Vergabe einer Konzession für den Automatenverkauf von Lebens- und Genussmitteln an Besucher und Gefangene auf eigenes wirtschaftliches Risiko des Konzessionärs Referenznummer der Bekanntmachung: 5360E-JVA K1-6/2022
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34121
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://Justizvollzug.hessen.de/JVA-Kassel1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hbws-justiz.hessen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://justizvollzug.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe einer Konzession für den Automatenverkauf von Lebens- und Genussmitteln an Besucher und Gefangene auf eigenes wirtschaftliches Risiko des Konzessionärs
Vergabe von Dienstleistungskonzession "Automatenverkauf"
auf eigenes wirtschaftliches Risiko des Konzessionärs
Justizvollzugsanstalt Kassel I, Theodor-Fliedner-Straße 12, 34121 Kassel
Der Leiter der Justizvollzugsanstalt Kassel I hat die Konzession für den Automatenverkauf von nichtalkoholischen durchsichtigen Getränken sowie von Snacks und Tabakwaren an die Besucher (ca. 160 Besuche pro Woche in der Hauptanstalt und 35 bis 40 Besuche pro Monat in der Zweiganstalt Kaufungen) und an die Gefangenen (ca. Durchschnittsbelegung 2021 Hauptanstalt: 373 inkl. Zentralkrankenhaus, Zweiganstalt Kaufungen: 15) zu vergeben; Konzessionszeitraum: 01.11.2022 bis 31.10.2026 mit der Möglichkeit der einmaligen Verlängerung um 1 Jahr seitens der Justizvollzugsanstalt bis maximal einschließlich dem 31.10.2027. Umsatzvolumen vor Corona ca. 38.000 €.
Es handelt sich um die Durchführung eines sogenannten bargeldlosen Automateneinkaufs für die Hauptanstalt und eines Automateneinkaufs mit Bargeld für den Besuch der Zweiganstalt Kaufungen *, der nachfolgende Leistungsmerkmale enthalten soll:
1) Über Automaten im Bereich der Außenpforte der Justizvollzugsanstalt Kassel I Wehlheiden können Wert- bzw. Chipkarten käuflich erworben werden. Der Automat soll zwei verschiedene Wert- bzw. Chipkarten ausgeben, die unterschiedlich (z.B. farblich) gekennzeichnet sind. Eine Wert- bzw. Chipkarte ist die sogenannte Chipkarte für Besucher, die andere die sogenannte Wert- bzw. Chipkarte für Gefangene. Alternativ könnte für jede Wert- bzw. Chipkarte eine Extra-Automat aufgestellt werden.
2) Die Karte für Besucher kann bis max. 10,- EUR und die Karte für Gefangene (Päckchen) bis max. 12,- EUR aufgeladen werden.
3) Die Wert- bzw. Chipkarte für Besucher kann nur an den Automaten im Besucherraum genutzt werden. Es sollen dort ein Getränkeautomat und ein Snackautomat stehen.
4) Im Getränkeautomat dürfen nur durchsichtige Getränke (z.B. Wasser, Zitronenlimonade, Apfelschorle, Eistee) angeboten werden. Im Snackautomat dürfen keine Waren mit Creme-Füllungen und Schlauchbeutelwaren (z.B. Chips, Flips) angeboten werden. Grundsätzlich gilt für alle Automaten, dass keine alkoholhaltigen Waren oder Waren mit Alkoholaroma angeboten werden dürfen.
5) Die Wert- bzw. Chipkarte für Besucher verbleibt nach dem abgeschlossenen Besuch beim Besucher. Daher ist der Wert- bzw. Chipkarten-Automat so herzurichten, dass dort die Karte wieder zurückgegeben sowie der ggf. nicht verausgabte Betrag ausgezahlt werden kann. Alternativ sollte die „Besucherwert- bzw. Chipkarte“ so hergerichtet sein, dass diese beim nächsten Besuch (bis zu ca. 6 Wochen später) mit dem Restbetrag nochmals genutzt werden kann.
6) Die Wert- bzw. Chipkarte für Gefangene erhält der Gefangene im Rahmen des Besuchs. Mit dieser Chipkarte kann er im rückwärtigen Besuchsbereich an drei Automaten einkaufen. Die Wert- bzw. Chipkarte für Gefangene darf nur an den drei Automaten im rückwärtigen Besuchsbereich genutzt werden.
