Beschaffung und Betrieb TETRA Solution E1 und IP
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65197
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hpt.polizei.hessen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://hzd.hessen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung und Betrieb TETRA Solution E1 und IP
Bereitstellung und Betrieb der Anbindungsleitungen TETRA Solution bestehend aus zwei Teilen: Bis zur vollständigen IP-Migration des gesamten Netzes TETRA Solution Leitungen mit E1-Emulation als TETRA-Zugangsleitungen (E1) für die noch nicht migrierten TETRA Basisstationen als Anbindungsleitungen. Bei bereits IP-migrierten TETRA Basisstationen: IP-Anbindung basiert auf den gleichen TETRA Solution Leitungen, ergänzt um paketbasierten Anteil, der aus einzelnen Ethernet-Punkt-zu-Punkt-Leitungen zwischen TETRA Basisstationen ein konvergentes Zugangsnetz schafft.
Im Einzelnen umfassen die Leistungen:
-Bereitstellung und Betrieb der Anbindungsleitungen an bestehenden und neuen BOS-Standorten;
-Bereitstellung eines paketbasierten Zugangsnetzes;
-Migration des Zugangsnetzes auf IP inklusive Switching-Leistung;
-Betriebsleistungen;
-Bereitstellung eines Netzspezialisten für TETRA Solution Leitungen bzw. das Zugangsnetz.
Die Konzeptvorgaben der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgeben (BDBOS) sind dabei einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Aufgrund bestehender technischer Gründe im Sinne des § 12 Abs. 1 Nr. 1 c VSVgV kann der Auftrag über die Bereitstellung und den Betrieb von TETRA Solution Leitungen nebst Switching-Leistungen nur an die Firma Deutsche Telekom Business Solution GmbH (DTBS) vergeben werden. Für die Errichtung und den Betrieb von Zugangsleitungen bzw. Zugangsnetzen müssen zentrale Konzeptvorgaben der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) eingehalten werden: „Planungshandbuch für den Zugangsbereich des Festnetzes“ und „Planungshandbuch für den paketbasierten Zugangsbereich des Festnetzes“. DTBS betreibt ein eigenes Glasfasernetz in Hessen, welches für die Beauftragung genutzt werden kann. Alternative Anbieter müssten ein eigenes Glasfasernetz mit Zugangsleitungen errichten. Im Falle einer Anmietung der Glasfasernetze durch andere Anbeiter würden die Anforderungen aus dem Planungshandbuch des BDBOS nicht mehr erfüllt sein. Des Weiteren käme es im Falle einer Beauftragung eines anderen Unternehmens zu einer Entwertung bereits getätigter Infrastrukturmaßnahmen in Höhe von ca.53,5 Mio. Euro.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund des GWB gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach vorstehender Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abgeschlossen wurde. Unternehmen, die der Auffassung sind, durch die beabsichtigte Vergabe in ihren Rechten verletzt zu sein, können dies im wegen des Nachprüfungsverfahrens geltend machen, das innerhalb
von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,bei der unter VI.4.1 genannten Stelle zu beantragen ist.