Dienstleistungen für Enterprise Client Management in der Finanzverwaltung Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2022-0029
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungen für Enterprise Client Management in der Finanzverwaltung
Beschaffung von Dienstleistungen für Microsoft Clientsysteme im Kontext der Deployments von Betriebsystemen, erforderlicher Software im Rahmen eines digitalen Verwaltungsarbeitsplatzes und fachlichen Applikation für die hessischen Finanzämter.
Los 1 - Administrator
Die derzeitigen und zukünftigen Standorte der HZD in Wiesbaden, Hünfeld und Mainz sowie der Standort der Anstalt des öffentlichen Rechts für die föderale IT-Kooperation (FITKO) in Frankfurt am Main.
Der Verantwortungsbereich umfasst folgende Aufgaben:
Fachlich technischer Bereich:
-Mitwirkung bei Planung und Weiterentwicklung von Deploymentsystemen und
Organisation der fristgerechten Umsetzung der Arbeiten im zugewiesenen Aufgabenumfeld
-Verteilung von Softwarepaketen mit MECM
-Verteilung der Fachanwendungen aus dem KONSENS-Verbund in der hessichen Finanzverwaltung mit MECM
-Verteilung von Security Patches und anderen sicherheitsrelevanten Softwareaktualisierungen im Rahmen des Patchmanagements
-Planung von Aktualisierungen im Rahmen des Windwos 10 Lifecycle Managements
-Testmanagement mit Vorbereitung und Testdurchführung
-Planung des Austausches der Hardware Infrastruktur
-Planung von IT-Systemumgebungen unter Berücksichtigung der neuesten Entwicklungen im Bereich der eingesetzten Systeme und Technologien
-Erstellen von Installationspaketen bzw. Templates und Images
-Automatisierung von Betriebsaufgaben
-Inventarisierung von Software-Produkten
-Verteilen von Softwarepaketen auf Verteilungspunkte (Configuration Manager
Distribution Point) sowie proaktives Monitoring der Replikation
-Unterstützung bei der Erstellung und Anpassung von Betriebssystem- und
Boot-Images
-Durchführung von Systemwartung.
-Monitoring und Reporting im Umfeld von MECM Servern
-Anpassung von SQL-Parametern auf den Servern
-Unterstützung bei der Umsetzung architektonischer Anforderungen / Vorgaben
u.a. in Multi-Domainumgebungen
-Unterstützung bei der Durchführung von Windows 10 Feature Upgrades
-Entwicklung von Skripten mittels Windows PowerShell
-Analyse, Bewertung und Umsetzung von Group Policy Objects (GPO) und
Group Policy Preferences (GPP)
-Unterstützung bei Umsetzungen innerhalb von Microsoft BitLocker Administra-
tion and Monitoring (MBAM) und BitLocker Drive Encryption (BDE) Umgebungen
-Unterstützung bei der Erfassung und Auswertung von Telemetriedaten der
Fachanwendungen in der hessischen Finanzverwaltung (u.a. KONSENS, GLO-
BUS, GINSTER, sowie weitere Fachverfahren der Finanzverwaltung).
Organisatorischer und prozessualer Bereich:
-Unterstützung bei der Implementierung von Release Management Prozessen
-Knowhow-Transfer / Schulung im Rahmen der zugewiesenen Arbeitsfelder
-Unterstützung im Incident-, Change- und Releasemanagement nach IT Infrastructure Library (ITIL)
-Unterstützung bei der Erstellung von IT-Konzepten
-Mitarbeit bei der Optimierung betrieblicher Abläufe in Hinsicht auf Verfügbarkeit
und Ausfalltoleranz
-Mitarbeit bei der Optimierung der betrieblichen Abläufe des Incident-, Problem-
und Change-Management.
Allgemeines / Übergreifendes
-Abstimmung der Arbeitsergebnisse mit der Betriebs- bzw. Projektleitung und
anderen Bereichsmitarbeitern
-Berichterstattung an die Betriebs- und Projektleitung
-Umfassende und sachgerechte Dokumentation der durchgeführten Arbeiten
(nach Vorgaben des Auftraggebers)
-Knowhow-Transfer an die Mitarbeiter des Fachbereiches (Coaching).
Nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit verlängert sich der Rahmenvertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht der Auftraggeber spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt. Der Rahmenvertrag endet spätestens nach Ablauf von 48 Monaten nach Zuschlagserteilung. Danach gilt er auch ohne gesonderte Kündigung als beendet.
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von [Betrag gelöscht] Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet diese Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Los 2 - Senior Administrator
Die derzeitigen und zukünftigen Standorte der HZD in Wiesbaden, Hünfeld und Mainz sowie der Standort der Anstalt des öffentlichen Rechts für die föderale IT-Kooperation (FITKO) in Frankfurt am Main.
Der Verantwortungsbereich umfasst folgende Aufgaben:
Fachlich technischer Bereich:
-Konzeption und Planung zum Einsatz neuer Systemtechnologien bzw. der Weiterentwicklung der eingesetzten Technologien in großen Deployment-Umgebungen mit mehr als 15.000 Clients
-Unterstützung der Finanzverwaltung bei Planung neuer Projekte in den Berei-
chen Enterprise Client Management und UNIFA
-Planung und Umsetzung von Notfallmaßnahmen
-Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Erhöhung der IT-Sicherheit
-Inbetriebnahme, Konfiguration und Administration von Microsoft System Center
Virtual Machine Manager (SCVMM) zur Unterstützung von dezentralen Hyper-
V Umgebungen in den Finanzämtern
-Zuarbeit bei der Ausarbeitung von alternativen Lösungen für eine zentralisierte
KONSENS Bereitstellungen (bspw. Microsoft App-V oder Terminalserver)
-Entwicklung, Integration und Ausbau von SCOM Management Packs zur Überwachung von Client- und Serverbetriebssystemen und Applikationen
-Durchführung von Proof-of-Concept Projekten
-Zuarbeit bei der Weiterentwicklung von Deploymentsystemen und Koordination
der fristgerechten Umsetzung der Arbeiten im Aufgabenumfeld des Fachbe-
reichs
-Rolloutplanung von Softwarepaketen mit MECM
-Koordination der Verteilung von Fachanwendungen aus dem KONSENS-Verbund in der hessichen Finanzverwaltung mit MECM
-Compliance Reporting von Security Patches und anderen sicherheitsrelevanten
Softwareaktualisierungen im Rahmen des Patchmanagements
-Planung und Abstimmung mit der Finanzverwaltung von Aktualisierungen im
Rahmen des Windwos 10 Lifecycle Managements
-Compliance Reporting des Testmanagements und der Testdurchführung
-Rolloutplanung des Austausches der Hardware Infrastruktur; Kommunikation
mit den Fachabteilungen in der HZD
-Koordination der IT-Systemumgebungen unter Berücksichtigung der neuesten
Entwicklungen im Bereich der eingesetzten Systeme und Technologien (z.B.
Wif, KONSENS)
-Erstellen von Installationspaketen bzw. Templates und Images
-Automatisierung von Betriebsaufgaben
-Inventarisierung von Software-Produkten
-Proaktives Monitoring der Replikation der finanzamtsspezifschen Fachanwen-
dungen
-Unterstützung bei der Erstellung und Anpassung von Betriebssystem- und
Boot-Images
-Durchführung von Systemwartung
-Monitoring und Reporting im Umfeld von MECM Servern; Bereitstellen der SQL
Reporting Services Datenquellen
-Performanceanalyse und Troubleshooting der SQL Instanzen
-Unterstützung bei der Umsetzung architektonischer Anforderungen / Vorgaben
u.a. in Multi-Domainumgebungen
-Unterstützung bei der Durchführung von Windows 10 Feature Upgrades
-Entwicklung von Skripten mittels Windows PowerShell.
-Analyse, Bewertung und Umsetzung von Group Policy Objects (GPO) und
Group Policy Preferences (GPP).
-Unterstützung bei Umsetzungen innerhalb von Microsoft BitLocker Administration and Monitoring (MBAM) und BitLocker Drive Encryption (BDE) Umgebungen
-Unterstützung bei der Erfassung und Auswertung von Telemetriedaten der
Fachanwendungen in der hessischen Finanzverwaltung (u.a. KONSENS, GLO-
BUS, GINSTER, sowie weitere Fachverfahren der Finanzverwaltung).