7) Die drei Automaten im rückwärtigen Besuchsbereich sind als Päckchenautomaten auszugestalten.
8) Bei den Päckchenautomaten werden vorgefertigte Päckchen angeboten. Es sind Päckchen mit Tabakwaren (sog. Rauchpäckchen) und Päckchen nur mit Genussmitteln (z.B. Süßigkeiten) anzubieten. Es sind jeweils Päckchen für 6,00 € anzubieten. Maximal können zwei Päckchen für insgesamt 12,00 € erworben werden. Alkoholische Waren und Waren mit Alkoholaroma dürfen nicht angeboten werden.
9) Die Wert- bzw. Chipkarte für Gefangene ist nach Aufbrauchen des gebuchten Wertes in einer dafür bereitgestellten Box einzuwerfen. Die Wert- bzw. Chipkarte für Gefangene verliert unmittelbar nach Wertverbrauch ihre Gültigkeit.
10) Die Aufstellung, Beschickung (Füllung) und Wartung der Automaten obliegt dem Anbieter.
11) Die Befüllung der Automaten erfolgt jeweils nach Absprache mit der Justizvollzugsanstalt an ein bzw. zwei Tagen in der Woche,
fest mittwochs und zusätzlich bei Bedarf an einem anderen Wochentag. Insbesondere zu den Wochenenden und hohen Feiertagen müssen die Automaten ausreichend befüllt sein.
12) Die Justizvollzugsanstalt Kassel I erhält pro Verkaufseinheit pauschal eine Provision in Höhe von 5 % des Netto-Verkaufsumsatzes.
* Die Zweiganstalt Kaufungen benötigt einen großen Automaten mit ca. 30 Fächern für Süßigkeiten, Kaffeepulver, Chips, Tabak, Getränke und Hygieneartikel, bedienbar mit Bargeld (pro Besuch 10 € für den Verzehr während des Besuches) und 12 € für Artikel/Waren, welche die Gefangene mit auf den Haftraum nehmen kann.
Die o. g. Nummer 4), 10), 11) und 12) gelten auch für die Zweiganstalt Kaufungen.
Für alle Automaten gilt:
13) 24-Stunden-Notdienst im Falle eines Defektes.
14) Die Automaten werden unter der Voraussetzung der Energieeffizienz vom Aufsteller gestellt.
15) Der Konzessionär trägt sämtliche entstehenden Kosten (z.B. Miete, Wartung, Reparatur etc.).
16) Sprache deutsch/englisch (wünschenswert französisch).
Einzelheiten siehe Verfahrensunterlagen.
Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien (in absteigender Reihenfolge)
1. Die Angebotspalette, die Flexibilität, organisatorisches Betriebskonzept.
2. Die Preisgestaltung des Warensortiments sowie die personelle und techni-
sche Ausstattung, die zur Leistungserbringung vorgesehen ist.
3. Die Energieeffizienz der Automaten.
Die vorstehend aufgeführten Konzeptinhalte sind Auswahlkriterien zur Bewertung der eingehenden Angebote.
- Kriterium: Die Angebotspalette, die Flexibilität, organisatorisches Betriebskonzept.
- Kriterium: Die Preisgestaltung des Warensortiments sowie die personelle und technische Austattung, die zur Leistungserbringung vorgesehen ist.
- Kriterium: Die Energieeffizienz der Automaten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis darüber, dass der Bewerber sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers
2. Vorlage einer aussagekräftigen Unternehmensdarstellung
3. Aktueller Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist oder gleichwertiger Nachweis
4. Eigenerklärung, dass der Bewerber im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat.
5. Verpflichtungserklärung gemäß HVTG, soweit nicht bei Angebotsabgabe eine Tariftreueerklärung gemäß § 4 HVTG abzugeben ist.
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (2019 - 2021). Soweit die entsprechenden Zahlen für das Jahr 2021 noch nicht vorliegen, ist die Eigenerklärung auf die Geschäftsjahre 2018-2020 zu beziehen.
2. Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre (2019 - 2021) bezogen auf Dienstleistungen im Betrieb des Automatenverkaufs.
