Rahmenvereinbarung für Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Begleitung des Transformationsprogramms der Landwirtschaftlichen Rentenbank Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-LR-0006
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rentenbank.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Begleitung des Transformationsprogramms der Landwirtschaftlichen Rentenbank
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Rahmenverträgen über verschiedene Beratungsleistungen, welche in drei Fachlosen vergeben werden. Hierbei geht es um Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Begleitung des anstehenden Transformationsprogramms der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Ziel ist es, durch die zu schließenden Rahmenverträge einen Pool qualifizierter Unternehmen für die einzelnen Projekte und Vorhaben zu schaffen. Die Berateraufträge werden in drei Fachlosen, welche sich nach dem Beratungsgegenstand unterscheiden, vergeben und beinhalten die Entwicklung einer Gesamt-Bankstrategie (Los 1), die ganzheitliche Begleitung des Transformationsprogramms (Programmleitung/ Projektmanagement/
Kommunikation) (Los 2) und die Überprüfung der organisatorischen Aufstellung der Rentenbank, insbesondere die Einführung moderner Zusammenarbeitsmodelle und agiler Arbeitsweisen inklusive der Übertragung auf die Führung und Zusammenarbeit auf Mitarbeiterebene (Los 3).
Entwicklung einer Gesamt-Bankstrategie
60486 Frankfurt am Main
Bei Los 1 werden folgende Leistungen erwartet:
- Formulierung einer Gesamtbankstrategie in enger Zusammenarbeit mit den Vorständen und Führungsebenen
- Identifikation und Bewertung bestehender (Teil)-Strategien
- Integration laufender Projekte (z.B. IT-Roadmap, Nachhaltigkeit) in die Gesamtsicht
- Ableitung relevanter Handlungsfelder mit konkreten Bausteinen der Umsetzung
- Erarbeitung eines Stakeholdermanagements und Marktbearbeitung
- Entwicklung zeitlicher Abfolgen des Vorgehens
- Implementierung eines OKR-Frameworks entlang der strategischen Ziele
Es bestehen zwei Verlängerungsoptionen zu je einem Jahr, die der Auftraggeber durch einseitige Erklärung in Anspruch nehmen kann. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt somit vier Jahre.
Verlängerungsoptionen gemäß II.2.7)
Ganzheitliche Begleitung des Transformationsprogramms (Programmleitung/ Projektmanagement/ Kommunikation)
60486 Frankfurt am Main
Dieser Leistungsgegenstand umfasst die Unterstützung des Transformationsteams als die den Transformationsprozess steuernde Einheit und die projektbegleitende Kommunikation.
Bei Los 2 werden folgende Leistungen erwartet:
- Erarbeitung eines Gesamtplans des Transformationsprogramms in Abstimmung mit dem Vorstand und dem Transformationsteam
- Unterstützung bei der Implementierung neuer Prozesse, Schnittstellen sowie neuer Formen der Zusammenarbeit
- Förderung der Akzeptanz der Transformations-Maßnahmen bei Mitarbeitern und Stakeholdern
- Klärung und Beschleunigung von notwendigen Entscheidungsprozessen im Rahmen des Transformationsprogramms
- Ergebnissicherung, Controlling und Dokumentation von Maßnahmen
- Entwicklung und Planung der Kommunikation der Transformationsagenda und - schritte, vor allem auch in Bezug auf die interne Kommunikation, unter Einbeziehung der Abteilung Presse & Kommunikation. Einbettung in die Kommunikationsstrategie der Bank
Es bestehen zwei Verlängerungsoptionen zu je einem Jahr, die der Auftraggeber durch einseitige Erklärung in Anspruch nehmen kann. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt somit vier Jahre.
Verlängerungsoptionen gemäß II.2.7)
Überprüfung der organisatorischen Aufstellung der Rentenbank, Einführung moderner Zusammenarbeitsmodelle und agiler Arbeitsweisen; Übertragung auf die Führung und Zusammenarbeit auf Mitarbeiterebene
60486 Frankfurt am Main
Bei Los 3 werden folgende Leistungen erwartet:
- Etablierung einer konstruktiven und vertrauensvollen Zusammenarbeits-Kultur in der Bank
- Review und Optimierung der Organisationsstruktur und Unternehmens-Governance entlang einer agilen Zielorganisation
- Umsetzung Lessons Learned Workshops und daraus Erarbeitung von Empfehlungen notwendiger weiterer Schritte
- Ausbildung von mehreren Product Ownern und Scrum Mastern in modernen Arbeitsmethoden und Projektleitungen
- Bedarfsorientierte Beratung und Qualifizierung von Führungskräften und Mitarbeitern sowie Zusammenarbeit mit Multiplikatoren, z. B. Projektverantwortlichen
- Entwicklung von Instrumenten, Konzepten und Formaten sowie deren bedarfsorientierter Einsatz, um agile Arbeitsweisen und Prinzipien zu etablieren
- Konzeption und Moderation zielgruppenspezifischer Informations- und Dialogveranstaltungen
- Lösen von Hindernissen aus agilen und klassischen Teams / Optimierung Regelbetrieb der ggf. agilen Teams
Es bestehen zwei Verlängerungsoptionen zu je einem Jahr, die der Auftraggeber durch einseitige Erklärung in Anspruch nehmen kann. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt somit vier Jahre.
