Planungsleistungen für den Anschluss des Laisbachtals an die Kläranlage Nidda: Neubau Pumpwerk, Regenwasserbehandlung, Abwasserleitung; naturschutzrechtliche Beurteilung; weitere Leistungen. Referenznummer der Bekanntmachung: Projektnr. 5.1.5
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friedberg
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 61169
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.avoh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.subreport.de/E32379146
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wat.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.subreport.de/E32379146
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für den Anschluss des Laisbachtals an die Kläranlage Nidda: Neubau Pumpwerk, Regenwasserbehandlung, Abwasserleitung; naturschutzrechtliche Beurteilung; weitere Leistungen.
Der Abwasserverband Oberhessen (AVOH) plant die Teichkläranlage am Standort Laisbachtal stillzulegen. Im Jahr 2010 wurde in einer Studie die zukünftige Abwasserreinigung untersucht. Als wirtschaftlichste Variante wurde die Überleitung zum Kläranlagenstandort nach Nidda ermittelt. Die Abwässer sollen fortan auf der Kläranlage Nidda gereinigt werden. Die Planungsleistungen betreffen ein Abwasserpumpwerk mit trocken aufgestellten Pumpen samt Regenwasserbehandlung am Kläranlagenstandort Laisbachtal und eine ca. 4,8 km lange Abwasserdruckleitung nach Wallernhausen. Das Vergabeverfahren umfasst 3 Lose: Los 1: Objektplanung Ingenieurbauwerke, Vermessung, Immissionsbetrachtung, weitere Leistungen; Los 2: Technische Ausrüstung; Los 3: Naturschutzrechtliche Beurteilung. Baubeginn unter Vorbehalt ist 1. Quartal 2023, Bauende ist 4. Quartal 2026.
Los 1: Objektplanung Ingenieurbauwerke, Vermessung, Immissionsbetrachtung, weitere Leistungen.
63667 Nidda
II.2.4.1) Leistungsumfang.
Grundlageninformationen sind in den Dokumenten Gruppe 500 zusammengefasst (siehe Vergabeplattform). Weitere Angaben zu Ziff. II.2.4.1) erfolgen im Dokument „120-Ergänzende Informationen zur Bekanntmachung“ (siehe Vergabeplattform).
Pos. 1) Objektplanung Ingenieurbauwerke: Pumpwerk.
Pos. 1.1) Grundleistungen n. § 43 HOAI.
Pos. 1.1.1) Stufe 1: LP1 bis LP4.
Pos. 1.1.2) Stufe 2: LP5 bis LP9.
Pos. 2) Objektplanung Ingenieurbauwerke: Regenwasserbehandlung.
Pos. 2.1) Grundleistungen n. § 43 HOAI.
Pos. 2.1.1) Stufe 1: LP1 bis LP4.
Pos. 2.1.2) Stufe 2: LP5 bis LP9.
Pos. 3) Objektplanung Ingenieurbauwerke: Abwasserdruckleitung.
Pos. 3.1) Grundleistungen n. § 43 HOAI.
Pos. 3.1.1) Stufe 1: LP1 bis LP4.
Pos. 3.1.2) Stufe 2: LP5 bis LP9.
Pos. 4.) optional: Besondere Leistungen n. § 43 HOAI Anl. 12.1.
Pos. 4.1) Stufe 2: LP5: objektübergreifende, integrierte Bauablaufplanung.
Pos. 4.2) Stufe 2: LP8: örtliche Bauüberwachung.
Pos. 4.2.1) Pumpwerk.
Pos. 4.2.2) Regenwasserbehandlung.
Pos. 4.2.3) Abwasserdruckleitung.
Pos. 5) Vermessungsleistungen Ingenieurbauwerke.
Pos. 5.1) Stufe 1: planungsbegleitende Vermessung n. Anl. 1, Nr. 1.4.4, HOAI.
Pos. 5.2) Stufe 2 optional: sonstige vermessungstechnische Leistungen.
Pos. 5.3) Stufe 2 optional: Bauvermessung n. Anl. 1, Nr. 1.4.7, HOAI (ohne LP 4: Bauausführungsvermessung durch Baufirma).
Pos. 6) Immissionsnachweis für Gewässerverträglichkeit.
Pos. 6.1) Stufe 1: Durchführen der Bestandsanalyse zum Gewässer.
Pos. 6.2) Stufe 1: Durchführung der rechnerischen Nachweise (hydraulisch, stofflich).
Pos. 6.3) Stufe 1: Erstellung Gesamterläuterungsbericht.
