Erbringung von Wach- und Sicherheitsdienstleistungen im Erstwohnhaus Otto-Röhm-Straße 39, 64293 Darmstadt für die Wissenschaftsstadt Darmstadt Referenznummer der Bekanntmachung: 21116-20

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.darmstadt.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erbringung von Wach- und Sicherheitsdienstleistungen im Erstwohnhaus Otto-Röhm-Straße 39, 64293 Darmstadt für die Wissenschaftsstadt Darmstadt

Referenznummer der Bekanntmachung: 21116-20
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79713000 Bewachungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Erbringung von Wach- und Sicherheitsdienstleistungen im Erstwohnhaus Otto-Röhm-Straße 39, 64293 Darmstadt für die Wissenschaftsstadt Darmstadt.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Wissenschaftsstadt Darmstadt, Amt für Soziales und Prävention, Abteilung Soziale Hilfen Frankfurter Straße 71 64293 Darmstadt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Beschafft werden Leistungen betreffend die Bewachung des Erstwohnhauses sowie der gesamten Außenflächen der Liegenschaft für 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche.

Das Erstwohnhaus wurde zum 1. Dezember 2016 in Betrieb genommen und besteht aus 14 frei stehenden Gebäuden unter der Adresse Otto-Röhm-Straße 39 Haus A - N in 64293 Darmstadt (vgl. Liegenschaftsplan in Anlage 2 dieser Leistungsbeschreibung).

Die Gebäude bestehen jeweils aus 9 Wohn- und Nutzungseinheiten auf drei Geschossen mit Laubengangerschließung. Mit Ausnahme der barrierefreien Wohneinheiten in Gebäude N bestehen alle Wohneinheiten aus vier Schlafzimmern für maximal je zwei Personen, einer voll ausgestatteten Küche mit gemeinschaftlichem Essbereich für alle BewohnerInnen der Wohneinheit sowie einem Bad mit 2 Toiletten und einer Dusche sowie einer Waschmaschine.

Insgesamt können bis zu 924 Menschen auf dem Areal untergebracht werden.

Die Liegenschaft ist von einer Zaunanlage umgeben, die mit einer Höhe von regelhaft 1,2 m vorrangig der Verkehrssicherungspflicht und nicht zur Verhinderung des Betretens der Liegenschaft dient. Das Areal ist als offenes Quartier konzipiert, weswegen keine Zugangskontrollen durchgeführt werden.

In den straßennahen Gebäuden A und H befinden sich im Erdgeschoss Verwaltungs- und Gemeinschaftsflächen. In den beiden Gebäuden stehen jeweils drei Büroräume mit je zwei Arbeitsplätzen sowie ein separater Besprechungsraum für das sozialpädagogische Fachpersonal zur Verfügung. Die Büroräume sind annähernd baugleich und haben eine Größe von 13,3 qm. Für den Wach- und Sicherheitsdienst steht in beiden Gebäuden jeweils eine Wach-stelle zur Verfügung, die ebenfalls eine Größe von rund 13,3 qm hat. Der Hausmeister- und Reinigungsdienst erhält insgesamt drei Räume zur Nutzung als Büro und Lagermöglichkeiten.

Den Diensten stehen pro Gebäude eine Küche und zwei Bäder zur gemeinschaftlichen Nutzung zur Verfügung. In den beiden Gebäuden befinden sich im Erdgeschoss zudem je ein Gemeinschaftsraum mit rund 50qm sowie vier kleinere Räume, die zur gemeinschaftlichen Nutzung vorgesehen sind.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Zur Wertung der Leistung sind Konzepte vorzulegen. / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 046-119847
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
20/05/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 11
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YURR88B

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:

Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit:

1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/05/2022

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