EU-P 0643-21EK3 Leistungen der Luftsicherheitskontrolle am Flughafen Frankfurt/Main Referenznummer der Bekanntmachung: EU-P 0643-21EK3
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]99
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-P 0643-21EK3 Leistungen der Luftsicherheitskontrolle am Flughafen Frankfurt/Main
Rahmenvertrag über die Erbringung von Leistungen der Luftsicherheitskontrolle auf dem Flughafen Frankfurt/Main.
Die Luftsicherheitskontrolldienstleistungen am Flughafen Frankfurt werden zukünftig in vier Losen erbracht, über welche jeweils separate Rahmenverträge abgeschlossen werden. Die Kontrollstellen des Flughafens sind dabei im Wesentlichen den Losen 1 - 3 geographisch zugeordnet. Aus den jeweiligen Rahmenverträgen ruft Fraport Luftsicherheitskontrolldienstleistungen ab. Los 4 enthält einen Rahmenvertrag über ein Zusatzkontingent von abrufbaren Kontrollstunden. Dieser Rahmenvertrag wird mit den Rahmenvertragspartnern der Lose 1, 2 und 3 abgeschlossen. Daher müssen sich alle Interessenten, die sich für eines oder mehrere der Lose 1, 2 und 3
bewerben, zwingend auch auf Los 4 bewerben.
Weitere Angaben unter II.2.4
Alle Bewerbenden werden im Rahmen der Vergabe gleichbehandelt, hierfür sind Eigentümer- sowie
Konzernstrukturen unerheblich.
Terminal 1 Flugsteig A und Z, MRKA
Das Los 1 umfasst die Flugsteige A und Z des Terminals 1, die mehrstufige Reisegepäckkontrollanlage (MRKA) sowie die Sonderprozessstellen First Class Terminal (FCT), General Aviation Terminal (GAT) und die VIP Kontrollstelle A.
Schätzmenge: 1,35 Mio. Kontrollstunden p. a.
Maximalmenge: 1,88 Mio. Kontrollstunden p. a.
Terminal 1 Flugsteig B
Das Los 2 enthält den Flugsteig B des Terminals 1 einschließlich der dort verorteten Sonderprozessstellen Short Connex (SCSC) und die VIP Kontrollstelle B.
Schätzmenge: 0,97 Mio. Kontrollstunden p. a.
Maximalmenge: 1,09 Mio. Kontrollstunden p. a.
Terminal 1 Flugsteig C, Terminal 2 und Terminal 3 Flugsteig G
Zum Los 3 gehören der Flugsteig C des Terminal 1 und das Terminal 2 mit den Flugsteigen D und E. Sollte der Flugsteig G des Terminal 3 während der Vertragslaufzeit dieses Loses in Betrieb genommen werden, werden die dortigen Luftsicherheitskontrollen (Fluggastkontrollen und MRKA) auch diesem Los zugeordnet.
Schätzmenge: 1,03 Mio. Kontrollstunden p. a.
Maximalmenge: 1,71 Mio. Kontrollstunden p. a.
Schätzmenge: 1,03 Mio. Kontrollstunden p. a.
Maximalmenge: 1,71 Mio. Kontrollstunden p. a.
Zusatzkontingent
Los 4 enthält einen Rahmenvertrag über ein Zusatzkontingent von abrufbaren Kontrollstunden im Umfang gemäß Anhang 6 d. Dieser Rahmenvertrag wird mit den Rahmenvertragspartnern der Lose 1, 2 und 3 abgeschlossen.
Fraport entscheidet während der Laufzeit des Vertrages über die Erforderlichkeit des Abrufs und das Abrufvolumen; eine Verpflichtung zum Abruf besteht nicht.