Pos. 7) Weitere Besondere Leistungen.
Pos. 7.1) Stufen 1 und 2 optional: Teilnahme an Terminen des Auftraggebers sofern über HOAI-Grundleistungen hinausgehend (z.B. Termine: mit fachlich Beteiligten (Planer, Behörden, etc.), mit Öffentlichkeitsbeteiligung).
Pos. 7.2) Stufe 1 und 2 optional: Abfrage von Leitungsauskünften und Koordination von möglichen Leitungsverlegungen.
II.2.4.2) Stufenweise Beauftragung.
Stufe 1 = Grundauftrag, Planungsleistungen bis zur Genehmigung.
Stufe 2 = optionale Leistung, Planungsleistungen für die Realisierung.
Die Beauftragung der optionalen Leistungen erfolgt gem. Ziff. II.2.11.
II.2.4.3) Termine.
Für den Auftrag gelten folgende terminliche Rahmenvorgaben:
Geplanter Vertragsbeginn ist voraussichtlich: 24.10.2022.
Innerhalb von 4 Wochen ab Vertragsbeginn ist vom AN ein Terminplan für die Stufe I (Grundauftrag) vorzulegen, der die erforderlichen Vorgänge aufzeigt, um den geplanten Baubeginn zu sichern. Der Ablauf der Planung bis Baubeginn ist mit dem AG und weiteren projektbeteiligten Dritten grundlegend abzustimmen.
Die Terminvorgaben werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil, sofern vom AG im Verhandlungsverfahren keine geänderten Terminvorgaben mitgeteilt werden (z. B. Verschiebung Leistungsbeginn ohne Verkürzung der Gesamtlaufzeit).
Die Vertragslaufzeit hat eine Dauer von ca. 9 Jahren und 2 Monaten bis zur geplanten Fertigstellung der Baumaßnahme (Terminziel: 4. Quartal 2026) zzgl. Gewährleistungszeit von 5 Jahren. Die Laufzeit ist abhängig von verschiedenen Faktoren. Die Leistungen des Auftragnehmers enden daher erst nach Erledigung aller übernommenen Leistungen und nicht zwingend am 31.12.2031.
Der Auftraggeber fordert nach § 42 (2) VgV die Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auf, die nach den Bedingungen dieser Bekanntmachung ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. Der Auftraggeber begrenzt nach § 51 (2) die Anzahl der Bewerber, nach den folgenden, objektiven Auswahlkriterien: spez. Jahresumsatz, Anzahl der Mitarbeiter im Tätigkeitsfeld, Referenzen des Bewerbers, Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität, Gesamteindruck der Bewerbung. Nähere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform entnommen werden (Unterlagen 120 Ergänzende Informationen zur Bekanntmachung, 210 Auswertungsbogen Teilnahmebedingungen, 211 Auswertungsbogen Auswahlkriterien, 212 Bewertungsbogen Zuschlagskriterien).
Optionale Leistungen gemäß Nennung in Ziff. II.2.4).
Die optionalen Leistungen werden in Abhängigkeit des Projektfortschrittes vom Vorhabenträger schriftlich abgerufen. Sofern es sich um zusätzlich erforderliche Leistungen handelt, deren Leistungsbild und Honorierung vertraglich noch nicht konkretisiert ist, werden diese als Folgebeauftragung im Verhandlungsverfahren angefragt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung optionaler Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung optionaler Leistungen nicht in Anspruch zu nehmen oder auf Teilleistungen zu beschränken, wenn z. B. die Gesamtmaßnahme nicht mehr weitergeführt wird, eine Genehmigung nicht vorliegt, die weitere Finanzierung oder erforderliche Flächen nicht gesichert sind, einzelne Teilleistungen gemäß Projektfortschritt nicht mehr erforderlich werden, der Auftraggeber mit der Qualität der erbrachten Leistungen nicht zufrieden ist oder keine Einigung über eventuelle zusätzlich erforderliche Leistungen erzielt wird.
Die o.g. Ingenieurleistungen sind bzgl. technischer und terminlicher Abhängigkeiten mit anderen Beteiligten abzustimmen; u.a. mit: zuständigen Behörden (z.B. zu Baustellenverkehr, Verfügbarkeit BE-Flächen), Versorgungsträgern (z.B. zu mgl. Leitungsverlegungen), den weiteren Fachplanungen.
Los 2: Technische Ausrüstung.
63667 Nidda
II.2.4.1) Leistungsumfang.
