Technologiepartnerschaft Patientenmonitoring für die Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg. Referenznummer der Bekanntmachung: 99435
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64289
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ladadi.de
Adresse des Beschafferprofils: www.subreport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technologiepartnerschaft Patientenmonitoring für die Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg.
Die Kreiskliniken des Landkreises Darmstadt-Dieburg suchen für eine Technologiepartnerschaft im Bereich Patientenmonitoring sowie Verteiltes Alarmmanagementsystem einen Technologiepartner, der über die avisierte Projektlaufzeit von zehn Jahren zzgl. etwaiger Verlängerungen die Beschaffung und Bewirtschaftung der projektrelevanten Geräte übernimmt und diesbezüglich zudem weitere Leistungen aus den Bereichen Innovation, Schulung und ggf. Finanzierung erbringt. Teilweise stehen die ausgeschriebenen Leistungen unter Finanzierungsvorbehalt und werden deshalb zunächst als optionale Leistungen ausgeschrieben.
Geschätzter Gesamtwert: [Betrag gelöscht] EUR (exkl. Optionen)
Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg
Beschafft werden sollen sämtliche im indikativen Preisblatt aufgeführten Positionen, im Wesentlichen Patientenmonitore inkl. Zubehör, Zentralen, Transportmodule, Module, Software sowie Hardware für das Verteilte Alarmmanagementsystem. Im indikativen Preisblatt ist auch ersichtlich, welche Leistungen optional ausgeschrieben sind. Weitere Leistungen sind die Integration der Systeme in die bestehende IT-Umgebung, die Bewirtschaftung und ein Berichtswesen sowie Schulungsleistungen für Nutzende und die Abteilungen Medizintechnik und IT.
1 mal 5 Jahre
a). Auswahlkriterium 1: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bewerbers in den 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren in Millionen EUR netto mit vergleichbaren Leistungen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung.
Es können bei diesem Kriterium maximal 10 Punkte erreicht werden. Die Wertung wird wie folgt vorgenommen:
Durchschnittlicher Jahresumsatz von mehr als 1,00 Mio. € bis zu 5,00 Mio. € = 1 Punkt
Durchschnittlicher Jahresumsatz von mehr als 5,00 Mio. € bis zu 10,0 Mio. € = 2 Punkte
Durchschnittlicher Jahresumsatz von mehr als 10,0 Mio. € bis zu 15,0 Mio. € = 3 Punkte
Durchschnittlicher Jahresumsatz von mehr als 15,0 Mio. € bis zu 20,0 Mio. € = 4 Punkte
Durchschnittlicher Jahresumsatz von mehr als 20,0 Mio. € bis zu 25,0 Mio. € = 5 Punkte
Durchschnittlicher Jahresumsatz von mehr als 25,0 Mio. € bis zu 30,0 Mio. € = 6 Punkte
Durchschnittlicher Jahresumsatz von mehr als 30,0 Mio. € bis zu 35,0 Mio. € = 7 Punkte
Durchschnittlicher Jahresumsatz von mehr als 35,0 Mio. € bis zu 40,0 Mio. € = 8 Punkte
Durchschnittlicher Jahresumsatz von mehr als 40,0 Mio. € bis zu 50,0 Mio. € = 9 Punkte
Durchschnittlicher Jahresumsatz von mehr als 50,0 Mio. € = 10 Punkte
b). Auswahlkriterium 2: Anzahl (i) und Qualität (ii) der vergleichbaren Referenzen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung. Das vom Bieter eingereichte Referenzformular wertet die Vergabestelle qualitativ aus. Sie prüft die inhaltliche Übereinstimmung der Bieterreferenz mit den Anforderungen aus dem beabsichtigten Projekt anhand der Eingaben im Formular. Pro Referenz können maximal zehn Punkte erreicht werden. Im Rahmen der Bewertung nach ii) addiert die Vergabestelle jeweils die erreichten Punkte der ausgefüllten Referenzmuster. Es sind insgesamt max. 80 Punkte bei diesem Auswahlkriterium erreichbar. Erreicht das Angebot des Bestbewerbers bei den Referenzen nicht exakt die Höchstpunktzahl von 80 Bewertungspunkten, wird das entsprechende Angebot im Verhältnis zu den Angeboten der anderen Bieter referenziert. Das heißt, dass die beste Bewerbung in diesem Kriterium auf 80 Bewertungspunkte „gesetzt“ wird. Alle anderen Angebote werden anschließend in diesem Kriterium verhältnismäßig um die relative Differenz zwischen der ursprünglich erreichten Punktzahl des besten Angebots und 80 Punkten angehoben.