Organisatorischer und prozessualer Bereich:
-Projekt- bzw. Teilprojektleitung
-Erstellung von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, Kostenanalysen und Pro-
duktkalkulationen
-Unterstützung bei der Aufstellung und Weiterentwicklung von Projekt- und Projektstrukturplänen sowie Festlegung von Arbeitspaketen in den jeweiligen Projekten
-Konzeption und Planung zur Realisierung des 24/7- Betriebs mit verschiedenen
Serviceeinheiten
-Planung des Einsatzes von qualitätssichernden Maßnahmen
-Optimierung betrieblicher Abläufe in Hinsicht auf Verfügbarkeit und Ausfalltoleranz
-Optimierung der betrieblichen Abläufe des Incident-, Problem- und Change-Management
-Entwicklung von Key Performance Indicators (KPI) und weiteren Messmethoden der Effizienz von Prozessen
-Implementierung von Release Management Prozessen
-Knowhow-Transfer / Schulung im Rahmen der zugewiesenen Arbeitsfelder
-Unterstützung im Incident-, Change- und Releasemanagement nach IT Infrastructure Library (ITIL)
-Unterstützung bei der Erstellung von IT-Konzepten
-Mitarbeit bei der Optimierung betrieblicher Abläufe in Hinsicht auf Verfügbarkeit
und Ausfalltoleranz
-Mitarbeit bei der Optimierung der betrieblichen Abläufe des Incident-, Problem-
und Change-Management.
Allgemeines / Übergreifendes:
-Entgegennahme und Qualifizierung von Anforderungen
-Mitarbeit und Ausarbeitungen bei Kapazitäts-/Budget- und Personaleinsatzplanung
-Erstellung von Berichten
-Erhebung von Kennzahlen und Erstellung von Management-Berichten
-Abstimmung der Arbeitsergebnisse mit der Betriebs- bzw. Projektleitung und
anderen Bereichsmitarbeitern
-Berichterstattung an die Betriebs- und Projektleitung
-Umfassende und sachgerechte Dokumentation der durchgeführten Arbeiten
(nach Vorgaben des Auftraggebers)
-Knowhow-Transfer an die Mitarbeiter des Fachbereiches (Coaching).
Nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit verlängert sich der Rahmenvertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht der Auftraggeber spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt. Der Rahmenvertrag endet spätestens nach Ablauf von 48 Monaten nach Zuschlagserteilung. Danach gilt er auch ohne gesonderte Kündigung als beendet.
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von [Betrag gelöscht] Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet diese Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Los 3 - Architekt
Der Verantwortungsbereich umfasst folgende Aufgaben:
Fachlich technischer Bereich:
-Ansprech- und Moderationspartner für Schnittstellen in der hessischen Finanzverwaltung und in den Finanzämtern
-Weiterentwicklung und Standardisierung der KONSENS und KDIALOG Soft-
wareverteilungen für Client-Systeme (Teilnahme in entsprechenden Gremien /
Arbeitsgruppen)
-Architekturplanung für Proof-of-Concept Projekte zur Einführung neuer Technologien
-Unterstützung des Anforderungs-, Programm- und Angebotsmanagements der
HZD
-Unterstützung der Incident-, Change- und Releasemanagement-Prozesse gemäß ITIL
-Erstellung und Bewertung von Empfehlungen und Konzepten
-Unterstützung bei der Umsetzung von erarbeiteten Konzepten
-Unterstützung bei der umfänglichen Ausarbeitung von Strategien für Releases
und Upgrades bis hin zu Entscheidungsvorlagen im Rahmen der Softwareverteilung (insbesondere MECM)
-Unterstützung bei der Ausarbeitung von konzeptionellen Vorarbeiten für den
Einsatz neuer Hard- und Softwaretechnologien durch Planungen und Konzepterstellungen
-Unterstützung bei der Erstellung von Projektanträgen und -plänen; Aufwands-
und Budgetplanung
-Unterstützung bei der Sicherstellung des Betriebs von MECM
-Unterstützung bei der Einhaltung der Service Level Agreements, des Berichtswesen und der Qualitätssicherung
-Knowhow-Transfer / Schulung von internen HZD-Mitarbeitern
-Unterstützung bei der Auswertung, Steuerung und Festlegung von Maßnahmen
für das Risikomanagement
-Konzeptionierung und Umsetzung von Windows 10 Konfigurationen
-Strategische Konzeption des Windows 10 Lifecycle Managements und Koordinierung mit den Fachverfahren der hessischen Finanzverwaltung
-Erstellung von Konzepten zur Einführung von Windows Hello for Business
-Konzeptionierung und Planung LAPS und Azure Password Protection
-Planung und Konfiguration der Windows Virtualisation Based Security Technologien (Credential Guard, System Guard, Exploit Guard)
-Umsetzung der Windows 10 Security Baselines, Sicherstellen der Kompatibilität
mit Fachanwendungen in der hessischen Finanzverwaltung
-Konzeption und Durchführung von Prüfungen der GPO
-Planung und Konzeption von Änderungen an der Microsoft Endpoint Configuration Manager Infrastruktur (bspw. Standorte, Replikation, Berechtigungen,
Sammlungen)
-Unterstützung bei strategischen Planungen der eingesetzten Softwareverteilumgebungen
-Konzeption, Prüfung und Dokumentation von Clientrollen
-Planung und Konzeption der Integration von MBAM und BDE in MECM
-Planung, Design und Prüfung von MECM.