Grundlageninformationen sind in den Dokumenten Gruppe 500 zusammengefasst (siehe Vergabeplattform). Weitere Angaben zu Ziff. II.2.4.1) erfolgen im Dokument „120-Ergänzende Informationen zur Bekanntmachung“ (siehe Vergabeplattform).
Pos. 1.) Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen, hier: Stromversorgung und Schaltanlage, Grundleistungen n. § 55 HOAI.
Pos. 1.1) Stufe 1: LP1 bis LP3.
Pos. 1.2) Stufe 2: LP5 bis LP9.
Pos. 2.) Anlagengruppe 5 Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen, hier: Messtechnik örtliche Anzeigen, Grundleistungen n. § 55 HOAI,
Pos. 2.1) Stufe 1: LP1 bis LP3.
Pos. 2.2) Stufe 2: LP5 bis LP9.
Pos. 3.) Anlagengruppe 7.2 Verfahrenstechnische Anlagen, hier: Pumpen mit MSR-Technik, Regenwasserbehandlungsanlage mit MSR-Technik. Grundleistungen n. § 55 HOAI,
Pos. 3.1) Stufe 1: LP1 bis LP3.
Pos. 3.2) Stufe 2: LP5 bis LP9.
Pos. 4.) Anlagengruppe 8 Automation, hier: Messtechnik für Fernübertragung, Grundleistungen n. § 55 HOAI.
Pos. 4.1) Stufe 1: LP1 bis LP3.
Pos. 4.2) Stufe 2: LP5 bis LP9.
Pos. 5) Weitere Besondere Leistungen.
Pos. 5.1) Stufen 1 und 2 optional: Teilnahme an Terminen des Auftraggebers sofern über HOAI-Grundleistungen hinausgehend (z.B. Termine: mit fachlich Beteiligten (Planer, Behörden, etc.), mit Öffentlichkeitsbeteiligung).
II.2.4.2) Stufenweise Beauftragung.
Stufe 1 = Grundauftrag, Planungsleistungen bis zur Genehmigung.
Stufe 2 = optionale Leistung, Planungsleistungen für die Realisierung.
Die Beauftragung der optionalen Leistungen erfolgt gem. Ziff. II.2.11.
II.2.4.3) Termine.
Für den Auftrag gelten folgende terminliche Rahmenvorgaben:
Geplanter Vertragsbeginn ist voraussichtlich: 24.10.2022.
Innerhalb von 4 Wochen ab Vertragsbeginn ist vom AN ein Terminplan für die Stufe I (Grundauftrag) vorzulegen, der die erforderlichen Vorgänge aufzeigt, um den geplanten Baubeginn zu sichern. Der Ablauf der Planung bis Baubeginn ist mit dem AG und weiteren projektbeteiligten Dritten grundlegend abzustimmen.
Die Terminvorgaben werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil, sofern vom AG im Verhandlungsverfahren keine geänderten Terminvorgaben mitgeteilt werden (z. B. Verschiebung Leistungsbeginn ohne Verkürzung der Gesamtlaufzeit).
Die Vertragslaufzeit hat eine Dauer von ca. 9 Jahren und 2 Monaten bis zur geplanten Fertigstellung der Baumaßnahme (Terminziel: 4. Quartal 2026) zzgl. Gewährleistungszeit von 5 Jahren. Die Laufzeit ist abhängig von verschiedenen Faktoren. Die Leistungen des Auftragnehmers enden daher erst nach Erledigung aller übernommenen Leistungen und nicht zwingend am 31.12.2031.
Der Auftraggeber fordert nach § 42 (2) VgV die Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auf, die nach den Bedingungen dieser Bekanntmachung ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. Der Auftraggeber begrenzt nach § 51 (2) die Anzahl der Bewerber, nach den folgenden, objektiven Auswahlkriterien: spez. Jahresumsatz, Anzahl der Mitarbeiter im Tätigkeitsfeld, Referenzen des Bewerbers, Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität, Gesamteindruck der Bewerbung. Nähere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform entnommen werden (Unterlagen 120 Ergänzende Informationen zur Bekanntmachung, 210 Auswertungsbogen Teilnahmebedingungen, 211 Auswertungsbogen Auswahlkriterien, 212 Bewertungsbogen Zuschlagskriterien).
Optionale Leistungen gemäß Nennung in Ziff. II.2.4).
