EU-P 0214-21BV1 Rohbau- und Abbrucharbeiten, B-001568 Sanierung Bürogebäude Geb. 201 Referenznummer der Bekanntmachung: EU-P 0214-21BV1
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-P 0214-21BV1 Rohbau- und Abbrucharbeiten, B-001568 Sanierung Bürogebäude Geb. 201
Rohbau- und Abbrucharbeiten Geb. 201 im Terminal 1, Flughafen Frankfurt am Main
(Baujahr 1972):
Im Rahmen der Sanierung des Geb. 201 mit sieben Obergeschossen und zwei Untergeschossen sind Stahlbetonrippendecken und Porenbetonmauerwerk, KS-Mauerwerksswände, Betonfundamente, Betonbodenplatten, Unterzüge und Auflagertaschen zu erstellen, Betonsanierungen auszuführen und Bauteilfugen zu schließen, Durchbrüche herzustellen und zu schließen, Beimauerungen sowie der Abbruch von Bodenbelägen und teilweise tragenden Bauteilen auszuführen.
Weitere Angaben unter II.2.4
Ausführungsbeginn: ca. 4. Quartal 2021
Ausführungsende: ca. 3. Quartal 2024
Die Fraport AG beabsichtigt eine umfassende Sanierung des Bürogebäudes 201 (Bestandteil des Terminal 1) aus dem Baujahr 1972.
- Baukörper: 249 m lang, 22 m breit
- BGF: ca. 41.000 m²
- Kubatur: ca. 174.500 m³ (2. BA: ca. 84.000 m³)
- sieben oberirdisch liegende Geschosse (E01-E07) - weitestgehend als Büros genutzt
- verschiedene Sondernutzungen
- Technikzentralen in Untergeschossen (EU1 + EU2) und Dachgeschoss (E08)
Neben der Ausbildung von Brandbekämpfungsabschnitten (BBAs) und Nutzungseinheiten umfasst die Sanierung den kompletten Austausch der Gebäudetechnik, aller Anlagengruppen sowie den Austausch der Fassade. Die Baumaßnahme wird in 2 Bauabschnitten umgesetzt und erfolgt bei laufendem Betrieb des Flughafenareals. Zu Beginn der Maßnahme befinden sich Teilbereiche in der Projektfläche in Betrieb (max. 6 Monate). Inhalt des Vergabeverfahrens ist ausschließlich der 2. BA.
Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vergabeverfahrens:
Abbruch Mauerwerk: ca. 180m³
KS-Mauerwerk inkl. Beimauerungen: ca. 2.050 m²
Porenbeton-Mauerwerk: ca. 430 m²
Deckenplatten Stahlbeton: ca. 30 m²
Unterzüge: ca. 15 m²
Bauteilsanierung: ca. 2.850 m²
Wanddurchbrüche: ca. 190 m²
Deckendurchbrüche: ca. 30 m²
Bewehrung: ca. 25 t
Auflagertaschen: ca. 5 m²
Betonaufkantungen: ca. 10 m²
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
EU-P 0214-21BV1-Z Rohbau- und Abbrucharbeiten, B-001568-05-02 - Sanierung Bürogebäude GE 201
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60559
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wichtiger Hinweis:
Auf Grund der derzeitigen negativen wirtschaftlichen Auswirkungen durch das SARS-CoV-2-Virus (Covid-19-Pandemie) auf die Fraport AG und der damit verbundenen notwendigen Gegensteuerungsmaßnahmen im Wege von Kostensenkungen behalten wir uns vor, Verfahren während der Ausschreibungsphase, Angebotsphase und Verhandlungsphase einzustellen oder vorübergehend auszusetzen.
Eine Einstellung oder Aussetzung des Verfahrens berechtigt die Bewerber/Bieter nicht dazu, Ansprüche gegenüber der Fraport AG geltend zu machen.
Ablauf des Verfahrens
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren
Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu
reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf
Grundlage der ersten verbindlichen Angebote nach Prüfung der Eignung ohne weitere
Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
Ergänzungen zur Bekanntmachung
Es wird auf alle weiteren Ausführungen des "Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung", verwiesen. Das Dokument wird unter www.vergabe.rib.de elektronisch zur
Verfügung gestellt.
Die „informatorischen Vergabeunterlagen“ werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform
www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die
Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden
können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten
nur diejenigen interessierten Unternehmen, die sich form- und fristgerecht beworben haben, die
für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen
Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden
nebst allen Unterlagen digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt.
Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig,
um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in
§ 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]