Die Referenzierung erfolgt nach folgender Formel:
P ref=80*Pvn/Pvmax
P ref referenzierte Punktzahl des Angebots
P vn ursprünglich erreichte Punktzahl des zu referenzierenden Angebots für das Kriterium
P vmax ursprünglich erreichte Punktzahl des besten Angebots für das Kriterium
80 erreichbare Höchstpunktzahl
Die referenzierte Punktzahl wird auf drei Stellen nach dem Komma kaufmännisch gerundet, soweit sich hierdurch die Rangfolge der Wertung der Angebote nicht ändert. Auf „0“ Punkte wird nicht abgerundet.
Es werden die 3 geeignetsten Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den Punktzahlen in der Eignungsprüfung. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden die Bewerber absteigend nach den Punktzahlen in der Eignungsprüfung bis zu einer Gesamtanzahl von drei Bewerbern zugelassen. Wären bei der Zulassung der Bewerber auf dem letzten Rang mehr als die geplanten max. 3 Bewerber zuzulassen, entscheidet zwischen diesen punktgleichen Bewerbern jeweils der absolute Vorsprung beim Kriterium (b), d.h. es wird in diesem Fall auf die bessere Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen abgestellt. Nur wenn sich auch hier Gleichstand ergeben sollte, entscheidet das Los.
Die optionalen Bestandteile der Ausschreibung sind im indikativen Preisblatt aufgeschlüsselt. Im Wesentlichen betrifft dies alle Monitore inkl. Zubehör, Zentralen, Transportmodule und Module, die nicht im Neubau Groß-Umstadt oder im Zentrum für Akute und Postakute Intensivmedizin Seeheim-Jugenheim eingebracht werden sollen sowie das Verteilte Alarmmanagementsystem und seine Komponenten. Zudem werden 10 Telemetriegeräte und die dafür nötige Hard- und Software optional ausgeschrieben.
Achtung: Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform subreport ELViS abzugeben. Teilnahmeanträge und Angebote in Schriftform (Papier)
sind nicht zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen
Einreichung des ausgefüllten Teilnahmeantrages mit
a) Nachweis der Präqualifikation für Technologiepartnerschaften im Patientenmonitoring
oder
b) Einreichung des ausgefüllten Formblatts 124 mit
c) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123ff. GWB, Verpflichtung zu Tariftreue und Mindestentgelt nach HVTG (Formular „Teilnahmeantrag“)
d) Eigenerklärung über Eintragung im Handelsregister, über die Erbringung vergleichbarer Leistungen in den letzten drei Jahren, zur Erfüllung der Verpflichtungen bezüglich Steuern, Abgaben und Sozialversicherung, zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft, über ein mögliches Insolvenzverfahren, zum Nichtvorliegen eines Berufsverbotes und Verpflichtung zur Nachreichung von Nachweisen auf Anforderung (Formular „Eigenerklärung zur Eignung – Formblatt 124“)
e) Angabe des Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen während der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Formular „Teilnahmeantrag“).
f) Eigenerklärung zum Bestehen einer Berufs- / Betriebshaftplichtversicherung für den Fall der Auftragserteilung
Zu e): 1 Mio. € durchschnittlich p.a. bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Zu f) Mindestdeckungssumme von 10 Mio. € je Schadenfall für Personen- und Sachschäden sowie 5 Mio. € für Vermögensschäden, je zweifach jährlich maximiert
g) Darstellung geeigneter Referenzen über vergleichbare, in den letzten fünf Jahren vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erbrachten Liefer- und Dienstleistungsaufträge mit Angabe des Werts, des Auftragsgegenstands, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (vgl. Formblatt „Referenzbogen“).
Die einzureichenden Referenzen sind nach Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand zu sortieren. Als besonders einschlägig und vergleichbar werden Referenzen über Projektrealisierungen bewertet, bei denen mit einem Vertragsvolumen von barwertig insgesamt mindestens EUR 2,5 Millionen (gegliedert nach Lieferung und Bewirtschaftung) eine Technologiepartnerschaft im Bereich Patientenmonitoring mit einer Klinik über einen Zeitraum von mindestens 4 Jahren eingegangen wurde. Die Referenzen sollen mindestens die Leistungsbereiche „Lieferung“ und „Bewirtschaftung“ umfassen.
