 Monate

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers zweimalig (einmal 3 Monate und einmal 2 Monate) verlängert

werden

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 9 Lieferung von RC-Schotter aus stationärer Aufarbeitung und Übernahme des zwangsentladenen Neuschotters / RC-Schotters.

Los-Nr.: 9
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von RC-Schotter aus stationärer Aufarbeitung, Vormaterial muss aus mind. einem der Lose 1, 2 ,5

oder 6 stammen und Übernahme des zwangsentladenen Neuschotters / RC-Schotters (überschüssige Massen

aus der Baustellenversorgung) inklusive fachgerechte Entladung der Bahnwagen. Das Los 9 unterteilt sich

weiter in folgende Regionallose (9.1-9.16)

Regionallos 9.1. Schleswig Holstein;

Regionallos 9.2. Hamburg;

Regionallos 9.3. Bremen;

Regionallos 9.4. Niedersachsen;

Regionallos 9.5.Mecklenburg-Vorp.;

Regionallos 9.6. Sachsen-Anhalt;

Regionallos 9.7. Brandenburg;

Regionallos 9.8. Berlin;

Regionallos 9.9. Nordrhein-Westfalen;

Regionallos 9.10. Hessen;

Regionallos 9.11. Thüringen;

Regionallos 9.12. Sachsen;

Regionallos 9.13. Rheinland-Pfalz;

Regionallos 9.14. Saarland;

Regionallos 9.15. Baden-Württemberg

Regionallos 9.16. Bayern.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/07/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

einmal 3 Monate und einmal 2 Monate

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers zweimalig (einmal 3 Monate und einmal 2 Monate) verlängert

werden

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 10 Lieferung von RC-Schotter aus mobiler Aufarbeitung

Los-Nr.: 10
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von RC-Schotter aus mobiler Aufarbeitung. Das Los 10 unterteilt sich weiter in folgende Regionallose

10.1-10.16.

Regionallos 10.1. Schleswig Holstein;

Regionallos 10.2. Hamburg;

Regionallos 10.3. Bremen;

Regionallos 10.4. Niedersachsen;

Regionallos 10.5.Mecklenburg-Vorp.;

Regionallos 10.6. Sachsen-Anhalt;

Regionallos 10.7. Brandenburg;

Regionallos 10.8. Berlin;

Regionallos 10.9. Nordrhein-Westfalen;

Regionallos 10.10. Hessen;

Regionallos 10.11. Thüringen;

Regionallos 10.12. Sachsen;

Regionallos 10.13. Rheinland-Pfalz;

Regionallos 10.14. Saarland;

Regionallos 10.15. Baden-Württemberg

Regionallos 10.16. Bayern.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/07/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

einmal 3 Monate und einmal 2 Monate

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers zweimalig (einmal 3 Monate und einmal 2 Monate) verlängert

werden

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Vollständig ausgefüllte Bietereigenerklärung (Vordruck wird unter http://www.deutschebahn.com/bieterportal

unter Angabe der Nr. 22FEI57633 bereitgestellt), oder:

—Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares

gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt

worden ist,

—Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,

—Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister,

—Erklärung, ob Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das

Gewerbezentralregister führen kann/können,

—Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach

Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist,

— Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands in der Ukraine

a) Ich versichere entsprechend der für mich national geltenden Rechtsakte, dass das Unter-nehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder internationaler Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaß-nahmen unterliegt. Ich versichere auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt.

b) Ich versichere, dass ich kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche Person bin bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist,

dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält,

dass ich bzw. mein Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt.

c) Ich versichere, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO.

—Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende

umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z. B. gegen die in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz

§ 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten

Vorschriften, verstoßen hat,

—Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie

zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und

Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist,

—Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention:

a) Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe und darüber hinaus auch in den

vergangenen 3 Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige

wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen

Kernbeschränkungen i. S. v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebietsund

Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung,

Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können.

b) dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt

und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller

geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt.

—Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei

der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche

Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat,

—Erklärung, dass:

a) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe nach §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien nach §

122GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und

b) das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu

übermitteln.

—Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG

oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens.

a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,

b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim

Vergabeverfahren erlangen könnte, oder

c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies

versucht hat.