Die optionalen Leistungen werden in Abhängigkeit des Projektfortschrittes vom Vorhabenträger schriftlich abgerufen. Sofern es sich um zusätzlich erforderliche Leistungen handelt, deren Leistungsbild und Honorierung vertraglich noch nicht konkretisiert ist, werden diese als Folgebeauftragung im Verhandlungsverfahren angefragt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung optionaler Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung optionaler Leistungen nicht in Anspruch zu nehmen oder auf Teilleistungen zu beschränken, wenn z. B. die Gesamtmaßnahme nicht mehr weitergeführt wird, eine Genehmigung nicht vorliegt, die weitere Finanzierung oder erforderliche Flächen nicht gesichert sind, einzelne Teilleistungen gemäß Projektfortschritt nicht mehr erforderlich werden, der Auftraggeber mit der Qualität der erbrachten Leistungen nicht zufrieden ist oder keine Einigung über eventuelle zusätzlich erforderliche Leistungen erzielt wird.
Die o.g. Ingenieurleistungen sind bzgl. technischer und terminlicher Abhängigkeiten mit anderen Beteiligten abzustimmen; u.a. mit: zuständigen Behörden (z.B. zu Baustellenverkehr, Verfügbarkeit BE-Flächen), Versorgungsträgern (z.B. zu mgl. Leitungsverlegungen), den weiteren Fachplanungen.
Los 3: Naturschutzrechtliche Beurteilung.
63667 Nidda
II.2.4.1) Leistungsumfang.
Grundlageninformationen sind in den Dokumenten Gruppe 500 zusammengefasst (siehe Vergabeplattform). Weitere Angaben zu Ziff. II.2.4.1) erfolgen im Dokument „120-Ergänzende Informationen zur Bekanntmachung“ (siehe Vergabeplattform).
Pos. 1) Leistungen bis zur Genehmigung.
Pos. 1.1) Besondere Leistungen gem. HOAI Anlage 1 und § 26 i.V.m. Anlage 9.
Pos. 1.1.1) Stufe 1: Umweltverträglichkeitsvorprüfung (Screening).
Pos. 1.1.2) Stufe 1: FFH-Vorprüfung.
Pos. 1.1.3) Stufe 1 optional: Scoping.
Pos. 1.1.4) Stufe 1 optional: Freilanderfassung und ökologische Bestandserhebungen.
Pos. 1.1.5) Stufe 1 optional: Kartieren von Biotoptypen, floristischen oder faunistischen Arten oder Artengruppen.
Pos. 1.1.6) Stufe 1 optional: Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung gem. § 44 BNatSchG.
Pos. 1.1.7) Stufe 1 optional: Umweltverträglichkeitsstudie LP1 bis LP4 gem. HOAI Anlage 1.
Pos. 1.2) Stufe 1: Landschaftspflegerischer Begleitplan LP1 bis LP4 gem. HOAI Anlage 1 und § 26 i.V.m. Anlage 7.
Pos. 2) Stufe 2: Landschaftspflegerische Ausführungsplanung (A+E-Maßnahmen), LP5 bis LP8, § 39 HOAI.
Pos. 3) Stufe 2: Umweltbaubegleitung.
Pos. 4) Weitere Leistungen auf Abruf.
Pos. 4.1) Stufen 1 und 2 optional: Teilnahme an Terminen des Auftraggebers sofern über HOAI-Grundleistungen hinausgehend (z.B. Termine: mit fachlich Beteiligten (Planer, Behörden, etc.), mit Öffentlichkeitsbeteiligung).
II.2.4.2) Stufenweise Beauftragung.
Stufe 1 = Grundauftrag, Planungsleistungen bis zur Genehmigung.
Stufe 2 = optionale Leistung, Planungsleistungen für die Realisierung.
Die Beauftragung der optionalen Leistungen erfolgt gem. Ziff. II.2.11.
II.2.4.3) Termine.
Für den Auftrag gelten folgende terminliche Rahmenvorgaben:
Geplanter Vertragsbeginn ist voraussichtlich: 24.10.2022.
Innerhalb von 4 Wochen ab Vertragsbeginn ist vom AN ein Terminplan für die Stufe I (Grundauftrag) vorzulegen, der die erforderlichen Vorgänge aufzeigt, um den geplanten Baubeginn zu sichern. Der Ablauf der Planung bis Baubeginn ist mit dem AG und weiteren projektbeteiligten Dritten grundlegend abzustimmen. Die Terminvorgaben werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil, sofern vom AG im Verhandlungsverfahren keine geänderten Terminvorgaben mitgeteilt werden (z. B. Verschiebung Leistungsbeginn ohne Verkürzung der Gesamtlaufzeit).