Organisatorischer und prozessualer Bereich:
-Steuerung und Koordination von Teams und Arbeitsgruppen
-Zuarbeit für die Gremien der Landesverwaltung und die Ansprechpartner in der
Finanzverwaltung
-Projekt- und Teilprojektleitung
-Ausarbeitung und Sicherstellung (Überwachung) von Betriebsprozessen, bspw.
im Zusammenhang mit der Qualitätssicherung der KONSENS und KDIALOG
Softwarepakete
-Betrachtungen und Ausarbeitungen im Rahmen von BSI- und WiBe-Fragestellungen.
Allgemeines / Übergreifendes:
-Abstimmung der Arbeitsergebnisse mit der Betriebs- bzw. Projektleitung und
anderen Bereichs-Mitarbeitern
-Berichterstattung an die Betriebs-, Projektleitung
-Umfassende und sachgerechte Dokumentation der durchgeführten Arbeiten
(nach Vorgaben des Auftraggebers)
-Knowhow-Transfer an die Mitarbeiter des Fachbereiches (Coaching).
Nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit verlängert sich der Rahmenvertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht der Auftraggeber spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt. Der Rahmenvertrag endet spätestens nach Ablauf von 48 Monaten nach Zuschlagserteilung. Danach gilt er auch ohne gesonderte Kündigung als beendet.
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von [Betrag gelöscht] Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet diese Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
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Los 1: min einer geeigneten Ref. aus den letzten drei J. Art: a) wurde im Rahmen eines Software-Bereitstellungs-Services umgesetzt b) Es wurden sowohl Tätigk. z Koord. als auch z techn. Durchführung über den gesamten Projzeitraum (ohne Unterbrechungen) durchgef. c) Sämtliche Umsetzungen wurden federführend unter Verwendung v ITIL-Tools / ITIL-Proz. durchgef. d) Gegenstand war die Vert. u das Manag. v Fachanwendungen mit MECM u Win 10 e) Im Rahmen des Proj.s erfolgte der Einsatz einer Festplattenverschlüsselung für die über MECM verw.en Clients f) Im Rahmen des Proj.s erfolgte eine Unterst. bei der Vorber. u dem Aufbau v Serverstrukturen für neue u zu erneuernde Verfahren u Proj. g) Im Rahmen des Proj.s erfolgte eine regelmäßige Erf. u Bew. v Telemetriedaten. Eine jeweils geeignete Methode z Abschaltung wurde entwickelt u umgesetzt. Umfang: a) mind. 20.000 gleichz. akt. u mit MECM verw.en Win 10 Clients b) min 200 Distribution Points (Configuration Manager Standorte - laut Microsoft Def.) Los 2: min zwei geeigneten Ref.en aus den letzten drei J. Art: a) wurde im Rahmen eines Software-Bereitstellungs-Services umges. b) Es wurden sowohl Tätigk. z Koord. als auch z techn. Durchführung über den gesamten Projzeitraum (ohne Unterbrechungen) durchgef. c) Sämtliche Umsetzungen wurden federführend unter Verwendung v ITIL-Tools / ITIL-Proz. durchgef. d) Gegenst. war die Vert. u das Manag. v Fachanwendungen mit MECM u Win 10 e) Im Rahmen des Proj.s erfolgte der Einsatz einer Festplattenverschlüsselung für die über MECM verw.en Clients f) Im Rahmen des Proj.s erfolgte eine Unterst. bei der Vorber. u dem Aufbau v Serverstrukturen für neue u zu erneuernde Verfahren / Proj. g) Im Rahmen des Proj.s erfolgte eine regelmäßige Erf. u Bew. v Telemetriedaten. Eine jeweils geeignete Methode z Abschaltung wurde entwickelt u umgesetzt h) Es wurden Arbeitspakete/-aufträge im Zusammenh. mit MS System Center Configuration Manager (SCCM) 2012 ff.