3. Vorlage von Jahresabschlüssen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019 - 2021, 2021 ggf. vorläufiger Abschluss), soweit deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; ist das nicht der Fall, hat der Bewerber stattdessen andere aussagekräftige und geeignete Nachweise vorzulegen, die eine Einschätzung der finanziellen Situation des Bewerbers erlauben.
4. Eigenerklärungen des Bewerbers, dass:
a) über sein Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren nicht eröffnet oder eine Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt und auch kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt worden ist,
b) sich das Unternehmen des Bewerbers nicht in Liquidation befindet,
c) weder der Bewerber noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen Verstoßes gegen §§ 129, 129a, 129b, 261, 263, 264 oder 334 des Strafgesetzbuches oder Art. 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung oder § 370 der Abgabeordnung i. V. m. § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation und der Direktzahlung rechtskräftig verurteilt worden ist.
d) der Bewerber seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
e) Eigenerklärung des Bewerbers, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (ohne Berufsgenossenschaft) und den Sozialkassen ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit der Bewerber der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegt (in diesem Fall kann eine Kopie der Freistellungsbescheinigung den Unterlagen hinzugefügt werden.
f) Einfache Kopie der Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, die die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft bestätigt.
Nachweis fundierter Erfahrungen im Zusammenhang mit Dienstleistungen des Automatenverkaufs oder vergleichbar durch Vorlage einer Referenzliste über die Erfahrungen in den letzten fünf Jahren unter Angabe von Art und Umfang der konkret erbrachten Leistungen, Leistungszeitraum, Auftragswert, Name Auftraggeber sowie Benennung von Ansprechpartnern und deren Kontaktdaten beim jeweiligen Auftraggeber. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Ausländische Bewerber haben statt der etwa geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften des Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs weitere Unterlagen, Nachweise und Erklärungen, insbesondere zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit in Bezug auf die nachgefragten Dienstleistungen zum Automatenverkauf, zu fordern. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass unvollständige Bewerbungen ausgeschlossen werden können. Die Bewerbungen sind in einem verschlossenen Umschlag in deutscher Sprache, unterschrieben und als „Bewerbung Dienstleistungskonzession Automatenverkauf“ gekennzeichnet bei der zentralen Vergabe- und Koordinierungsstelle einzureichen. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang der Bewerbung bei der zentralen Vergabe- und Koordinierungsstelle (VCC Süd) an. Teilnahmeanträge in elektronischer Form (z.B. Telegramm, Telebrief, Telex, Telefax, E-Mail oder ähnliches) werden nicht berücksichtigt. Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind in Textform (E-Mail) an die zentrale Vergabe- und Koordinierungsstelle zu richten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis: Das vorliegende europaweite Wettbewerbsverfahren ist weder ein Vergabeverfahren nach Maßgabe der §§ 97 ff. GWB noch unterliegt es den Vorgaben der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge.
Als Dienstleistungskonzessionsvergabe folgt das Verfahren jedoch den, von der EU-Kommission in der Mitteilung vom 23.06.2006 (Abl. EU 2006/C 179/02) aufgestellten, primärrechtlichen Grundsätzen. Der Teilnehmerwettbewerb erfolgt dabei in Anlehnung an ein europaweites Verhandlungsverfahren mit vorgeschalteter Vergabebekanntmachung gemäß § 10 UVgO als „zweistufiges Verfahren“. In einer ersten Stufe werden die Wirtschaftsteilnehmer ermittelt, welche die erforderliche Eignung als Dienstleister für einen bedarfsgerechten leistungsfähigen Automatenverkauf bieten und die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden. Es ist beabsichtigt, mindestens drei und höchstens sieben geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Die Auswahl der im zweiten Schritt zur Angebotsabgabe aufzufordernden Unternehmen wird nach Maßgabe und durch vergleichende Bewertung der vorgelegten Unterlagen und Nachweise, insbesondere der fachlichen Qualifikationen sowie der Referenzen getroffen. Die zweite Stufe des Verfahrens umfasst die Angebots- und Wertungsphase. Das Verfahren wird zentral koordiniert von dem VCC Süd als zentrale Vergabe- und Koordinierungsstelle.
Beschränkung der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Teilnahme aufgefordert werden sollen:
Mindestens (soweit geeignet) 3 (in Worten: drei) Teilnehmer, höchstens 7 (in Worten: sieben) Teilnehmer.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]