Die Vertragslaufzeit hat eine Dauer von ca. 9 Jahren und 2 Monaten bis zur geplanten Fertigstellung der Baumaßnahme (Terminziel: 4. Quartal 2026) zzgl. Gewährleistungszeit von 5 Jahren. Die Laufzeit ist abhängig von verschiedenen Faktoren. Die Leistungen des Auftragnehmers enden daher erst nach Erledigung aller übernommenen Leistungen und nicht zwingend am 31.12.2031.
Der Auftraggeber fordert nach § 42 (2) VgV die Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auf, die nach den Bedingungen dieser Bekanntmachung ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. Der Auftraggeber begrenzt nach § 51 (2) die Anzahl der Bewerber, nach den folgenden, objektiven Auswahlkriterien: spez. Jahresumsatz, Anzahl der Mitarbeiter im Tätigkeitsfeld, Referenzen des Bewerbers, Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität, Gesamteindruck der Bewerbung. Nähere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform entnommen werden (Unterlagen 120 Ergänzende Informationen zur Bekanntmachung, 210 Auswertungsbogen Teilnahmebedingungen, 211 Auswertungsbogen Auswahlkriterien, 212 Bewertungsbogen Zuschlagskriterien).
Optionale Leistungen gemäß Nennung in Ziff. II.2.4).
Die optionalen Leistungen werden in Abhängigkeit des Projektfortschrittes vom Vorhabenträger schriftlich abgerufen. Sofern es sich um zusätzlich erforderliche Leistungen handelt, deren Leistungsbild und Honorierung vertraglich noch nicht konkretisiert ist, werden diese als Folgebeauftragung im Verhandlungsverfahren angefragt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung optionaler Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung optionaler Leistungen nicht in Anspruch zu nehmen oder auf Teilleistungen zu beschränken, wenn z. B. die Gesamtmaßnahme nicht mehr weitergeführt wird, eine Genehmigung nicht vorliegt, die weitere Finanzierung oder erforderliche Flächen nicht gesichert sind, einzelne Teilleistungen gemäß Projektfortschritt nicht mehr erforderlich werden, der Auftraggeber mit der Qualität der erbrachten Leistungen nicht zufrieden ist oder keine Einigung über eventuelle zusätzlich erforderliche Leistungen erzielt wird.
Die o.g. Ingenieurleistungen sind bzgl. technischer und terminlicher Abhängigkeiten mit anderen Beteiligten abzustimmen; u.a. mit: zuständigen Behörden (z.B. zu Baustellenverkehr, Verfügbarkeit BE-Flächen), Versorgungsträgern (z.B. zu mgl. Leitungsverlegungen), den weiteren Fachplanungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung kann die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister wie folgt vorgelegt werden:
1. Abgabe eines schriftlichen Teilnahmeantrags. Das Antragsschreiben ist zu unterzeichnen und in elektronischer Form einzureichen (Datei/Ausdruck vorzugsweise im pdf-Format).
2. Vorlage eines aktuellen Nachweises über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise gemäß § 44 VgV (ausgestellt nach dem 01.01.2022, in der Regel durch Auszug aus dem Handelsregister; bei ausländischen Bewerbern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes, ggf. mit zugehöriger Übersetzung; bei Unternehmen, die nicht zur Eintragung in ein Handelsregister o. ä. verpflichtet sind, durch Eigenerklärung). Aus dem Nachweis müssen die Rechtsform und die Berechtigung der Person(en) für die rechtsgeschäftliche Unterzeichnung des Antrags und der verlangten Erklärungen zweifelsfrei hervorgehen.
3. Abgabe einer Erklärung mit Angaben zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit anderen Unternehmen sowie dass der Bewerber die von Ihm erbrachte Leistung unabhängig und frei von Lieferinteressen erbringt. Die gilt auch für die mit ihm wirtschaftlich verknüpften Unternehmen. Die Erklärung ist zu unterzeichnen und in elektronischer Form einzureichen (Datei/Ausdruck vorzugsweise im pdf-Format).