—Erklärung, ob das Unternehmen schwere Verfehlungen begangen hat und ggf. welche, die seine

Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB),

—Erklärung, ob:

a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig

wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder

b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1

bis10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde.

Weitere Anforderungen siehe VI.3).

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft (Vordruck wird unter http://www.deutschebahn.com/bieterportal unter

Angabe der Nr. 22FEI57633 bereitgestellt) oder:

—Angabe des jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,

—Angabe des jährlichen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit dieser Leistungen

betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen

Unternehmen ausgeführten Aufträgen,

—Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,

—Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre soweit diese Leistungen

betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen

Unternehmen ausgeführten Aufträgen

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Bieter muss eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrWG für die auftragsrelevanten abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (Behandeln, Verwerten

und/oder Beseitigen, Makeln, Handeln) nachweisen. Für ausländische Bieter und/oder etwaig vorgesehene ausländische Nachunternehmer wird der Nachweis einer

vergleichbaren Qualifikation verlangt, die mindestens die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfBV) insbesondere an Organisation, Ausstattung

und Tätigkeit des Betriebes sowie das im Betrieb beschäftigte Personal und zusätzlich an die Überwachung des Betriebes umfasst. Die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen

mittels der übersetzten notwendigen Genehmigungen der zuständigen Behörden für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten.

Außerdem muss der Bieter je Entsorgungsanlage folgende Unterlagen einreichen:

- (1) Steckbrief Entsorgung und ggf. Steckbrief Versorgung gemäß Anlage 3.3 (darin sind insbesondere Angaben zu den relevanten Anlagengenehmigungen, der Art und Gültigkeit des Zertifikates, den zugelassenen Abfallschlüsseln, sowie Angaben zu Kapazitätsbegrenzungen etc. zu machen). Es ist je Entsorgernummer ein Steckbrief zu erstellen.

- (2) alle zur Errichtung und zum Betrieb der Entsorgungsanlage erforderlichen Genehmigungen und Anzeigen, insbesondere nach BImSchG, Landesrecht, bzw. Deponierecht (alle relevanten Genehmigungsbescheide zuzüglich Auszüge, in denen der betroffene Anlagenstandort sowie der Genehmigungstatbestand genannt ist, sowie alle für die Annahme und Entsorgung relevanten Auszüge wie z.B. zugelassene Abfallschlüssel nach AVV, Annahmegrenzwerte, Begrenzungen der

Kapazität u.a.)

- (3) Bei grenzüberschreitender Verbringung: Die Genehmigung der Entsorgungsanlage durch die ausländische Behörde sowie die Genehmigung der ausländischen Behörde zur Annahme des Abfalls in Originalschrift und in beglaubigter Übersetzung

- (4) Liste(n) der Transporteure (Anlage 3.5)

Sofern die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrWG und/oder Nachweise zu den Ziffern (1) bis (4) zum genannten Zeitpunkt von einzelnen Entsorgungs- oder Transport-Nachunternehmern nicht vorliegen, hat der Bieter zu versichern, dass er sich bemüht, die entsprechenden Genehmigungen so bald wie möglich zu erlangen. Ohne gültige Zertifikate und Genehmigungen werden Bestellungen (Einzelaufträge) an den Auftragnehmer nicht vergeben.

III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:

Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR durch Bürgschaft eines Kreditinstituts oder

Kreditversicherers, sofern das Kreditinstitut oder der Kreditversicherer in der Europäischen Gemeinschaft, in

einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Staat

der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen zugelassen ist.

III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen.

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die angebotene

Leistung. Sie haben im Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines

ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluss des Vertrags zu

bezeichnen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 25/07/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 25/07/2022
Ortszeit: 12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Folgende Erklärungen/Nachweise sind weiterhin erforderlich:

—Eigenerklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner,

—Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens/Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung,

soweit:

a) Arbeitnehmer-Entsendegesetz;

b) Mindestlohngesetz;

c) sonstige geltende gesetzliche Regelungen und/oder

d) allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte

anwendbar sind, die durch diese Regelungen vorgegeben Mindestarbeitsbedingungen einschließl. des

Mindestentgelts eingehalten werden.