-Lös. umgesetzt; Umfang: a) mind. 20.000 gleichz. akt. u mit MECM verw.en Win 10 Clients b) min 200 Verteilpkt., min einer Central Adminstration Site (CAS) u min zwei Primary Sites (Configuration Manager Standorte - laut Microsoft Def.). Einsatz v MBAM z Verwaltung der Bitlocker-Festplattenverschlüsselung v min 20.000 akt. u mit MECM verw.en Clients; Los3: min zwei geeigneten Ref.en aus den letzten drei J.; Art: a) Mitarb. im Incident- u Changemanag. nach ITIL b) Erstellen, Revisionieren u Steuern v Doks. nach ISO9001; auch Dok. der durchgef. Arbeiten (nach Vorgaben des Auftraggebers) c) Konzeptionierung v Lös. für die Automatisierung v MS SCCM oder MECM Strukturen d) Integration v WSUS in MS SCCM oder MECM wurden durchgef. e) Planung u Konzeption v Änderungen an der MS SCCM oder MECM Infrastruktur (bspw. Standorte, Rep-likation, Berechtigungen, Sammlungen) f) Strategische Lifecycleplanung für den Umgang mit Win 10 Featureupgrades ausgearbeitet u bewertet g) Ausarbeitung v Strategien für Releases u Upgrades im Rahmen der Softwarevert. v KON-SENS u KDIALOG Anwendungen für Win 10. (insb mit MS SCCM oder MECM) h) Unterst. bei der Einhaltung der Service Level Agreements (SLA), des Berichtswesens u der Qualitätssich. i) Auswertung, Steuerung u Festleg. v Maßn. für das Risikomanag. j) Ausbau u der Weiterentwicklung des Produktportfolios (Konzeption u Umsetzung) v Softwareverteilumgeb.en k) Steuerung u Koord. v Teams u Arbeitsgruppen l) Planung, Design u Prüfung v MS SCCM oder MECM Konzepten u techn. Lös.sansätzen m) Entwicklung bzw. Bew. v Mechanismen z Erstellung v Compliance Richtlinien n) Unterst. bei der Umsetzung der ITIL Service Transition im Rahmen v Service-Manag.-Proz. Umfang: a) min 480 PT für Senior Architektur-Leistungen im Bereich der Softwarevert. mit MS SCCM oder MECM b) min 20.000 gleichz. verw.en u akt. Microsoft Windows 7 oder Win 10 Clients umgesetzt c) min 200 Configuration Manager-Standorten (gem. MS Def.) oder Verteilungspkt umgesetzt. min 20.000 Clients mit BDE verschlüsselt u mit MBAM verw. wurde
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Ange-botsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG") zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021, (GVBl. S. 338) mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Ver-leihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.
Die Vergabestelle weist die Bieter in den Vergabeunterlagen darauf hin, dass der Nachweis der Eignung und des Nichtvorlie-gens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen können (§ 122 Abs. 3 GWB, § 13 HVTG). Ebenso weist sie darauf hin, dass sie als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 2016/7 vom 05. Januar 2016 akzeptiert. Mit dem Angebot sind einzureichen: Die Erklärungen zu den Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB (Datei "Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_123_GWB" und Datei "Eigenerklae-rung_Ausschlussgruende_Par_124_GWB"). Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei
"Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen.
Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf den Preis.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.