Rahmenvertrag für fabrikfertige Trafostationen Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI55072
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für fabrikfertige Trafostationen
Der Gegenstand dieses Rahmenvertrages sind standardisierte fabrikfertige Trafostationen in Betonbauweise nach DIN EN 62271-202 (VDE 0671-202), die vielfach in den MS-Netzen der DB Energie, so-wie als alleinstehende Station, bundesweit eingesetzt werden sollen.
Ziel ist es, den bei jedem Projekt erforderlichen Planungsaufwand für die Stations- und Anlagengestaltung durch ein Höchstmaß an Standardisierung zu reduzieren, sowie die Projektabwicklung zu beschleunigen.
Der Gegenstand dieses Rahmenvertrages sind standardisierte fabrikfertige Trafostationen in Betonbauweise nach DIN EN 62271-202 (VDE 0671-202), die vielfach in den MS-Netzen der DB Energie, so-wie als alleinstehende Station, bundesweit eingesetzt werden sollen.
Ziel ist es, den bei jedem Projekt erforderlichen Planungsaufwand für die Stations- und Anlagengestaltung durch ein Höchstmaß an Standardisierung zu reduzieren, sowie die Projektabwicklung zu beschleunigen. Es werden mit folgenden Schätz- und Höchstmengen (in Klammer) gerechnet: Stationskörper 100 St. (150 St.), MS-Schaltanlage 384 St. (576 St.), Transformator 120 St. (180 St.), NSHV 307 St. (461 St.), VNB-Stationen-Übergabestationen 166 St. (249 St.), Fernwirktechnik 140 St. (210 St.)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag für fabrikfertige Trafostationen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waghäusel
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 68743
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.betonbau.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Bitte beachten Sie das Formblatt zum Teilnahmeantrag im Vergabeportal.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.