Knoten-Köln, Ausbau südlich Gummersbacher Straße (ASG) Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI55750
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Knoten-Köln, Ausbau südlich Gummersbacher Straße (ASG)
Ausschreibung Planungsleistungen Leistungsphasen 5-7
Köln
Knoten-Köln, Ausbau südlich Gummersbacher Straße (ASG), Objektplanung Verkehrsanlage(n) (Lph 5 bis 7), Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph 5 bis 7), Objektplanung Gebäude Lph 5 und 7, 50 Hz-Anlagen (Lph 5 bis 7), Objektplanung Freianlagen (Lph 6 und 7), Tragwerksplanung (Lph 6)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird aufgehoben, weil keine Teilnahmeanträge eingegangen sind. Die Maßnahme wird in Kürze erneut ausgeschrieben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.