Generalplanung ABS Hanau-Gelnhausen, Leistungsphasen 3-4, optional Leistungsphasen 6-7 Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI32151
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanung ABS Hanau-Gelnhausen, Leistungsphasen 3-4, optional Leistungsphasen 6-7
Strecke zwischen Hanau und Gelnhausen
Die wesentlichen Maßnahmen sind:
23.000 m Neubau eines 4. Streckengleises
60.000 m geänderte Gleislage der 3 Streckengleise sowie Untergrundertüchtigung für V = 230 km/h
70.000 m Gleisentwässerungsanlagen und Betonkabelkanäle
Ca. 97 Weichenneubauten incl. Weichenheizungsanlagen
Neubau von 7 Aufzugsanlagen
80.000 m neue Oberleitungsarbeiten
Anpassungen von Weichenheizstationen
17.000 m neue Schallschutzanlagen
15.000 m Schallschutzanlagen zwischen den Gleisanlagen
15 Kreuzungsbauwerke (Straßenüberführungen)
10 Eisenbahnüberführungen und 1 Überwerfungsbauwerk
6 Neubau von Verkehrsstationen incl. Beleuchtungsanlagen
4 Untersuchungen von Bestandsbauwerken
23.000 m Kabeltrassen incl. Koordination und fachdienstl. Abstimmungen
Bauphasen- und Logistikkonzepte
Rettungswegkonzepte für die Strecke von Hanau- Gelnhausen
4 EKrG- Kreuzungsverträge
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 1 Planung VA, IBW, TW, EEA, OL .......
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Seit dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig. Auflistung nach og. und u.g. Reihenfolge in einer Anlage (eine pdf-Datei) kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Dazu wird kein Form vorgegeben, ledglich für den Qualitätsprüfer ist die ""Anlage 16_Formblatt Nachweis der Fachkunde 20080501"" zu verwenden. Bitte versuchen Sie sich wirklich kurz zu halten und fassen Sie die Erklärungen auf maximal 30 Seiten zusammen . Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
2.) Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
Beauftragte Unternehmen:
1. KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH in 64295 Darmstadt
2. BUNG Ingenieure AG aus 69126 Heidelberg
3. KREBS+KIEFER FRITZ AG aus 64295 Darmstadt
4. Vermessungsbüro Riemenschneider GbR aus 63096 Rodgau
5. GTU Ingenieurgesellschaft mbH aus 30179 Hannover
6. ahu AG Wasser, Boden, Geomatik aus 52066 Aachen
7. Planungsbüro Dr. Huck aus 63571 Gelnhausen
8. Planungsgemeinschaft Bahn Mitte c/o PlanB aus 37249 Neu-Eichenberg
9. Nebel & Partner, Vermessung und Geoinformation aus 24837 Schleswig
10. Planungsgruppe Natur & Umwelt GbR aus 60486 Frankfurt am Main
Weitere Nachweise brauchen nicht vorgelegt werden!
Bitte beachten Sie, dass Sie zur Angebotslegung die nachfolgend dargestellten Erklärungen tätigen müssen (in der Angebotserklärung zum Ingenieurvertrag):
3.) Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( http://www.deutschebahn. com/ lieferantenqualifizierung _ downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie ( https://www.bme. de/ fileadmin/_ horusdam/ 2065- BME- Code_ of_ Conduct_ deutsch. pdf) oder einen eigenenVerhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird
4.) Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
5.) Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
6.) Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten.
7.) Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Strecke zwischen Hanau und Gelnhausen
Die wesentlichen Maßnahmen sind:
23.000 m Neubau eines 4. Streckengleises
60.000 m geänderte Gleislage der 3 Streckengleise sowie Untergrundertüchtigung für V = 230 km/h
70.000 m Gleisentwässerungsanlagen und Betonkabelkanäle
Ca. 97 Weichenneubauten incl. Weichenheizungsanlagen
Neubau von 7 Aufzugsanlagen
80.000 m neue Oberleitungsarbeiten
Anpassungen von Weichenheizstationen
17.000 m neue Schallschutzanlagen
15.000 m Schallschutzanlagen zwischen den Gleisanlagen
15 Kreuzungsbauwerke (Straßenüberführungen)
10 Eisenbahnüberführungen und 1 Überwerfungsbauwerk
6 Neubau von Verkehrsstationen incl. Beleuchtungsanlagen
4 Untersuchungen von Bestandsbauwerken
23.000 m Kabeltrassen incl. Koordination und fachdienstl. Abstimmungen
Bauphasen- und Logistikkonzepte
Rettungswegkonzepte für die Strecke von Hanau- Gelnhausen
4 EKrG- Kreuzungsverträge
NT95: Zum Neubau der Brücke ist die Festlegung einer neuen Trassierung des Wirtschaftsweges (Lage + Gradiente) sowie Anpassungen des Straßendammes einschließlich aller Auswirkungen auf den Bestand zu planen. Die erforderliche Planung der Verkehrsanlage und des Straßendammes zur SÜ Neuenhaßlau ist in dem mit der DB abgeschlossenen Ing. Vertrages in der Objektplanung Verkehrsanlage nicht enthalten und stellt daher ein zusätzliches Planungsobjekt dar.
Die Planung der Verkehrsanlage ist in den Lph 1 bis 4 und 6-7 zu erbringen..
Die INGE bearbeitete bereits in der Lph 1+2 das Projekt ABS Hanau-Gelnhausen und erstellt derzeit die EP des Projektes. Hierzu gehört unter anderem die Verkehrsanlage der Bahn. Die Planung der Bahnstrecke bedingt unmittelbar die Planung der SÜ infolge des neuen Lichtraumprofils und der derzeit laufenden Regelwerksanpassung im Bereich der Oberleitung. Hieraus resultieren neue erforderliche lichte Höhen unter Straßenbrücken und infolge dessen Anpassung der Straßenplanung. Aus diesem Zusammenhang heraus ist die Planung der Verkehrsanlagen gesamthaft zu erbringen. Aufgrund der tiefgehenden Projektkenntnis der INGE sowie die enge Abhängigkeit der Planungen beider Verkehrsanlagen (Bedingung der Verkehrsanlage Straße durch die Verkehrsanlage Bahn) würde ein Auftragnehmerwechsel zu Planungsbehinderungen führen. Dies begründet sich mit massiven Schnittstellenthemen, da ständige Prüfungen auf Übereinstimmung beider Planungen zu zeitlichen Verlusten und ggf erneute Umplanungen führen würden.