NBS Dresden - Prag Infocenter Pechhütte Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI57888
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
NBS Dresden - Prag Infocenter Pechhütte
NBS Dresden - Prag Infocenter Pechhütte
Ausstellungsetage mit integriertem Kinderbereich (EG),
Nebenraum für Besprechungen / Präsentationen / als Gruppenraum für ca. 20-30 Personen,
Sanitärräume (jeweils 1 Damen- & 1 Herren-WC, Waschbecken) für Gäste und Mitarbeiter,
Weitere Nutzfläche (räumlich von Besucherflächen abgetrennt), wie Teeküche / Küchenzeile, Materiallager, Bürofläche für 1 Mitarbeiterarbeitsplatz des InfoCenter-Betreuers während der Öffnungszeiten,
Besprechungs- und Büroräume sowie sanitäre Anlagen (01. OG),
Büroräume, Übernachtungsmöglichkeit für ein MA, Sanitäranlagen und Minikücke (DG),
Asphaltierte Stellplätze für 8 PKW,
Gestaltung der Außenanlagen
2019-DE-TM-0198-S
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
NBS Dresden - Prag Infocenter Pechhütte
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erfolgt die Aufhebung der Vergabe des Projektes Ausbau Infocenter Pechhütte Heidenau mit der Vergabenummer 22FEI57888 aufgrund der Überschreitung des Budgets.
Weiterhin sind wesentliche technische Anpassungen aufgrund der weiterführenden statischen und gründungstechnischen Untersuchungen notwendig.
Es ist geplant, die Ausschreibung zeitnah am Markt neu zu platzieren.
Wir werden Sie über den Start der neuen Ausschreibung informieren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.