Fachplaner Brandschutz Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_012
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE72 Gießen
Postleitzahl: 35390
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wohnbau-giessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplaner Brandschutz
Leistungen für Brandschutz
Weserstraße in 35394 Gießen
Leistungen für Brandschutz
Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach Maßgabe der in dem Vertragsentwurf aufgeführten Stufen. Bei den optional aufgeführten Leistungen handelt es sich um einseitige Optionsrechte zu Gunsten des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass die nur optional anzubietenden Leistungen vom Auftraggeber beauftragt werden.
Der Auftragnehmer wird stufenweise beauftragt werden. Zu erbringen sind vom Auftragnehmer zunächst die Leistungen für Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17, LP 1 bis 5 und 8. Lediglich optional beauftragt wird die Leis-tungsphasen 6 in weiteren Leistungsstufen.
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Optional sind überdies folgende Besonderen Leistungen vorgesehen:
LP 4:
- Fortschreiben des prinzipiell genehmigungsfähigen Brandschutzkonzeptes um die Ergebnisse der Vorprüfung der Bauaufsichtsbehörde oder Forderungen des Prüf-sachverständigen/Prüfingenieurs
LP 5:
- Prüfen von Ausführungsplänen und Montageplänen der Objekt- und Fachplaner hin-sichtlich des baulichen Brandschutzes
- Mitwirken bei dem Erstellen des Brandmelde- und Alarmierungskonzeptes
- Prüfen von Funktionsbeschreibungen des anlagentechnischen Brandschutzes
LP 8:
- Fachbauleitung Brandschutz als systematisch-strichprobenartige und ggf. zer-störende Kontrolle von baulichen Brandschutzmaßnahmen
- Mitwirken bei der fachtechnischen Abnahme von Sonderbauteilen, Anlagen und Einrichtungen zur Feststellung von Mängeln
- Mitwirken bei der Erstellung der Brandschutzordnung auf der Baustelle
- Mitwirken bei der Prüfung der Steuermatrix
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind Bieter, die zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Ingenieur" berechtigt sind oder über eine vergleichbare Befähigung nach den Richtlinien 2005/36/EG und 89/48/EWG verfügen.
1. Die Bieter haben für die letzten drei abgeschlossenen Jahre (2019, 2020, 2021) den jeweiligen Jahresumsatz anzugeben.
2. Ein aktueller Nachweis einer Haftpflichtversicherung
Zu 1. Dieser muss mindestens 50.000,00 € pro Jahr betragen.
Zu 2. Mindestdeckungssumme von
- Personenschäden: je Schadensfall 3,0 Mio. €
- Sachschäden/Vermögensschäden: je Schadensfall 3,0 Mio. €
je mit zweifacher Maximierung pro Jahr.
1. Die Bieter haben zum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit eine Referenzliste vorzulegen. Der Auftraggeber verlangt als Mindestanforderungen, namentlich zur Überprüfung der Eignung des Bieters der Auftraggeber den Nachweis über bereits erbrachte Leistungen für Brandschutz bei einem vergleichbaren Bauvorhaben (gemischte Wohn- und Gewerbenutzung).
Diese Referenzleistung muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Nachweis von mindestens zwei vergleichbaren Neubaumaßnahmen,
- bei denen mindestens die Leistungsphasen 1 - 5 erbracht wurden,
- bei denen Baukosten (KG 300-400) von mindestens 4.000.000,00 € brutto gegeben waren
2. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
3. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
4. Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Teilnahmeberechtigt sind Bieter, die zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Ingenieur" berechtigt sind oder über eine vergleichbare Befähigung nach den Richtlinien 2005/36/EG und 89/48/EWG verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.