4. Nachweis der Eignung und des Nicht-Vorliegens von Ausschlussgründen nach § 48 (3) VgV. Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nicht-Vorliegens von o.g. Ausschlussgründen wird eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gemäß § 50 VgV verlangt; wahlweise können die in der EEE enthaltenen Erklärungen und Angaben als Eigenerklärungen eingereicht werden. Die EEE wird als Vorlage (xml-Format) vom Auftraggeber zusammen mit weiteren Unterlagen elektronisch bereitgestellt. Die EEE ist in elektronischer Form auszufertigen, mit dem vollständigen Vor- und Zunamen des Erstellers am Ende zu versehen und mit dem Teilnahmeantrag über die in Ziff. I.3 genannten Vergabeplattform elektronisch einzureichen (Datei/Ausdruck vorzugsweise im pdf-Format). Ergänzend zur EEE und den darin geforderten Erklärungen und Angaben werden weitere Belege zur Eignung verlangt, die in dieser Bekanntmachung bzw. den ergänzenden Unterlagen genannt sind.
5. Soweit zutreffend: für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Abgabe einer Erklärung, mit Angaben aller Mitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Angabe eines geschäftsführenden Mitglieds als bevollmächtigten Vertreter auch über die Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus (§§ 47 (3) und 53 (9) VgV). Die Erklärung ist entsprechend von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnen und in elektronischer Form einzureichen (Datei/Ausdruck vorzugsweise im pdf-Format). Vor Vergabe / im Auftragsfall ist die Erklärung auf Anforderung im Original vorzulegen. Im Fall einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist die EEE für jedes Mitglied einzeln vorzulegen (§ 47 (4) VgV).
6. Soweit zutreffend: bei beabsichtigter Vergabe eines Unterauftrags: Abgabe einer Erklärung des Bewerbers mit Angaben bzgl. der Leistungen und Anteile des Auftrags, welche das Unternehmen beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben (§ 46 (3) Nr. 10 VgV). Die Erklärung ist zu unterzeichnen und in elektronischer Form einzureichen (Datei/Ausdruck vorzugsweise im pdf-Format). In diesem Fall ist vom beabsichtigten Unterauftragnehmer die EEE separat in elektronischer Form vorzulegen (§ 47 (2) VgV).
Weitere Einzelheiten bzgl. einzureichender Nachweise finden sich im Hinweispapier auf der Vergabeplattform (Unterlage 120).
Folgende Nachweise werden für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit verlangt:
1. Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 (4) Nr. 2 VgV).
2. Erklärung über den Gesamtumsatz und den spezifischen Umsatz in dem Tätigkeitsbereich (§ 45 (4) Nr. 4 VgV).
3. Erklärung zur Anzahl der Mitarbeiter und der Mitarbeiter im angefragten Tätigkeitsbereich (§46 (3) Nr. 8 VgV).
Weitere Einzelheiten finden sich im Hinweispapier auf der Vergabeplattform (Unterlage 120). Die Nachweise und Erklärungen sind in elektronischer Form einzureichen (Datei/Ausdruck vorzugsweise im pdf-Format).
Als Nachweise für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit werden insbesondere verlangt:
1. Erklärung nach § 43 (1) VgV zu dem für die Erbringung der Leistung vorgesehenen Personal mit Nennung der Funktion im Projekt (Projektleitung [PL], stellvertretende Projektleitung [SPL]) und der Funktion beim Bewerber.
2. Nachweis geeigneter Referenzen des Bewerbers (§ 46 (3) Nr. 1 VgV) über ausgeführte Leistungen, die ganz oder teilweise den anstehenden Aufgaben entsprechen (Beachtung nachfolgend aufgeführter Mindeststandards).
3. Unterzeichnete Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (HVTG).
4. Erklärung des Bewerbers nach § 46 (3) Nr. 3 VgV zu den Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität seiner Leistungen.
5. Erklärung zur Örtlichen Präsenz im Auftragsfall.
6. Nachweis geeigneter Referenzen des verantwortlichen Personals (§ 46 (3) Nr. 1 VgV) (Beachtung nachfolgend aufgeführter Mindeststandards). Hinweis: Da die Erfahrung des Personals bei den Zuschlagskriterien mit gewertet wird, sind im Teilnahmewettbewerb zunächst PL und SPL zu benennen. Deren Referenzen werden erst in der zweiten Stufe im Verhandlungsverfahren verlangt.
Die Nachweise und Erklärungen sind in elektronischer Form einzureichen (Datei/Ausdruck vorzugsweise im pdf-Format, Referenzbogen zusätzlich als ausgefüllte Excel-Datei). Weitere Einzelheiten zu den geforderten Nachweisen werden im Hinweispapier (Unterlage 120) auf der Vergabeplattform dargelegt. In den Vergabeunterlagen sind die Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie Mindeststandards eingehend beschrieben; auf die Unterlagen Nr. 122-124 wird hiermit gesondert hingewiesen.