—Erklärung, dass das Unternehmen diese Verpflichtung auf seine Nachunternehmer (NU) und/oder die von diesem oder von einem NU beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere NU und Verleiher schriftlich übertragen und dass dies dem AG auf Verlangen nachgewiesen wird,

—Erklärung des Bewerbers, dass ihm bekannt ist, dass die Unrichtigkeit von geforderten Erklärungen zum

Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren sowie zur außerordentlichen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags führen kann.

Einsatz Nachunternehmer:

Als Nachunternehmer für Entsorgungsleistungen oder Teile der Entsorgungsleistung dürfen nur solche Unternehmen eingesetzt werden, die die Voraussetzungen der Ziffer

6.7.1 der BBE - soweit sie für die übertragene Leistung erforderlich sind - erfüllen oder die Voraussetzungen nach § 7 Abs. 3 EfbV einhalten.

Als Nachunternehmer für Transportleistungen per LKW darf nur ein Unternehmen eingesetzt werden, das Kraftfahrzeughalter im Sinne des Straßenverkehrsgesetztes ist

und das über eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterverkehr nach § 3 des Güterkraftverkehrgesetzes (GüKG) oder eine als Erlaubnis nach § 3 GüKG geltende

Gemeinschaftslizenz nach § 5 GüKG verfügt, die mindestens 3 Monate länger gültig ist als der letzte für einen Einzelauftrag vereinbarte Ausführungstermin.

Für den Fall, dass der Bewerber wegen fehlender oder unzureichender eigener Entsorgungs- und/oder Transportkapazitäten beabsichtigt, fremde Unternehmen (fremde

Unternehmen in diesem Sinne sind auch konzernverbundene Unternehmen) mit diesen Leistungen zu beauftragen (Eignungsleihe, § 47 SektVO): Verpflichtungserklärung(en)

des/ der fremden Unternehmen(s); aus der Erklärung muss hervorgehen, dass der Bieter berechtigt ist, die Anlage / Annahmestelle für diese Ausschreibung zu benennen

und dass die Entsorgungsanlage bereit ist, für den betreffenden Vertragszeitraum (unter Berücksichtigung der Verlängerungsoption) Altschotter, Boden,

Bettungsreinigungsmaterial und andere Materialien gemäß LV aus dem Gleisnetz der DB Netz AG anzunehmen, die im Anlagensteckbrief (Anlage 3.3) genannten Grenzwerte

denjenigen der Anlage / Annahmestelle entsprechen und eine Änderung der Grenzwerte unmittelbar bekanntgegeben wird.

- Eigenerklärung(en) des/ der fremden Unternehmen(s) (s. III.1.1 und VI.3 der Bekanntmachung), mit Ausnahme der Erklärung über den Verhaltenskodex für Geschäftspartner;

- Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrWG für die übernommenen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (Behandeln, Verwerten und/oder Beseitigen)

- Erklärung, dass der Transportnachunternehmer eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrWG für die übernommenen

abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (Tramsport) vorweisen kann

- Die oben unter (1) bis (4) aufgeführten Erklärungen und Nachweise, soweit relevant. Sofern die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrWG und/oder

Hinweis: Fremde Unternehmen, auf deren Kapazitäten sich das Unternehme gem. § 47 SektVO berufen hat, gelten als verbindlich benannt.

Als NU für Transportleistungen per LKW darf nur ein Unternehmen eingesetzt werden, das Kraftfahrzeughalter im Sinne des StVG ist u. über eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterverkehr nach § 3 des GüKG oder eine als Erlaubnis nach § 3 GüKG geltende Gemeinschaftslizenz nach § 5 GüKG verfügt Beabsichtigt der Bewerber wegen fehlender oder unzureichender eigener Kapazitäten, fremde Unternehmen, (auch konzernverbundene Unternehmen) mit diesen Leistungen zu beauftragen (Eignungsleihe, § 47 SektVO):

-Verpflichtungserklärung(en) des/ der fremden Unternehmen(s), dass der Bieter berechtigt ist, die Anlage/Annahmestelle für diese Ausschreibung zu benennen und dass die Entsorgungsanlage bereit ist, für den Vertragszeitraum Materialien gem. ATV anzunehmen, und die im Anlagensteckbrief genannten Grenzwerte denjenigen der Anlage/Annahmestelle entsprechen.

Fragen sind spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Werktagen vor Ablauf der entspr. Frist zu beantworten

Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.“

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/05/2022

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