Nach Aufforderung durch Fraport in Textform sind die Rahmenvertragspartner jeweils verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Aufforderung Fraport ein Konzept für den Einsatz des Zusatzkontingents unter Einhaltung aller vereinbarten Leistungsanforderungen vorzulegen. Fraport entscheidet dann, bei welchem der Rahmenvertragspartner der Abruf erfolgt. Diese Entscheidung erfolgt durch Bewertung der Konzepte im Rahmen eines Miniwettbewerbs anhand folgender Kriterien: Voraussichtliche Unterschreitung der Wartezeiten, voraussichtlich hinreichender Durchsatz, voraussichtliche Erfüllung der Kontrollstundenanforderung. Für diese Kriterien gelten die Definitionen des Anhangs 8 sinngemäß. Hierbei wird zur Plausibilisierung auch auf die bis dahin gemachten tatsächlichen Erfahrungen mit den Auftragnehmerinnen in den Losen 1 bis 3 abgestellt. Ebenfalls wird der Angebotspreis bei der Vergabe berücksichtigt. Die Auftragnehmerin ist dabei an den mit Angebot abgegebenen Höchstpreis gebunden. Abschläge auf diesen Höchstpreis können von der Auftragnehmerin angegeben werden.
Fraport teilt allen Vertragspartnern die Entscheidung in Textform mit. Ein Abruf aus dem Zusatzkontingent kann erst 12 Wochen nach Mitteilung der Entscheidung erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass eine Bewerbung, die sich nur auf das Los 4 beschränkt, nicht zulässig ist.
Maximalmenge: 0,2 Mio. Kontrollstunden p. a.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
EU-P 0643-21EK3 Terminal 1 Flugsteig A und Z, MRKA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60549
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
EU-P 0643-21EK3 Terminal 1 Flugsteig B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kelsterbach
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 65451
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
EU-P 0643-21EK3 Terminal 1 Flugsteig C, Terminal 2 und Terminal 3 Flugsteig G
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12526
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
EU-P 0643-21EK3 Zusatzkontingent
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60549
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kelsterbach
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 65451
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12526
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis zur Loslimitierung gemäß Ziffer II.1.6):
Der Bieter gibt mit seinem Angebot eine Präferenzreihenfolge an, für den Fall, dass er in mehreren Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Der Zuschlag erfolgt dann auf das gewonnene Los mit der höchsten Präferenz. Die übrigen Lose werden ohne das Angebot des bereits bezuschlagten Bieters gewertet. Sofern nicht mindestens ein weiteres, wertbares Angebot im jeweiligen Los vorliegt, kann die Auftraggeberin die Loslimitierung aufheben und mehrere Lose an einen Bieter vergeben.
Ortsbegehung:
Jedem Bieter wird im Rahmen der Angebotsphase - noch nicht während des Teilnahmewettbewerbs - eine Ortsbegehung ermöglicht, um sich mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut machen zu können.
Begehungstermine gemeinsam mit Fraport können zu Beginn der Angebotsphase elektronisch über die Vergabeplattform angefragt werden.
Wichtiger Hinweis:
Auf Grund der derzeitigen negativen wirtschaftlichen Auswirkungen durch das SARS-CoV-2-Virus (Covid-19-Pandemie) auf die Fraport AG und der damit verbundenen notwendigen Gegensteuerungsmaßnahmen im Wege von Kostensenkungen behalten wir uns vor, Verfahren während der Ausschreibungsphase, Angebotsphase und Verhandlungsphase einzustellen odervorübergehend auszusetzen.
Eine Einstellung oder Aussetzung des Verfahrens berechtigt die Bewerber/Bieter nicht dazu, Ansprüche gegenüber der Fraport AG geltend zu machen.
Ergänzungen zur Bekanntmachung
Es wird auf alle weiteren Ausführungen des "Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung" (https://my.vergabe.rib.de/eignungskriterien.php?lv_id=108381), verwiesen. Das Dokument wird unter www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt.
Die „informatorischen Vergabeunterlagen“ (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/108381) werden ebenfalls elektronisch auf der Plattformwww.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen Bewerber, die von der Auftraggeberin nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabe-unterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen digital über die Plattformwww.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
Zur Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Auftraggeberin bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Diese können über den Download (vgl. Ziffer I.3) abgerufen werden.
Bewerberfragen können nur über die Vergabeplattform www.vergabe.rib.de gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Bewerberfragen, die nach dem 10.12.2021, 14:00 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden.
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bewerberfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig registriert haben. Interessierte Bewerber werden daher gebeten, sich auf der Vergabeplattform https://my.vergabe.rib.de registrieren zu lassen. Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden.
Nicht registrierte Bewerber sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattformregelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]