Persönliche Referenzen für die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung werden erst mit Angebotsabgabe gefordert und auch erst mit dem Angebot gewertet. Diese Referenzen sind im Teilnahmewettbewerb noch NICHT einzureichen. Die persönlichen Referenzen liegen im Spektrum der geforderten Referenzen des Teilnahmewettbewerbs.
Von Projektleitung und stellvertretender Projektleitung werden mit Angebotsabgabe geeignete Referenzen wie folgt erwartet: Vergleichbare Erfahrungen im Leistungsspektrum der vom Bewerber geforderten Referenzen. Mindestens ein Projekt in verantwortlicher Position als Projektleiter oder Hauptbearbeiter der geforderten Leistungen.
Es gilt für Los 1:
Bei Nichtvorliegen einer geeigneten Referenz Nr. 4 Immissionsnachweis für die Beurteilung der Gewässerverträglichkeit durch Abwassereinleitungen (siehe nachfolgende Mindeststandards zu Ziff. III.1.3.2 (Referenzen Bewerber)) durch die Projektleitung und stellvertretende Projektleitung aufgrund der fachlichen Aufgabe können alternativ weitere qualifizierte Personen (z. B. qualifizierte Mitarbeiter des Bewerbers/der Bietergemeinschaft od. des Nachunternehmers) für die Rolle der Fachprojektleitung und stellvertretenden Fachprojektleitung benannt werden. Für diesen Fall sind für diese Personen Qualifikationsnachweise gem. Ziff. III.2.1) mit dem Teilnahmeantrag und geeignete persönliche Referenzen mit dem Angebot einzureichen.
Mindeststandards zu Ziff. III.1.3.2 (Referenzen Bewerber):
Vergleichbare Erfahrungen bzgl. geforderte Leistungen gem. Ziff. II.2.4).
Angaben zur Eignung, Mindestreferenzen und Punktbewertung siehe Unterlage 120 auf der Vergabeplattform.
Los 1:
a) Referenz Nr. 1: Mindestreferenz: Mindeststandards: Objektplanung Ingenieurbauwerke n. § 43 HOAI, Neubau Abwasserpumpwerk, mind. Honorarzone II, LP2 bis LP4, anrechenb. Kosten netto mind. [Betrag gelöscht] EUR.
b) Referenz Nr. 2: Mindestreferenz: Mindeststandards: Objektplanung Ingenieurbauwerke n. § 43 HOAI, Neubau Regenwasserbehandlung, mind. Honorarzone III, LP2 bis LP4, anrechenb. Kosten netto mind. 1,0 Mio. EUR.
c) Referenz Nr. 3: Mindestreferenz: Mindeststandards: Objektplanung Ingenieurbauwerke n. § 43 HOAI, Neubau Abwasserdruckleitung, mind. Honorarzone II, LP2 bis LP4, anrechenb. Kosten netto mind. 0,5 Mio. EUR.
d) Referenz Nr. 4: Mindeststandards: Immissionsnachweis zur Gewässerverträglichkeit durch Abwassereinleitungen, hydraulische u. stoffliche Nachweise, Einsatz simulationsgestützter Programme zur Nachweisführung.
e) Referenz Nr. 5: Mindeststandards: vglb. Leistung gem. Anforderungen der Ref. Nr. 1 bis 3.
Alter der Referenzen: bei abgeschl. Projekten vollständige Leistungserbringung nicht älter als 10 Jahre zum Datum der Bekanntmachung od. bei laufenden Projekten mind. Abschluss LP3 HOAI (betrifft Referenzen Nr. 1, 2, 3, ggf. 5) bzw. mind. Beginn nach Nachweisführung (betrifft Referenz Nr. 4) zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist.
Los 2:
a) Referenz Nr. 1: Mindeststandards: Fachplanung Technische Ausrüstung n. § 55 HOAI, Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen, für Gruppe 2 Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung gem. Anl. 12.2 HOAI, mind. Honorarzone II, mind. LP2 bis LP4, anrechenb. Kosten netto mind. [Betrag gelöscht] EUR.
b) Referenz Nr. 2: Mindeststandards: Fachplanung Technische Ausrüstung n. § 55 HOAI, Anlagengruppe 5 Fernmelde- od. informationstechn. Anlagen, für Gruppe 2 Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung gem. Anl. 12.2 HOAI, mind. Honorarzone II, mind. LP2 bis LP4, anrechenb. Kosten netto mind. [Betrag gelöscht] EUR.
c) Referenz Nr. 3: Mindeststandards: Fachplanung Technische Ausrüstung n. § 55 HOAI, Anlagengruppe 7 Verfahrenstechn. Anlagen, für Gruppe 2 Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung gem. Anl. 12.2 HOAI, mind. Honorarzone II, mind. LP2 bis LP4, anrechenb. Kosten netto mind. [Betrag gelöscht] EUR.
d) Referenzen Nr. 4 u. 5: Mindeststandards: vglb. mit den Anforderungen der Referenzen Nr. 1 bis 3.
