Bereitschaftsleistung einer Bauüberwachung mit der Qualifikation eines technischen Berechtigten im Falle einer Havarie, 1.BA, Bauvorhaben S21 Neubau Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI59932
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitschaftsleistung einer Bauüberwachung mit der Qualifikation eines technischen Berechtigten im Falle einer Havarie, 1.BA, Bauvorhaben S21 Neubau
Für die EÜ Eisenbahnüberführungen Lehrter Bahnhof und Humboldthafen wird ein Permanentmonitoring während der Baumaßnahme S21 Berlin betrieben. Während der Baumaßnahme kann es zu Grenzwertüberschreitungen kommen, die automatisiert durch das Permanentmonitoring ausgelöst werden. Je nach Grenzwert, sind verschiedene Maßnahmen erforderlich, die im beiliegenden Havariekonzept bzw. ÜGMHP (Übergeordnetes Mess- und Havarieprogramm) festgelegt werden.
Der Bieter muss die Qualifikation des Technischen Berechtigten vorweisen, gemäß Betra 4.2, in der DB Ril 406.1201 beschrieben. Er hat im Rahmen des Havariekonzepts erforderliche Tätigkeiten, wie das Reagieren auf Grenzwertüberschreitungen, Einleitung der erforderlichen Maßnahmen aufgrund der Grenzwertüberschreitung, Veranlassung einer Gleissperrung, Auflösung der Gleissperrung, etc. auszuüben. Die geforderten Tätigkeiten sind dem Havariekonzept zu entnehmen. Da eine Havarie jederzeit auftreten kann, ist eine ganztägige Bereitschaft für den gesamten Leistungszeitraum, bis zur IBN des 1.BA erforderlich.
Für die EÜ Eisenbahnüberführungen Lehrter Bahnhof und Humboldthafen wird ein Permanentmonitoring während der Baumaßnahme S21 Berlin betrieben. Während der Baumaßnahmekann es zu Grenzwertüberschreitungen kommen, die automatisiert durch das Permanentmonitoring ausgelöst werden. Je nach Grenzwert, sind verschiedene Maßnahmen erforderlich, die im beiliegenden Havariekonzept bzw. ÜGMHP (Übergeordnetes Mess- und Havarieprogramm) festgelegt werden.
Der Bieter muss die Qualifikation des Technischen Berechtigten vorweisen, gemäß Betra 4.2, in der DBRil 406.1201 beschrieben. Er hat im Rahmen des Havariekonzepts erforderliche Tätigkeiten, wie das Reagieren auf Grenzwertüberschreitungen, Einleitung der erforderlichen Maßnahmen aufgrund der Grenzwertüberschreitung, Veranlassung einer Gleissperrung, Auflösung der Gleissperrung, etc.auszuüben. Die geforderten Tätigkeiten sind dem Havariekonzept zu entnehmen. Da eine Havariejederzeit auftreten kann, ist eine ganztägige Bereitschaft für den gesamten Leistungszeitraum, bis zur IBN des 1.BA erforderlich.
Durchzuführende Arbeitsschritte durch den künftigen AN
Durch den AN ist ein Bereitschaftsplan aufzustellen, der durch die zuständigen Bauüberwacher einzuhalten ist. Es ist einmalig entweder
• eine Sammeltelefonnummer und eine Sammel-E-Mail-Adresse
• oder eine Liste mit Mobiltelefonnummern und E-Mail-Adressen
der jeweils Bereitschaftsdiensthabenden Bauüberwacher an den AG zu übergeben. Sollte es Personalwechsel geben, ist diese Liste unaufgefordert zu aktualisieren. Diese Telefonnummern und E-Mail-Adressen werden in die automatische Alarmierung des Permanentmonitorings eingepflegt. Sollten Alarme eingehen, sind die Handlungsanweisungen gemäß Havariekonzept zu befolgen (siehe Ausschreibungsunterlagen).
Die Kosten für die Bereitschaft fallen an, auch wenn kein Alarm ausgelöst wird. Die Kosten für die Einsätze sind nach angefallenem Aufwand nachzuweisen und gemäß der Stundensätze des Bauüberwachungsvertrages abzurechnen.
zur Erfüllung der werkvertraglichen Leistungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
-Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
-Qualifikation des Technischen Berechtigten (gemäß Betra 4.2, in der Ril 406.1201)
-Nachweis über die Qualifikation der Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung. Der Auftragnehmer hatden/die konkret vorgesehenen MA namentlich dem Auftraggeber mit den folgenden Nachweisen zubenennen:
Leitender Bauüberwacher / Stellvertreter:
- abgeschlossene (HS– oder FHS-Abschluss) Ausbildung als Diplomingenieur einer technischenFachrichtung
- Mehrjährige (mind. 3 Jahre) Berufserfahrung als Leitender Bauüberwacher vonEisenbahninfrastrukturmaßnahmen
- Mindestens 10 Jahre Berufserfahrung des BÜ Leiters und seines Stellvertreters in der Bauüberwachung
- Qualifikationen zur Benennung als Bauüberwacher Bahn oder Bauüberwacher Bahn
- Qualifikation des Technischen Berechtigten (gemäß Betra 4.2, in der Ril 406.1201 beschrieben)
- Nachweis über FIT
- Zulassung BÜW
Mitarbeiter Bauüberwachung:
- Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der Durchführung von Eisenbahninfrastrukturmaßnahmen
- Berufsausbildung und Referenzen entsprechend des vorgesehenen Einsatzgebietes (Spezialtiefbau,Ingenieurbau, Verkehrsbau,
Leitungsbau)
- Qualifikation des Technischen Berechtigten (gemäß Betra 4.2, in der Ril 406.1201 beschrieben)
- Nachweis über FIT
- Zulassung BÜW
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen.
Anmerkung: Der Link unter I.3) wird automatisch generiert. An der Stelle liegen alle Unterlagen zur Vergabe auch die Allgemeine PQ-Anforderungen.
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 8 v.H. der Brutto-Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 5 v.H. der Brutto-Abrechnungssumme
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Bauüberwachung:
--Bauüberwacher Bahn Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
-Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
1. ARGE S-21 Berlin-Tunnel und Trogbauwerk (Implenia/Züblin)
2. CodemaInternational GmbH
3. mageba GmbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
-Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
-Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten.
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.