Verlängerungsoptionen gemäß II.2.7)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen)
Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Anlage 5 einzureichen. Es gelten die Bestimmungen über den Ausschluss von Bietern in den §§ 123 bis 126 GWB. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen) für jedes Mitglied gesondert abzugeben. Dritte und Unterauftragnehmer, die bereits mit dem Angebot benannt werden, haben mit ihrem Angebot die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen) vorzulegen.
Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung
Dem Angebot ist der Nachweis über eine bestehende, gültige Betriebshaftpflichtversicherung im Umfang von jeweils EUR 1.000.000 für Sachschäden und für Personenschäden beizufügen und mit diesem einzureichen. Dies kann durch eine Kopie der Versicherungspolice oder einen sonstigen offiziellen Nachweis der Versicherung (bspw. aktuelles Bestätigungsschreiben) geschehen.
- Kurze Unternehmensdarstellung
- Kurzvorstellung der einschlägigen Beraterpersönlichkeiten
Dem Angebot ist eine kurze Unternehmensdarstellung beizufügen.
Zudem ist mit dem Angebot eine Kurzvorstellung der einschlägigen, das Unternehmen prägenden Beraterpersönlichkeiten für den einschlägigen Bereich (Lose), für die ein Angebot abgegeben wird, einzureichen. Die Unternehmensdarstellung und Vorstellung der einschlägigen Beraterpersönlichkeiten dient der allgemeinen Prüfung der Eignung, insbesondere hinsichtlich der technischen Leistungsfähigkeit des Beratungsunternehmens.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Überblick über die Struktur der Rahmenvereinbarung und Wertungsweise:
Der Natur von Rahmenvereinbarungen entsprechend findet die Auswahl der zu beauftragenden Bieter und die jeweilige Beauftragung auf zwei Stufen statt.
Bei der ersten Stufe der Vergabe der Rahmenvereinbarung beschränkt sich die Bewertung auf die in Abschnitt 3 der Bewerbungsbedingungen dargestellten Aspekte der Eignung und der qualitativen Bewertung der Angebote. Die interessierten Beratungsunternehmen können sich wahlweise für ein Los, zwei Lose oder alle drei Lose bewerben. Sollte ein Bieter
auf mehr als ein Los bieten, sind die in Ziff. 3.1. der Bewerbungsbedingungen genannten Unterlagen für jedes Los gesondert abzugeben. Hierbei werden auf Basis eines Punkterankings maximal 5 Bieter pro Los ausgewählt, bei Punktegleichstand entsprechend mehr. Die Abgabe von individuell kalkulierten Angebotspreisen ist auf dieser Stufe noch nicht vorgesehen, vielmehr erst auf der Stufe der Vergabe von Einzelaufträgen. Auf der Ebene des Rahmenvertrags sind lediglich die vorgegebenen maximalen Tagessätze zu bestätigen.
Die Beauftragung mit konkreten Einzelaufträgen erfolgt auf der zweiten Stufe der Vergabe des Einzelauftrags. Hierzu wird im Rahmen eines sog. Miniwettbewerbs der Kreis der in dem betreffenden Los gebundenen Rahmenvertragspartner auf Basis einer konkretisierten Leistungsabfrage zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Bewertung erfolgt insoweit auf Basis einer Preis-Leistungs-Bewertung, wie im Einzelnen unter Abschnitt II der Bewerbungsbedingungen beschrieben. Mit dem jeweiligen Einzelauftrag bezuschlagt wird derjenige Rahmenvertragspartner, der das wirtschaftlichste Angebot vorlegt.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6MYY9D
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmer/Bewerber/ Bieter sowie die Präklusionsregelungen gem. § 160 III Satz 1 Nr. 1 - 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2, § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die §§ 134, 135, 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).