Alter der Referenzen: bei abgeschl. Projekten vollständige Leistungserbringung nicht älter als 10 Jahre seit Datum der Bekanntmachung oder bei laufenden Projekten mind. Abschluss LP3 zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist.
Los 3:
a) Referenz Nr. 1: Mindeststandards: Artenschutzprüfung n. § 44 BNatSchG, Landschaftspflegerischer Begleitplan n. § 26 HOAI, LP1 bis LP4, Planungsinhalt: Projekte in der Siedlungswasserwirtschaft u. kommunalen Wasserwirtschaft.
b) Referenz Nr. 2: Mindeststandards: Umweltverträglichkeitsstudie n. Anlage 1 Ziffer 1.1 HOAI, LP1 bis LP4, Planungsinhalt: Projekte in der Siedlungswasserwirtschaft u. kommunalen Wasserwirtschaft.
c) Referenz Nr. 3: Mindeststandards: Flora-Fauna-Gutachten, mit Freilanderfassung der Fauna (mind. Vögel, Fledermäuse, Amphibien, Fische, Tagfalter, Makrozoobenthos).
d) Referenz Nr. 4: Mindeststandards: Landschaftspflegerischer Ausführungsplan n. § 39 HOAI, LP1 bis LP4, Planungsinhalt: Projekte in der Siedlungswasserwirtschaft u. kommunalen Wasserwirtschaft.
e) Referenz Nr. 5: Mindeststandards: vglb. mit den Anforderungen der Ref. Nr. 1 bis 4.
Alter der Referenzen: bei abgeschl. Projekten vollständige Leistungserbringung nicht älter als 10 Jahre zum Datum der Bekanntmachung od. bei laufenden Projekten mind. Abschluss der ersten beiden HOAI-Leistungsphasen (betrifft Ref. Nr. 1, 2, 4, ggf. 5) bzw. mind. Abschluss der Freilanderfassung (betrifft Ref. Nr. 3, ggf. 5) zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist.
Für die Erbringung der aufgeführten Leistungen wird von der verantwortlichen Projektleitung eine Berufsqualifikation als Ingenieur, Biologe oder vergleichbar im Sinn der §§ 75 (1) und (2) VgV gefordert. § 75 (3) VgV gilt entsprechend. Ein Nachweis der Berufszulassung für die verantwortliche Person ist vorzulegen (z. B. Diplomzeugnis, Eintrag in ein Berufsregister oder vergleichbar). Juristische Personen und Gesellschaften haben die Stellung der Person anzugeben, für welche ein Nachweis beigefügt ist, sowie eine Eigenerklärung zur Übernahme der inhaltlichen Projektführung durch diese Person (siehe auch Erklärung zum Personal). Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Erklärung für das Mitglied beizufügen, welches die Projektleitung stellt.
Angaben zur Verhandlung (Bedingungen, Termine etc.) sind den Unterlagen 120 und 121 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die Vertragsbedingungen sind den Unterlagen Nr. 400 ff. zu entnehmen. Auf die weiteren Projektunterlagen 500 ff. wird verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle ergänzend zu dieser Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellten Unterlagen und weiteren Informationen zum Vergabeverfahren sind auf der in Ziff. I.3 genannten Vergabeplattform frei zugänglich und kostenlos als Download abrufbar. Die Unterlagen auf der Vergabeplattform werden hinsichtlich möglicher Fragen und weiterer Auskünfte zum Vergabeverfahren nach Bedarf fortlaufend ergänzt. Interessenten können sich auf der Vergabeplattform registrieren und werden dann automatisch über Ergänzungen od. Änderungen informiert. Nicht registrierte Interessenten müssen sich auf der Vergabeplattform eigenständig über evtl. Änderungen informieren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
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Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/infrastruktur-und-wirtschaft/oeffentliches-auftragswesen/vergabekammer
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Auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) zu Anträgen für Nachprüfungsverfahren wird hingewiesen:
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften.
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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