ABS 48, Projektsteuerung - Schwerpunkt Finanzierung Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI47918
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS 48, Projektsteuerung - Schwerpunkt Finanzierung
82269 Geltendorf
ABS 48, Projektsteuerung - Schwerpunkt Finanzierung, Durchführung Planänderungsanträge und Finanzierungsanträge
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS 48, Projektsteuerung - Schwerpunkt Finanzierung
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
82269 Geltendorf
ABS 48, Projektsteuerung - Schwerpunkt Finanzierung, Durchführung Planänderungsanträge und Finanzierungsanträge
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
zusätzliche Betreuuung von Finanzierungsanträgen bzw. deren Bearbeitung. NT02
Die bereits beauftragen Sachverhalte zu Bahnübergängen stehen in engem Zusammenhang mit den zusätzlich erforderlichen
Leistungen. Dies betrifft das Thema Grundwerb (vorübergehende Grundinansprucnahme und tatsächlicher Grunderwerb ebenso.
Ein Trennung der Leistung und Beauftragung an verschiedene Auftragnehmern führt u.E. aufgrund der Fehleranfälligkeit zu
Mehrkosten.