Erbringung von Wach- und Sicherheitsdienstleistungen im Erstwohnhaus Otto-Röhm-Straße 39, 64293 Darmstadt für die Wissenschaftsstadt Darmstadt Referenznummer der Bekanntmachung: 21116-20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.darmstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erbringung von Wach- und Sicherheitsdienstleistungen im Erstwohnhaus Otto-Röhm-Straße 39, 64293 Darmstadt für die Wissenschaftsstadt Darmstadt
Erbringung von Wach- und Sicherheitsdienstleistungen im Erstwohnhaus Otto-Röhm-Straße 39, 64293 Darmstadt für die Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Wissenschaftsstadt Darmstadt, Amt für Soziales und Prävention, Abteilung Soziale Hilfen Frankfurter Straße 71 64293 Darmstadt
Beschafft werden Leistungen betreffend die Bewachung des Erstwohnhauses sowie der gesamten Außenflächen der Liegenschaft für 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche.
Das Erstwohnhaus wurde zum 1. Dezember 2016 in Betrieb genommen und besteht aus 14 frei stehenden Gebäuden unter der Adresse Otto-Röhm-Straße 39 Haus A - N in 64293 Darmstadt (vgl. Liegenschaftsplan in Anlage 2 dieser Leistungsbeschreibung).
Die Gebäude bestehen jeweils aus 9 Wohn- und Nutzungseinheiten auf drei Geschossen mit Laubengangerschließung. Mit Ausnahme der barrierefreien Wohneinheiten in Gebäude N bestehen alle Wohneinheiten aus vier Schlafzimmern für maximal je zwei Personen, einer voll ausgestatteten Küche mit gemeinschaftlichem Essbereich für alle BewohnerInnen der Wohneinheit sowie einem Bad mit 2 Toiletten und einer Dusche sowie einer Waschmaschine.
Insgesamt können bis zu 924 Menschen auf dem Areal untergebracht werden.
Die Liegenschaft ist von einer Zaunanlage umgeben, die mit einer Höhe von regelhaft 1,2 m vorrangig der Verkehrssicherungspflicht und nicht zur Verhinderung des Betretens der Liegenschaft dient. Das Areal ist als offenes Quartier konzipiert, weswegen keine Zugangskontrollen durchgeführt werden.
In den straßennahen Gebäuden A und H befinden sich im Erdgeschoss Verwaltungs- und Gemeinschaftsflächen. In den beiden Gebäuden stehen jeweils drei Büroräume mit je zwei Arbeitsplätzen sowie ein separater Besprechungsraum für das sozialpädagogische Fachpersonal zur Verfügung. Die Büroräume sind annähernd baugleich und haben eine Größe von 13,3 qm. Für den Wach- und Sicherheitsdienst steht in beiden Gebäuden jeweils eine Wach-stelle zur Verfügung, die ebenfalls eine Größe von rund 13,3 qm hat. Der Hausmeister- und Reinigungsdienst erhält insgesamt drei Räume zur Nutzung als Büro und Lagermöglichkeiten.
Den Diensten stehen pro Gebäude eine Küche und zwei Bäder zur gemeinschaftlichen Nutzung zur Verfügung. In den beiden Gebäuden befinden sich im Erdgeschoss zudem je ein Gemeinschaftsraum mit rund 50qm sowie vier kleinere Räume, die zur gemeinschaftlichen Nutzung vorgesehen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YURR88B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]