i2030 - Erweiterung Abstellanlage ZBA Tempelhof - Planungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI56535
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
i2030 - Erweiterung Abstellanlage ZBA Tempelhof - Planungsleistungen
i2030 - Erweiterung Abstellanlage ZBA Tempelhof - Planungsleistungen Lph 1 und 2 sowie optional Lph 3, 4 und 6
Erweiterung der Zugbildungsanlage Berlin-Tempelhof (Strecke 6020).
Planung Lph 1 und 2 sowie Vermessung und Baugrund.
Objektplanung für Verkehrsanlagen, streckentechnische Ausrüstung (LST, S-Bahnstrom, 50Hz) sowie anteilige Planungsleistungen der genannten Leistungsphasen für Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung. Planung, Ausführung und Auswertung der planungsbegleitenden Vermessungsleistungen.
Planung und Auswertung der planungsbegleitenden Baugrunduntersuchungen.
Erweiterung der Zugbildungsanlage Berlin-Tempelhof (Strecke 6020).
Planung Lph 3, 4 und 6 für Objektplanung für Verkehrsanlagen, streckentechnische Ausrüstung (LST, S-Bahnstrom, 50Hz) sowie anteilige Planungsleistungen der genannten Leistungsphasen für Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung (ohne Lph 4).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
i2030 - Erweiterung Abstellanlage ZBA Tempelhof - Planungsleistungen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.