ABS Hagen-Siegen-Hanau, Erkundungsbohrungen Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI49818
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS Hagen-Siegen-Hanau, Erkundungsbohrungen
58762 Altena
10. Rahrbacher Tunnel
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 4: Tunnel 10, Durchführung von Erkundungsbohrungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berga
NUTS-Code: DEE0A Mansfeld-Südharz
Postleitzahl: 06536
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1 bis III.2.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. BLOM Deutschland GmbH
2. THOST Projektmanagement GmbH
3. Höcker Project Managers GmbH
4. gbm Gesellschaft für Baugeologie und -meßtechnik mbH
5. Dr. Spang Ingenieurgesellschaft für Bauwesen, Geologie und Umwelttechnik mbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
58762 Altena
10. Rahrbacher Tunnel
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berga
NUTS-Code: DEE0A Mansfeld-Südharz
Postleitzahl: 6536
Land: Deutschland
Im letzen Jahr wurden uns durch den Betrieb DB bezüglich des Parallelprojektes "Schnelläuferprogramm" vorhandene und bereits genehmigte Sperrpausen zur Durchführung der hauptvertraglichen Leistung "Erkundungsbohrungen am Rahrbacher Tunnel" gestrichen. Somit ergaben sich Ersatzsperrpausen im November 2021, die aber für die vollumfängliche Erkundungsleistungen nicht ausreichend waren. Aufgrund von neuen Planungserkenntnissen ergibt sich allerdings die Notwendigkeit zusätzlicher Erkundungsbohrungen über die vereinbarte Hauptvertragsleistung hinaus. Dafür ergab sich ein neuer Sperrpausenbedarf, der für Mai 2022 ermittelt werden konnte. Aufgrund der Variantenprüfung (mögliche Röhre auf der östlichen Seite) werden nämlich entsprechende weiterführende Erkundungen erforderlich. Somit würden sich 3 Stk Bohrungen à 25 m, horizontal links ca. im Bereich BQ1, BQ5 und BQ10 ergeben. Hier ist besonders die BQ5 zu betrachten denn diese gibt vermutlich zusätzliche Informationen bezüglich der Störungszone die dort vermutet wird. Zu Erreichung des vereinbarten Werkerfolges besteht somit die Notwendigkeit der Durchführung dieser Zusatzbohrungen. (Los 4 MKA 1_1)
Seitens der Baufirma AN werden in diesem Bereich bereits Erkundungsborhungen durchgeführt. Eine zusätzliche Baufirma würde zu einem erheblichen Koordinationsaufwand führen. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführungen und Leistungsbetreuung würden verloren gehen.
Die Ausführung durch einen anderen AN Bau würde zu Schnittstellenproblemen und zeitlichen Verzögerungen führen. Diese würden sich wiederum auf die Terminschiene der Geotechnik/Erkundungsbohrungen auswirken, sodass beispielsweise Zeiträume für die Erstellung der Gutachten verschieben würde.