Der Bewerber weist mindestens zwei vergleichbare Referenzen über Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich Patientenmonitoring mit jeweils den Leistungsbereichen „Lieferung“ und „Bewirtschaftung“und zusätzlich mindestens eine vergleichbare Referenz über einen Liefer- und Dienstleistungsauftrag, der im Rahmen einer mehrjährigen Technologiepartnerschaft im Bereich Medizintechnik erbracht werden, aus den letzten höchstens 5 Jahren vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung nach.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
• Bewerbungen von Bewerbergemeinschaften und/oder die Benennung von Nachunternehmern (NU) sind zugelassen.
• Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und eine von sämtlichen Mitgliedern unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt zum Teilnahmeantrag) als eingescannte PDF-Datei hochzuladen. Das Original wird, wenn notwendig, gesondert nachgefordert. Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft tätig. Der bevollmächtigte Vertreter vertritt die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich und ist zur Entgegennahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch.
• Möchte sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftlich, finanziell, technisch, beruflich) anderer Unternehmen bedienen, so muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in dem Formblatt Verzeichnis Nachunternehmer/Eignungsleihe benennen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er mit Abgabe des Teilnahmeantrages diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen (Formblatt Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) dieser Unternehmen vorzulegen. Dieses Formblatt ist zu unterschreiben und als eingescannte PDF-Datei hochzuladen. Das Original wird, wenn notwendig, gesondert nachgefordert.
• Möchte der Bewerber Teile der Leistungen durch NU erbringen lassen, so sind diese nach Art und Umfang in dem Formblatt Verzeichnis Nachunternehmer/ Eignungsleihe zu benennen (Formblatt zum Teilnahmeantrag). Der Auftraggeber behält sich vor, Eignungsnachweise für die NU im Wege der Aufklärung anzufordern.
• Die erforderlichen Angaben, Erklärungen, sowie Nachweise zur Eignung des Bewerbers sind im Falle von Bewerbergemeinschaften, sowie bei einem vorgesehenen Einsatz von NUs, derer sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung bedient, von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie der NUs mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
• Der Auftraggeber kann vom Bieter eine Urkalkulation elektronisch in einer vor der Einsichtnahme Dritter geschützten Form oder in einem gesonderten verschlossenen Umschlag verlangen. Die Urkalkulation kann bei der Angebotswertung, einem Nachtrag oder sonstigen zusätzlichen Vergütungsforderungen im Rahmen eines abgeschlossenen Vertrags zur Prüfung der Grundlagen der Preise eingesehen werden. Die Urkalkulation wird nach Freigabe der von beiden Vertragsparteien anerkannten Schlussrechnung an den Auftragnehmer zurückgegeben.
• Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und/oder Verurteilungen wird mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert. Die Nachforderung von Nachweisen wird vorbehalten.
• Die Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) zur Tariftreue und Mindestlohnpflicht (nach §§ 4 bis 6 HVTG ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
• Die Eigenerklärung Russlandsanktionen (RU-Sanktionen) bei der Vergabe ist ebenfalls vom Bewerber und allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
• Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind unzulässig. Die Bewerber müssen im Teilnahmeantrag nachvollziehbar darlegen, dass kein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb vorliegt. Fehlen entsprechend aussagekräftige Erklärungen wird vermutet, dass durch die Mehrfachbeteiligung im Verfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden sämtliche betroffenen Bewerbungen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
• Die Bewerbungsunterlagen können ausschließlich digital und kostenlos unter www.subreport.de/E55594483 heruntergeladen werden. Alle weiteren Informationen sind auf der Homepage www.ladadi.de/zavs abrufbar.
• Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen über die Funktion „Bewerbung/Angebot abgegeben“ elektronisch via: www.subreport.de
• Es werden nur Bewerbungen mit fristgerecht eingereichtem, vollständig ausgefülltem und ordnungsgemäß in Textform nach § 126b BGB erstelltem Teilnahmeantrag in die Wertung miteinbezogen.
• Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung.
• Zur Bewerbung sind zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen Vergabeunterlagen zu verwenden.
• Rückfragen zu den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen (1. Phase des Verfahrens) sind bis spätestens 16.06.2022 per E-Mail an [gelöscht] oder über die Vergabeplattform subreport ELViS zu richten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf bei elektronischer Übermittlung erst 10 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]